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RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…gewahrt, wenn nach Eintritt der Vollstreckbarkeit der Abgabenforderung das Verwertungsverfahren eingeleitet wird. 18.6. Sicherstellung auf unbewegliches Vermögen Rz 1560: Bei Sicherstellungen auf unbewegliches Vermögen und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur Sicherstellung auch eine grundbücherliche Vormerkung gemäß § 38 lit. c…

UFSS RV/0867-S/09Berufung betreffend Pfändung einer Geldforderung und Vorschreibung eines Auslagenersatzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…seitens des Finanzamtes Salzburg-Stadt mit getrennten Berufungsvorentscheidungen je vom 19. Oktober 2009 als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der Forderungspfändung wurde ausgeführt, dass die Bezüge von der Pensionsversicherungsanstalt nicht grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen darstellen, deren Vollstreckung unter die Bestimmungen der §§ 53 bis 71 AbgEO fallen. Als Grundlage…

UFSI RV/0278-I/08Pensionspfändung nach Geltendmachung der Vertreterhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2011

…3 Abs. 2 AbgEO kann eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen im finanzbehördlichen oder im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. Bei allen übrigen Vollstreckungsarten ist nur ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren zulässig (§ 3…

BFG RV/7106107/2019Sicherstellungsauftrag und Aufgliederung der Abgabenforderungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2020Teil 2/2

…begründete Pfandrang bleibt für das Verwertungsverfahren gewahrt, das nach Eintritt der Vollstreckbarkeit zugunsten der Abgabenforderung eingeleitet wird. Bei Sicherstellungen auf unbewegliches Vermögen und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur Sicherstellung auch eine grundbücherliche Vormerkung gemäß § 38 lit c GBG 1955 in…

BFG RV/7105552/2019Pfändung einer Geldforderung und Festsetzung von Gebühren im Vollstreckungsverfahren nach vorhergehender Einstellung der Vollstreckung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.09.2020

… 229 BAO. Dieser sei gemäß § 4 AbgEO ein Exekutionstitel und berechtige die Finanzbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Mit den Haftungsbescheiden vom 16. November 2016 und vom 2. Mai 2017 sei der Bf für die Abgabenschuldigkeiten der Y…

BFG RV/7104681/2020Pfändung von Geldforderungen nicht zulässig bei noch nicht erledigtem Antrag auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2021

…Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Die Pfändung vom 19.02.2019 sei aufgrund des Rückstandsausweises vom 19.02.2019 zu Recht ergangen und seine Beschwerde sei daher abzuweisen gewesen. Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolge mittels Pfändung derselben…

BFG RV/6100219/2018Beschwerde gegen die Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2022

…Eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen kann im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. (3) Bei allen übrigen Vollstreckungsarten ist nur ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren zulässig. Die Durchführung eines solchen Verfahrens…

BFG RV/7103677/2020Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2021

…Eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen kann im abgabenbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. (3) Bei allen übrigen Vollstreckungsarten ist nur ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren zulässig. Die Durchführung eines solchen Verfahrens…

BFG RV/6100612/2012Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2018

…3 leg.cit kann eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körpersicher Sachen sowohl im finanzbehördlichen als auch im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. In der Beschwerde wird nicht vorgebracht, dass die Vollstreckbarkeit iSd …

UFSW RV/4407-W/02Pfändung auf Grund eines Sicherstellungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2004

…werden. Gemäß § 78 Abs. 2 AbgEO kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das dem Drittschuldner im § 65 Abs. 4 AbgEO eingeräumte…

BFG RV/6100506/2018Außenwirkung eines Bescheides als Mindesterfordernis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.01.2023

…Eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen kann im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. (3) Bei allen übrigen Vollstreckungsarten ist nur ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren zulässig. Die Durchführung eines solchen Verfahrens…

BFG RV/7105251/2019Die Pfändung einer Forderung zur Sicherstellung einer Abgabe kann durch Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner vollzogen werden, noch ehe der Sicherstellungsauftrag dem Abgabenschuldner zugestellt worden ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020

…Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen; dieser sei Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren. Dieser berechtige die Finanzbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Vollstreckungshandlungen zur Sicherung einer Abgabenschuld seien zulässig, noch ehe der…

BFG RV/7100099/2017Forderungspfändung aufgrund eines Sicherstellungsauftrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2017

…Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Da zur Sicherung von Abgabenansprüchen im finanzbehördlichen Verfahren nur die im § 78 Abs. 2 AbgEO erschöpfend aufgezählten Vollstreckungsarten zugelassen sind, darf bei Exekution auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen…

BFG RV/7100700/2025Pfändungsbescheid; Masseforderung nach Bekanntgabe, dass doch keine Masseunzulänglichkeit gegeben ist, neu entstanden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2025

…Dies ist gemäß § 4 Abgabenexekutionsordnung ein Exekutionstitel und berechtigt die Finanzbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Da zum Zeitpunkt der Pfändung ein aufrechter Exekutionstitel vorlag und keine Hemmungstatbestände bekannt waren, entsprach die Pfändung den rechtlichen Bestimmungen. Der zur…

BFG RV/7102309/2021Pfändung von im Schuldenregulierungsverfahren nicht angemeldeten Forderungen / Weitergabe FinanzOnline-Zugangsdaten an unbekannte Dritte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2023

…Dieser sei ein Exekutionstitel gemäß § 4 AbgEO und berechtige die Abgabenbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Der BF beantragte am 22.9.2020 die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (BFG). Ein weiteres Vorbringen erstattete er nicht. Mit Vorlagebericht…

UFSS RV/0532-S/09Nicht-Einbeziehung einer Schweizer Kinderrente in eine Zusammenrechnung nach §§ 292 EO iVm 53 AbgEO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2009

…für das finanzbehördliche Vollstreckungsverfahren vorliege. Da es in einem finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren die Abgabenbehörde selbst es ist, die tätig werden könne und die vom Bw. bezogenen Einkünfte demnach grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen seien, können diese gepfändet werden. Ruhebezüge seien hingegen nur beschränkt pfändbar; ein unpfändbarer Freibetrag…

UFSS RV/0254-S/09Zusammenrechnung von in- und ausländischen Einkünften im Vollstreckungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…für das finanzbehördliche Vollstreckungsverfahren vorliege. Da es in einem finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren die Abgabenbehörde selbst es ist, die tätig werden könne und die vom Bw. bezogenen Einkünfte demnach grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen seien, können diese gepfändet werden. Ruhebezüge seien hingegen nur beschränkt pfändbar; ein unpfändbarer Freibetrag…

BFG RV/7400079/2022Lohnpfändung, Beschwerdelegitimation, Einwendungen der Verjährung und des Existenzminimums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2023

…Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen kann gemäß § 3 Abs. 2 AbgEO im abgabenbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im…

UFSW RV/0682-W/08Heranziehung des einen Erben, als Haftender gemäß § 13 Abs.2 ErbstG 1955, zur Entrichtung der Hälfte der aushaftenden Erbschaftssteuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…(AbgEO), kann im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen durchgeführt werden. Bei allen übrigen Vollstreckungsarten ist nur ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren zulässig. (§ 3 Abs.3 erster Satz…

BFG RV/7103929/20161. Aufschiebung der Exekution 2. Sicherstellung 3. Verwahrung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.12.2016

…cit. kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren endet mit der Pfändung; eine Verwertung kommt im Sicherungsverfahren nicht in Betracht…