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BFG RV/3100257/2017Tauschvertrag iSd § 33 Tiroler Raumordnungsgesetz: Handelt es sich um eine "behördliche Maßnahme" iSd Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2018

…3 Abs. 1 Z 5 GrEStG sei weder das Vorliegen eines privatrechtlichen Vertrages noch der Umstand maßgeblich, dass ein behördliches Verfahren mit Bescheiderledigung durchgeführt worden sei. Die Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei nie behauptet worden, zumal nicht die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z…

BFG RV/3100258/2017Tauschvertrag zwecks "besserer Gestaltung von Bauland": Der Vertrag wurde freiwillig iSd § 33 TROG abgeschlossen, daher liegt keine Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt und keine "behördliche Maßnahme" gem. § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2018

…3 Abs. 1 Z 5 GrEStG sei weder das Vorliegen eines privatrechtlichen Vertrages noch der Umstand maßgeblich, dass ein behördliches Verfahren mit Bescheiderledigung durchgeführt worden sei. Die Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei nie behauptet worden, zumal nicht die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z…

BFG RV/3100256/2017Tauschvertrag "zur besseren Gestaltung von Bauland": es liegt keine "behördliche" Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2018

…3 Abs. 1 Z 5 GrEStG sei weder das Vorliegen eines privatrechtlichen Vertrages noch der Umstand maßgeblich, dass ein behördliches Verfahren mit Bescheiderledigung durchgeführt worden sei. Die Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei nie behauptet worden, zumal nicht die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z…

BFG RV/1100538/2012Geschäftsführerin einer öffentlich rechtlichen Stiftung, der die staatliche Kulturförderung obliegt, übt keine hoheitliche Funktion aus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2016

…Auszeichnungen, Durchführung von Wettbewerben und den Abschluss von privatrechtlichen Leistungsvereinbarungen. Die Bf wiederum ist selbst nicht befugt, staatliche Befehls- und Zwangsgewalt in irgend einer Form (direkt) auszuüben. Als Geschäftsführerin ist sie für die operative Führung der Stiftung verantwortlich. Sie nimmt an den Sitzungen des Stiftungsrates…

BFG AW/7300001/2023Aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine vorläufige Beschlagnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 1/5

…vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 10, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Finanzpolizei im Wirkungsbereich des Amts für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei FPT52, 5020 Salzburg, Aigner Straße 10 (belangte Behörde) durch die vorläufige…

UFSK RV/0057-K/04Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Autoabstellflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.07.2005Teil 1/2

…55%) ist dem Hoheitsbereich zuzuordnen (Parkraumbewirtschaftung mit Mitteln der hoheitlichen Zwangsgewalt). Von der Bp werden daher die erklärten Einnahmen aus dem Hoheitsbereich (Parkautomat - Kurzparkzone) storniert.[..]" In Tz 15 lit k ("Vorsteuerberichtigungen") des Bp- Berichtes versagte der Prüfer die Anerkennung der im Zusammenhang mit der Errichtung…

BFG RM/7300007/2022Maßnahmenbeschwerde betreffend vorläufige Beschlagnahme von Pokertischen und Pokerchips
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 1/5

…vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 10, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Finanzpolizei im Wirkungsbereich des Amts für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei FPT52, 5020 Salzburg, Aigner Straße 10 (belangte Behörde) durch die vorläufige…

BFG RM/7300007/2022Maßnahmenbeschwerde betreffend vorläufige Beschlagnahme von Pokertischen und Pokerchips
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 4/5

…mithin die Finanzpolizei - gehören. Die Befugnisse dieser Organe sind in § 50 Abs. 4 GSpG geregelt, wobei die Durchsetzung der Überwachungsaufgaben mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in den letzten Sätzen des § 50 Abs. 4 GSpG erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 118/2015 hinzugefügt wurde…

BFG AW/7300001/2023Aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine vorläufige Beschlagnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 4/5

…mithin die Finanzpolizei - gehören. Die Befugnisse dieser Organe sind in § 50 Abs. 4 GSpG geregelt, wobei die Durchsetzung der Überwachungsaufgaben mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in den letzten Sätzen des § 50 Abs. 4 GSpG erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 118/2015 hinzugefügt wurde…

