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BFG RV/3100258/2017Tauschvertrag zwecks "besserer Gestaltung von Bauland": Der Vertrag wurde freiwillig iSd § 33 TROG abgeschlossen, daher liegt keine Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt und keine "behördliche Maßnahme" gem. § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2018

…Die Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei nie behauptet worden, zumal nicht die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG geltend gemacht worden wäre. Das Gst2 sei bereits im Jahr 2002 im beschlossenen und genehmigten örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO 2002 = Verordnung der Gemeinde) als…

BFG RV/3100256/2017Tauschvertrag "zur besseren Gestaltung von Bauland": es liegt keine "behördliche" Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2018

…Die Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei nie behauptet worden, zumal nicht die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG geltend gemacht worden wäre. Das Gst1 sei bereits im Jahr 2002 im beschlossenen und genehmigten örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO 2002 = Verordnung der Gemeinde) als…

BFG RV/3100257/2017Tauschvertrag iSd § 33 Tiroler Raumordnungsgesetz: Handelt es sich um eine "behördliche Maßnahme" iSd Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2018

…Die Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei nie behauptet worden, zumal nicht die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG geltend gemacht worden wäre. Das Gst1 sei bereits im Jahr 2002 im beschlossenen und genehmigten örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO 2002 = Verordnung der Gemeinde) als…

BFG RV/1100538/2012Geschäftsführerin einer öffentlich rechtlichen Stiftung, der die staatliche Kulturförderung obliegt, übt keine hoheitliche Funktion aus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2016

…sondern durch Beratung, Ankäufe und Aufträge, Verleihung von Preisen und Auszeichnungen, Durchführung von Wettbewerben und den Abschluss von privatrechtlichen Leistungsvereinbarungen. Die Bf wiederum ist selbst nicht befugt, staatliche Befehls- und Zwangsgewalt in irgend einer Form (direkt) auszuüben. Als Geschäftsführerin ist sie für die operative Führung…

BFG RM/7300007/2022Maßnahmenbeschwerde betreffend vorläufige Beschlagnahme von Pokertischen und Pokerchips
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 1/5

…Dezember 2022 nennt das Amt für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei FPT52, Aigner Straße 10, 5020 Salzburg als belangtes Amt. Beschwerde werde erhoben wegen Verletzung in Rechten durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ab 18. November 2022 sowie vorläufige Beschlagnahme gemäß § 53 Abs. 2 GSpG. Im Einzelnen wird…

BFG RM/7300007/2022Maßnahmenbeschwerde betreffend vorläufige Beschlagnahme von Pokertischen und Pokerchips
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 4/5

…mithin die Finanzpolizei - gehören. Die Befugnisse dieser Organe sind in § 50 Abs. 4 GSpG geregelt, wobei die Durchsetzung der Überwachungsaufgaben mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in den letzten Sätzen des § 50 Abs. 4 GSpG erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 118/2015 hinzugefügt wurde…

BFG RV/5300002/2021Zurückweisung von Beschwerden eines belangten Verbandes gegen Informationsschreiben der Finanzstrafbehörde, mit welchem die Verdachtslage gegen diesen konkretisiert bzw. modifiziert wurde, samt Begründung derselben, allgemeiner Belehrung über die Rechte eines belangten Verbandes und Aufforderung zur Rechtfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2021

…diesen "Rechtsmittelbelehrungen" sei ausdrücklich festgehalten worden, dass gegen Erkenntnisse sowie alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - soweit dies nicht für unzulässig erklärt sei - das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig sei. In diesem Sinne sei gegen beide Verständigungen…

BFG RV/5300003/2021Abweisung von Beschwerden gegen Bescheide der Finanzstrafbehörde, mit welchen Beschwerden gegen deren Informationsschreiben über die Konkretisierung der Verdachtslage gegen einen Beschuldigten (nach einer Unzuständigkeitsentscheidung einer Staatsanwaltschaft) samt allgemeiner Rechtsbelehrung und Aufforderung zur Rechtfertigung als unzulässig zurückgewiesen worden sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2021

