…und Verkäufer oder konzernpolitische Momente bei der Preisbildung mitgespielt haben (siehe auch VwGH v. 27.8.1990, 89/15/0124). Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen müssen grundsätzlich nicht durch persönliche Verhältnisse veranlasst sein. Gründe dafür, dass die Beschränkungen im konkreten Fall durch betriebliche bzw. unternehmerische Überlegungen verursacht wurden…
…und Verkäufer oder konzernpolitische Momente bei der Preisbildung mitgespielt haben (siehe auch VwGH v. 27.8.1990, 89/15/0124). Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen müssen grundsätzlich nicht durch persönliche Verhältnisse veranlasst sein. Gründe dafür, dass die Beschränkungen im konkreten Fall durch betriebliche bzw. unternehmerische Überlegungen verursacht wurden…
…und Verkäufer oder konzernpolitische Momente bei der Preisbildung mitgespielt haben (siehe auch VwGH v. 27.8.1990, 89/15/0124). Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen müssen grundsätzlich nicht durch persönliche Verhältnisse veranlasst sein. Gründe dafür, dass die Beschränkungen im konkreten Fall durch betriebliche bzw. unternehmerische Überlegungen verursacht wurden…
…und Verkäufer oder konzernpolitische Momente bei der Preisbildung mitgespielt haben (siehe auch VwGH v. 27.8.1990, 89/15/0124). Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen müssen grundsätzlich nicht durch persönliche Verhältnisse veranlasst sein. Gründe dafür, dass die Beschränkungen im konkreten Fall durch betriebliche bzw. unternehmerische Überlegungen verursacht wurden…
…h.o. Finanzamt bisher vorenthalten wurde. Im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Verfügungsbeschränkungen wird auf das VwGH-Erkenntnis vom 6.10.1980 hingewiesen. Unter anderen wird in diesem Erkenntnis ausgeführt, dass gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen dann den gemeinen Wert eines Anteiles an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 10…
…in Höhe von je S 322.500,00 Wert (und nicht die Summe der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter der S. KG) anzusetzen. Die Gesellschaft verfüge über gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, die es nicht zuließen, dass ein Gesellschafter jemals an den Teilwert der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens herankomme…
…in Höhe von je S 322.500,00 Wert (und nicht die Summe der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter der S. KG) anzusetzen. Die Gesellschaft verfüge über gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, die es nicht zuließen, dass ein Gesellschafter jemals an den Teilwert der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens herankomme…
…werden könne. Hinsichtlich der Gesellschaftssteuerbemessungsgrundlage sei allerdings darauf Bedacht zu nehmen, dass der innerhalb der Zweijahresfrist des § 22 Abs. 4 UmgrStG angeschaffte Anteil aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen mit keinem Gewinnbezugsrecht verbunden gewesen wäre (Pkt. Fünfzehntens des ebenfalls beiliegenden Gesellschaftsvertrages der P. C. GmbH sowie Pkt. V4…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seien nicht zu berücksichtigen. Als persönliche Verhältnisse seien § 10 Abs. 3 BewG zufolge auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Demzufolge könne das zugunsten des Vaters des Komplementärs eingeräumte Belastungs- und Veräußerungsverbot keinesfalls den…
…dass der Verkehrswert der Gesellschaftsanteile nicht nach dem Wiener Verfahren ermittelt werden könne, sondern nach den tatsächlichen gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu ermitteln sei. Ausgehend vom gesamten Stammkapital von S 24,231.724,00 entspräche der Hälfteanteil S 12,115.862,00 und davon 1/3 S…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…
1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…
…die vorrangige als auch die nachrangige Bedienung des Genussrechtskapitals (gegenüber den Gesellschaftern einer GmbH oder den Aktionären) ist unbedenklich, wenn sie gesellschaftsvertraglich vereinbart wurde und wirtschaftlich begründet ist. In diesem Fall ist von einer alinearen Ausschüttung auszugehen. Beispiel: Die Aktionäre erhalten aus dem Bilanzgewinn 01…
6.2.3. Beteiligungen mit zeitlicher Begrenzung Rz 121: Es ist zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die eine zeitliche Begrenzung der Beteiligung erkennen lassen. Eine auf einen künftigen Zeitpunkt bezogene zeitliche Begrenzung ist insbesondere bei Vorliegen folgender Umstände anzunehmen: Das Beteiligungsverhältnis wird befristet eingegangen. Es…
5.4.9.5 Schenkung Rz 1221: Bei derartigen Rechtsbeziehungen ist primär zu prüfen, ob die erforderliche Publizität vorliegt (VwGH 15.4.1980, 0019/79). Werden die zivilrechtlichen Erfordernisse nicht erfüllt, berechtigt dies üblicherweise auch zur Annahme, dass wirtschaftlich kein Eigentumsübergang stattgefunden hat (VwGH 24…
…Erfindungen. Verbindlichkeiten Rz 5925: Verbindlichkeiten, mit denen Sonderbetriebsvermögen finanziert wird (VwGH 12.9.1989, 88/14/0188). Hingegen begründet eine gesellschaftsvertragliche Nutzungseinlage keine Forderung der Mitunternehmerschaft gegenüber dem Mitunternehmer auf Duldung der Nutzung des Wirtschaftgutes, also ein Nutzungsrecht. Vielmehr gehört das im Eigentum des Mitunternehmers…
2.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988) 2.14.1 Allgemeines Rz 291: Mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2017 (MiFiG-Gesetz 2017), BGBl. I Nr. 106/2017, wurde ein neues Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geschaffen, das sich im Grundsatz am ausgelaufenen Regime…
6.1.3. Gesellschaftsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 154: Gemäß § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 5 NeuFöG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten an Kapitalgesellschaften iSd § 4 KVG unmittelbar im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen durch den ersten Erwerber von der Gesellschaftsteuer…
1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…