BFG RV/7400029/2023Weiterverwendung alter Parkscheine
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2025

…sei. In Folge wurde die Frage diskutiert, ob die Stadt Wien die Parkometerabgabe im Rahmen der Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung einhebe. Hoheitliche Verwaltung liegt vor, wenn die Verwaltungsorgane mit "imperium", also unter Einsatz spezifischer staatlicher Befehls- und Zwangsgewalt auftreten. Sie handeln dabei in jenen Rechtssatzformen, die…

BFG RV/5300003/2021Abweisung von Beschwerden gegen Bescheide der Finanzstrafbehörde, mit welchen Beschwerden gegen deren Informationsschreiben über die Konkretisierung der Verdachtslage gegen einen Beschuldigten (nach einer Unzuständigkeitsentscheidung einer Staatsanwaltschaft) samt allgemeiner Rechtsbelehrung und Aufforderung zur Rechtfertigung als unzulässig zurückgewiesen worden sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2021

…diesen "Rechtsmittelbelehrungen" sei ausdrücklich festgehalten worden, dass gegen Erkenntnisse sowie alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - soweit dies nicht für unzulässig erklärt sei - das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig sei. In diesem Sinne sei gegen beide Verständigungen…

BFG RV/5300002/2021Zurückweisung von Beschwerden eines belangten Verbandes gegen Informationsschreiben der Finanzstrafbehörde, mit welchem die Verdachtslage gegen diesen konkretisiert bzw. modifiziert wurde, samt Begründung derselben, allgemeiner Belehrung über die Rechte eines belangten Verbandes und Aufforderung zur Rechtfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2021

…Einstellung erst wieder sechs Monate danach zulässig (§ 124 Abs. 1 FinStrG). Rechtsmittel Gegen Erkenntnisse, alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist, soweit dies nicht für unzulässig erklärt ist, das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§ 150 ff FinStrG)…

BFG RV/7102366/2015Parzellierungsübereinkommen über Initiative der Gemeinde ist keine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2017Teil 1/2

…stellen keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG dar. Zum Erwerb der Liegenschaften wurde kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Das Parzellierungsübereinkommen ist ein freiwillig abgeschlossenes Rechtsgeschäft." 8. Ermittlungen des BFG 8.1. Akteneinsicht und Abfragen bei FINANZONLINE…

BFG RV/7102360/20151. Abtretung ins öffentliche Gut nach § 12 der NÖ Bauordnung 2. rechtsgeschäftliche Parzellierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2017Teil 1/2

…stellen keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG dar. Zum Erwerb der Liegenschaften wurde kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Das Parzellierungsübereinkommen ist ein freiwillig abgeschlossenes Rechtsgeschäft." 8. Ermittlungen des BFG 8.1. Akteneinsicht und Abfragen bei FINANZONLINE…

UFSF RV/0421-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2013Teil 1/2

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSF RV/0257-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte einer bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2013Teil 1/2

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSF RV/0255-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2013

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSF RV/0478-F/12Nur eine qualifizierte Übung der Vertragsstaaten ist relevant für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2013

…Er sei kein Leiter, stehe jedoch in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Er verrichte keine hoheitlichen Aufgaben, wenn darunter die Ausstellung von Bescheiden und das Treffen von Entscheidungen zu verstehen sei. Der Inhalt dieses Aktenvermerks wurde vom Bw in der mündlichen Berufungsverhandlung - soweit es die Fakten…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…1988 zuzuordnen, da sie überwiegend auf die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben gerichtet sind. Das Finanzamt gehe in einem internen Vermerk dazu davon aus, dass entweder die Wahrnehmung der hoheitlichen Tätigkeiten für die Stadt X. entgeltlich erfolgt oder bei Unentgeltlichkeit, eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliege. In beiden…

BFG RV/1100340/2019Befreiung des § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG ist nur bei behördlichen Maßnahmen anwendbar, nicht aber bei Kaufverträgen im Zusammenhang mit Grundstücksumlegungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2022

…geartet, dass man sich ihr nicht entziehen kann. Eine freiwillig vereinbarte ist keine solche Maßnahme. Bei einem ausdrücklich freiwillig vereinbarten und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Vertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG vor. Bemerkt wird…