…diesen "Rechtsmittelbelehrungen" sei ausdrücklich festgehalten worden, dass gegen Erkenntnisse sowie alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - soweit dies nicht für unzulässig erklärt sei - das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig sei. In diesem Sinne sei gegen beide Verständigungen…

BFG AW/7300001/2023Aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine vorläufige Beschlagnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 1/5

…Dezember 2022 nennt das Amt für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei FPT52, Aigner Straße 10, 5020 Salzburg als belangtes Amt. Beschwerde werde erhoben wegen Verletzung in Rechten durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ab 18. November 2022 sowie vorläufige Beschlagnahme gemäß § 53 Abs. 2 GSpG. Im Einzelnen wird…

UFSF RV/0478-F/12Nur eine qualifizierte Übung der Vertragsstaaten ist relevant für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2013

…2013 (UFS 111): Es ist nicht zu bezweifeln, dass die berufliche Tätigkeit des Bw unter Beachtung des KJG erfolgt. Der Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste…

BFG RV/7102366/2015Parzellierungsübereinkommen über Initiative der Gemeinde ist keine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2017Teil 1/2

…Flächenwidmungspläne die öffentlichen Interessen an ausreichendem Bauland zu sichern haben und dass die Flächenwidmungspläne als Verordnungen erlassen werden, stellen keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG dar. Zum Erwerb der Liegenschaften wurde kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt…

BFG RV/7102360/20151. Abtretung ins öffentliche Gut nach § 12 der NÖ Bauordnung 2. rechtsgeschäftliche Parzellierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2017Teil 1/2

…Flächenwidmungspläne die öffentlichen Interessen an ausreichendem Bauland zu sichern haben und dass die Flächenwidmungspläne als Verordnungen erlassen werden, stellen keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG dar. Zum Erwerb der Liegenschaften wurde kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…an sprechen, auf die Unzulässigkeit ihres Verhaltens hinweisen und sie ersuchen, dies zu unterlassen. Dabei stehe den Mitarbeiterinnen des Ordnungsdienstes keine Befehls- und Zwangsgewalt zur Verfügung (ausgenommen sei seit kurzem der Bereich der illegalen Bettelei, der aber eine untergeordnete Rolle - 2 bis 3 % der Gesamtfälle…

BFG AW/7300001/2023Aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine vorläufige Beschlagnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 4/5

…mithin die Finanzpolizei - gehören. Die Befugnisse dieser Organe sind in § 50 Abs. 4 GSpG geregelt, wobei die Durchsetzung der Überwachungsaufgaben mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in den letzten Sätzen des § 50 Abs. 4 GSpG erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 118/2015 hinzugefügt wurde…

UFSF RV/0421-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2013Teil 1/2

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSF RV/0255-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2013

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

BFG RV/7400029/2023Weiterverwendung alter Parkscheine
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2025

…sei. In Folge wurde die Frage diskutiert, ob die Stadt Wien die Parkometerabgabe im Rahmen der Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung einhebe. Hoheitliche Verwaltung liegt vor, wenn die Verwaltungsorgane mit "imperium", also unter Einsatz spezifischer staatlicher Befehls- und Zwangsgewalt auftreten. Sie handeln dabei in jenen Rechtssatzformen, die…

UFSF RV/0257-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte einer bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2013Teil 1/2

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

BFG RV/7104563/2020Grunderwerbsteuer Realteilungsvertrag - weder Anwendung des § 201 BAO noch des § 240 Abs. 3 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2026Teil 1/2

…zukommt) und in welchem diese nochmals darlegte, dass der gegenständliche Vertrag nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sondern ausdrücklich freiwillig geschlossen wurde, trat die Bf. nicht weiter entgegen. Die Verordnung der ***7*** ***5*** vom 29.11.2017 über die Freigabe zur Grundteilung und Bebauung…

BFG RV/7103846/2017Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2019

…ihr auszuweichen (vgl. BFG vom 28.06.2017, RV/7102366/2015, Rechtssatz) Bei einem ausdrücklich freiwillig und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Tauschvertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor. Die Befreiung ist daher zu…