Schüttet eine "inländische Kapitalgesellschaft" (die T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung…
…anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs.4 EStG, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung im Sinne des § 93 EStG…
…die der Umqualifizierung ausländischer Kapitalgesellschaften in ausländische Kapitalanlagefonds zu Grunde liegende Systematik in Einzelfällen zu unsachlichen Ergebnissen und einer unionsrechtlich problematischen Ungleichbehandlung in- und ausländischer Körperschaften führen könnte. Die rechtliche Analyse der Kommission, wonach das österreichische Recht für ertragsteuerliche Zwecke zwischen einem inländischen Kapitalanlagefonds (formale…
…die der Umqualifizierung ausländischer Kapitalgesellschaften in ausländische Kapitalanlagefonds zu Grunde liegende Systematik in Einzelfällen zu unsachlichen Ergebnissen und einer unionsrechtlich problematischen Ungleichbehandlung in- und ausländischer Körperschaften führen könnte. Die rechtliche Analyse der Kommission, wonach das österreichische Recht für ertragsteuerliche Zwecke zwischen einem inländischen Kapitalanlagefonds (formale…
…AG bzw. die Generalversammlung einer GmbH die Errichtung einer Personengesellschaft in der Rechtsform einer OG oder KG und gleichzeitig die Übertragung des Vermögens der Kapitalgesellschaft auf diese Personengesellschaft beschließen. Rz 418: Als übertragender Rechtsträger einer errichtenden Umwandlung kommen nur inländische Kapitalgesellschaften in Betracht, somit nach…
(4) Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 7 des Aktiengesetzes…
…4 Z 1 erster Satz KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund…
…BGBl I 2014/13) lautet wie folgt: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: Z 1: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe…
…für ausländische Kapitalgesellschaften ebenso wie für andere ausländische Körperschaften grundsätzlich alle Einkunftsarten außer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit möglich. Rz 1479: Bei gemischten Leistungen ist gegebenenfalls eine Aufteilung des Entgelts vorzunehmen, sofern es sich nicht um eine Nebenleistung von untergeordneter Bedeutung handelt. Beispiel: Ein inländisches Vertriebsunternehmen…
…vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit der umgewandelten Kapitalgesellschaften zurückgehen, als Sonderausgaben iSd § 18 EStG 1988 geltend zu machen (VwGH 22.4.2004, 2004/15/0043). Da verschmelzende Umwandlungen auf inländische Kapitalgesellschaften sowie auf EU-Kapitalgesellschaften nicht mehr zulässig sind (Rz 425), gilt die…
…Frage kommt (§ 2 Z 2 EU-UmgrG). Diese müssen mit inländischen Kapitalgesellschaften vergleichbar sein oder in der Anlage des UmgrStG genannt werden (zu übernehmenden EU-Gesellschaften siehe Rz 756). Auch in formaler Hinsicht muss eine Ausgliederung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 UmgrStG sinngemäß erfüllen…
… 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 6 des GmbH-Gesetzes) zu entrichten…
…4 Z 1 KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: "Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals…
…die Geschäftsführerin Ende 2009 ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt habe. Die KöSt Richtlinien normierten, dass eine inländische Kapitalgesellschaften, die weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland besäßen nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen würden. Dabei gelte ebenso wie bei der Begründung der Steuerpflicht auch…
… 24 Abs. 4 Z 1 Körperschaftsteuergesetz 1988 (Fettdruck durch Bundesfinanzgericht): Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der…
… 24 Abs. 4 KStG lautet: „Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder…
…161/2005, lautet wie folgt: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder…
…161/2005, lautet wie folgt: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder…
…7 Bundesverfassungsgesetz, weshalb der Bescheid ersatzlos aufzuheben sei. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zuschüsse: Gemäß § 2 Z 4 KVG unterliegen der Gesellschaftsteuer folgende freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse…
…Abs. 4 KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: 1.) Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (…