…ist zu entnehmen, dass die Bekanntgabe des Dienstgeberbeitrags und Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag für Jänner bis Dezember 2003 und Jänner bis Juli 2004 vor mehr als einem Jahr - gerechnet ab Antragstellung - und somit außerhalb der gesetzlich festgelegten Antragsfrist erfolgte. Wenn der steuerliche Vertreter der Bw. vorbringt…
…Möglichkeit nicht nur zur Nacherhebung, sondern auch zur Erstattung und zum Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft (und damit Bestandskraft) von Abgaben generell (insbesondere im Titel VII Kapitel 5 des Zollkodex) innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt, sind im Rahmen des…
…2015, somit Jahre nach Ablauf dieser Fristen, gestellt worden. Zu den Fristen des § 110 Abs. 1 BAO wurde ausgeführt, dass gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt sei, nicht geändert werden könnten. Bei den in § 201 BAO angeführten Fristen handle es sich um solche…
…4/2004, eingelangt beim Finanzamt am 5. November 2007, unbestritten nach Ablauf der gesetzlichen, nicht verlängerbaren Antragsfrist beim Finanzamt eingegangen. In einem Begleitschreiben zu den Anträgen wurde seitens der Bw. vorsorglich die Wiedereinsetzung des Verfahrens unter Hinweis auf das günstigere Recht gemäß Art. 56 Abs…
…mit etwaigen Auskünften des Finanzamtes xxxs erübrigt sich daher. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung BGBl. Nr…
…der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, über die Anbringen der Parteien. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies aus den Regelungen des § 10 Abs 2 und 4 FLAG entnehmen lässt, der Monat. Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in…
…Voraussetzungen für die Vergütung zu stellen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Eine "andere Bestimmung" im Sinne dieser Regelung existiert aber (im Energieabgabenvergütungsgesetz) nicht. Zwar können die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen…
…eine gesetzliche bzw. durch Verordnung normierte nicht verlängerbare Ausschlussfrist bzw. Fallfrist vor (vgl. EuGH vom 21.6.2012, Elsacom, C-294/11). Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen…
…liegt hier eine gesetzliche bzw. durch eine Verordnung normierte Fallfrist vor (vgl. EuGH 21.6.2012, C-294/11 Elsacom NV). Selbst bei Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde dies eine Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen …
…Mitwirkung laut ihren eigenen Angaben im Bereich des Hafens Hamburg entladen hat, wurde der einfuhrabgabenpflichtige PKW gemäß Artikel 203 Absatz 1 ZK der zollamtlichen Überwachung entzogen. Die Berufungsentscheidung ist in Rechtskraft erwachsen. Zur Wahrung von gesetzlichen Antragsfristen hat die Bf. bereits mit Eingabe vom 27…
…Zl. 2003/16/0494, entschieden und die Beschwerde, weil sie keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen vermochte, als unbegründet abgewiesen. Zur Wahrung von gesetzlichen Antragsfristen hat die Bf. bereits mit Eingabe vom 27. August 2001, ergänzt durch die Eingabe vom 6. September 2001 und damit…
…Mitwirkung laut ihren eigenen Angaben im Bereich des Hafens Hamburg entladen hat, wurde der einfuhrabgabenpflichtige PKW gemäß Artikel 203 Absatz 1 ZK der zollamtlichen Überwachung entzogen. Die Berufungsentscheidung ist in Rechtskraft erwachsen. Zur Wahrung von gesetzlichen Antragsfristen hat die Bf. bereits mit Eingabe vom 27…
…Mitwirkung laut ihren eigenen Angaben im Bereich des Hafens Hamburg entladen hat, wurde der einfuhrabgabenpflichtige PKW gemäß Artikel 203 Absatz 1 ZK der zollamtlichen Überwachung entzogen. Die Berufungsentscheidung ist in Rechtskraft erwachsen. Zur Wahrung von gesetzlichen Antragsfristen hat die Bf. bereits mit Eingabe vom 27…
…Die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten (VwGH 27.09.2012, 2010/16/0084). Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich aus den Regelungen des § 10 Abs. 2…
…im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu berücksichtigen und zu würdigen. Eingaben zur Geltendmachung von gesetzlich vorgesehenen Rechten und Erfüllung von Verpflichtungen nur auf dem oben beschriebenen Weg eingebracht werden. Die einmonatige Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages ist eine solche gesetzlich festgelegte, aber verlängerbare Frist (siehe …
…in dem Beschluss des VwGH, dass selbst ein Bundesminister für Finanzen keine gesetzlich festgelegten Fristen der BAO mit einem Stillhalteabkommen außer Kraft setzen könne (siehe ausführlich im Verfahrensgang Punkt 4.). Die Vereinbarung beziehe sich ihrem Wortlaut nach auch nicht auf diese Antragsfrist, sondern auf die …
…Es liegt hier eine gesetzliche bzw. durch eine Verordnung normierte Fallfrist vor (vgl. EuGH 21.6.2012, C-294/11 Elsacom NV). Selbst bei Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag bedingt dies eine Zurückweisung. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen -…
…wird deutlich, dass dabei die in § 5 Abs. 2 BewG normierten Fristen zu beachten sind. Die in der zuletzt zitierten Norm festgelegte „Antragsfrist“ ist im Gesetz ausdrücklich als „Ausschlussfrist“ bezeichnet, womit jeder Zweifel ausgeschlossen ist, dass es sich hier um eine unerstreckbare Frist handelt, bei…
…erst im Jahr 2015, somit Jahre nach Ablauf dieser Fristen, gestellt worden. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO könnten gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt sei, nicht geändert werden. Bei den in § 201 BAO angeführten Fristen handle es sich um solche, die nicht geändert…
…erst im Jahr 2015, somit Jahre nach Ablauf dieser Fristen, gestellt worden. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO könnten gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt sei, nicht geändert werden. Bei den in § 201 BAO angeführten Fristen handle es sich um solche, die nicht geändert…