…Speisekarte und Service. Die Bw brachte dazu vor, die Vorlage von Zahlungsbelegen sei ihrer Meinung nach nicht notwendig. In einem weiteren Vorhalt führte das Finanzamt aus, der interne Bildungsfreibetrag stehe insoweit zu, als die Aufwendungen unmittelbar Aus- und Fortbildungsmaßnahmen beträfen, die im betrieblichen Interesse in…
12.7.3 Kostentragung Rz 877: Der Pauschbetrag steht zu, wenn auch tatsächlich entsprechende Mehraufwendungen (dem Grunde nach) erwachsen; diese sind allerdings nicht ziffernmäßig nachzuweisen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0078; VwGH 29.6.1995, 93/15/0104; VwGH 27.5.1999, 97/15…
…2020 ergänzend mit: … die Anträge wurden als Bildungsprämie gebucht - siehe anbei die Buchungen vom 12.8.2013 bzw. 24.2.2014. Buchungen auf dem Abgabenkonto sind jedoch nur eine interne Angelegenheit der Abgabenbehörde. Beigefügt waren folgende Daten des Abgabenkontos (12. 8. 2013 und 24…
…| 28.11.2002 | Leitl: "China wird 2002 für Österreich wichtigster Markt in Asien" Utl: WKÖ-Präsident trifft chinesichen Vizeminister Zhou Keren in Wien Mit der nachfolgenden Übersicht werden die Überschriften (samt Veröffentlichungsdaten) der unter Zuhilfenahme der Suchmaschine im Internet abgerufenen Artikel der Bw…
12.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern Rz 884: Wird ein behindertes Kind auf Grund seiner Behinderung in einem Internat nur zur Pflege untergebracht, liegt keine auswärtige Berufsausbildung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 vor. Absolviert ein behindertes Kind, für das erhöhte…
12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…
12.8.16 Internat Rz 900: Mehraufwendungen, die gesetzlich Unterhaltsverpflichteten aus der Unterbringung ihrer Kinder im Internat erwachsen, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen durch den Pauschbetrag des § 34 Abs. 8 EStG 1988 abgegolten (siehe Rz 873 ff). Sind die Internatskosten durch eine Behinderung bedingt, stellen…
…Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)" Aus der wiedergegebenen Bestimmung wird klar: Das Finanzamt konnte sich in seiner abweislichen Entscheidung auf § 2 Abs. 1…
5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…
12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…
5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. AAA, Adresse, vom 22. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 11. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für 2009 wird wie folgt festgesetzt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 15. Juni 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage sowie die festgesetzte Abgabe ergeben sich aus dem beiliegenden Berechnungsblatt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage die im zweitinstanzlichen Verfahren nicht strittige Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Rückzahlungen eines Darlehens, das der Finanzierung eines Wohnungskaufs aus zweiter Hand gedient hatte, betrifft. Das zahlenmäßige Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung entspricht damit jenem der Berufungsvorentscheidung…
…A. hat heuer im November die Qualifikation zur EM und WM Teilnahme geschafft. Wir sind überzeugt, dass das Internat ein wesentlicher Baustein zu diesen sportlichen Erfolgen ist. Da gerade auch Einzelsportler eine sehr individuelle "Behandlung" brauchen, jeder einen eigenen Rhythmus Leistungs-/Ruhe-/Lernphasen hat, ist…
…ohne Bezeichnung des Werkes ein. Das bekannte Werk trägt den Titel "Raus aus der Stressfalle" (EUR 17,95). Im Internet wird das Buch von Versandhändlern wie folgt beschrieben: "Sind Sie auch so im Stress? Oder fühlen sie sich gar manchmal Burnout-gefährdet? Dann teilen Sie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 16. April 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…