Artikel 19 Abs. 2 DBA-Italien stellt fest, dass Einrichtungen der italienischen Staatsbahnen mit den anderen öffentlichen Stellen Italiens gleichzubehandeln sind. Nach dem Abkommenswortlaut ist diese Gleichstellung für die Besteuerung der Aktivbezüge (Art. 19 Abs. 1 DBA-Italien) vorgesehen; misst man dieser Bestimmung aber bloß…
…Vergütungen, die der italienische Staat für ihm erbrachte Dienste zahlt, nur in Italien besteuert werden. Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein. Dies kann nur so verstanden werden…
…aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Wege einer anonymen Anzeige vom November 2006 wurde dem Finanzamt mitgeteilt, dass das Fahrzeug der Marke Volkswagen mit dem italienischen Kennzeichen I1 des Autobesitzers C (= Berufungswerber, Bw) über einen Zeitraum von 3 Tagen im Vor- und Hinterhof an der inländischen Adresse…
…anzuwenden, die an das Personal a) der Österreichischen Handelsdelegationen in Italien und b) der Vertretungen oder Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.), der Post- und Telegraphenverwaltung (PP. TT.), des Staatlichen Italienischen Fremdenverkehrsamtes (ENIT) und der Italienischen Handelsdelegation (ICE) in Österreich gezahlt werden. (3) a) Ruhegehälter…
…Kassenstaatsregel gemäß Art. 19 Abs. 2 lit. b DBA-Italien ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die "an das Personal […] der Vertretungen oder Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.) […] in Österreich gezahlt werden", wobei im Übrigen die Erwerbsklausel des Art. 19 Abs. 4 DBA…
…als Nichtgemeinschaftswaren, es sei denn, das Beförderungspapier trägt die Kurzbezeichnung T2. Besondere Bestimmungen a)Ein CIM Frachtbrief, der von den französischen Staatsbahnen SNCF (Société Nationale des Chemins de Fer Français) in dem schweizerischen Bahnhof Basel-SNCF angenommen wird, gilt als T1, es sei denn, dass…
…jeweilige Flugzeug-Baureihe) einzuhalten, obwohl bei entsprechenden Wetterbedingungen eine Landung oder der Start auch auf kürzeren Lande- bzw. Startbahnen möglich ist. Eine generelle rechtmäßige steuerfreie Betankung derartiger Flüge muss aber trotzdem bezweifelt werden. Dies ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, wie auch aus den…
…jeweilige Flugzeug-Baureihe) einzuhalten, obwohl bei entsprechenden Wetterbedingungen eine Landung oder der Start auch auf kürzeren Lande- bzw. Startbahnen möglich ist. Eine generelle rechtmäßige steuerfreie Betankung derartiger Flüge muss aber trotzdem bezweifelt werden. Dies ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, wie auch aus den…