…und Verkäufer oder konzernpolitische Momente bei der Preisbildung mitgespielt haben (siehe auch VwGH v. 27.8.1990, 89/15/0124). Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen müssen grundsätzlich nicht durch persönliche Verhältnisse veranlasst sein. Gründe dafür, dass die Beschränkungen im konkreten Fall durch betriebliche bzw. unternehmerische Überlegungen verursacht wurden…
…und Verkäufer oder konzernpolitische Momente bei der Preisbildung mitgespielt haben (siehe auch VwGH v. 27.8.1990, 89/15/0124). Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen müssen grundsätzlich nicht durch persönliche Verhältnisse veranlasst sein. Gründe dafür, dass die Beschränkungen im konkreten Fall durch betriebliche bzw. unternehmerische Überlegungen verursacht wurden…
…und Verkäufer oder konzernpolitische Momente bei der Preisbildung mitgespielt haben (siehe auch VwGH v. 27.8.1990, 89/15/0124). Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen müssen grundsätzlich nicht durch persönliche Verhältnisse veranlasst sein. Gründe dafür, dass die Beschränkungen im konkreten Fall durch betriebliche bzw. unternehmerische Überlegungen verursacht wurden…
…und Verkäufer oder konzernpolitische Momente bei der Preisbildung mitgespielt haben (siehe auch VwGH v. 27.8.1990, 89/15/0124). Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen müssen grundsätzlich nicht durch persönliche Verhältnisse veranlasst sein. Gründe dafür, dass die Beschränkungen im konkreten Fall durch betriebliche bzw. unternehmerische Überlegungen verursacht wurden…
…h.o. Finanzamt bisher vorenthalten wurde. Im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Verfügungsbeschränkungen wird auf das VwGH-Erkenntnis vom 6.10.1980 hingewiesen. Unter anderen wird in diesem Erkenntnis ausgeführt, dass gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen dann den gemeinen Wert eines Anteiles an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 10…
…in Höhe von je S 322.500,00 Wert (und nicht die Summe der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter der S. KG) anzusetzen. Die Gesellschaft verfüge über gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, die es nicht zuließen, dass ein Gesellschafter jemals an den Teilwert der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens herankomme…
…in Höhe von je S 322.500,00 Wert (und nicht die Summe der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter der S. KG) anzusetzen. Die Gesellschaft verfüge über gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, die es nicht zuließen, dass ein Gesellschafter jemals an den Teilwert der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens herankomme…
…werden könne. Hinsichtlich der Gesellschaftssteuerbemessungsgrundlage sei allerdings darauf Bedacht zu nehmen, dass der innerhalb der Zweijahresfrist des § 22 Abs. 4 UmgrStG angeschaffte Anteil aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen mit keinem Gewinnbezugsrecht verbunden gewesen wäre (Pkt. Fünfzehntens des ebenfalls beiliegenden Gesellschaftsvertrages der P. C. GmbH sowie Pkt. V4…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seien nicht zu berücksichtigen. Als persönliche Verhältnisse seien § 10 Abs. 3 BewG zufolge auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Demzufolge könne das zugunsten des Vaters des Komplementärs eingeräumte Belastungs- und Veräußerungsverbot keinesfalls den…
…dass der Verkehrswert der Gesellschaftsanteile nicht nach dem Wiener Verfahren ermittelt werden könne, sondern nach den tatsächlichen gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu ermitteln sei. Ausgehend vom gesamten Stammkapital von S 24,231.724,00 entspräche der Hälfteanteil S 12,115.862,00 und davon 1/3 S…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…
1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…
…die vorrangige als auch die nachrangige Bedienung des Genussrechtskapitals (gegenüber den Gesellschaftern einer GmbH oder den Aktionären) ist unbedenklich, wenn sie gesellschaftsvertraglich vereinbart wurde und wirtschaftlich begründet ist. In diesem Fall ist von einer alinearen Ausschüttung auszugehen. Beispiel: Die Aktionäre erhalten aus dem Bilanzgewinn 01…
5.4.7.2 Echte stille Gesellschaft Rz 1190: Obwohl hier das Gesellschaftsverhältnis in der Geschäftswelt nicht in Erscheinung treten soll, muss es dennoch jedenfalls dem zuständigen Finanzamt gegenüber ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen und auch die übrigen in Rz 1141 angeführten Merkmale erfüllen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Andrea Wimmer-Bernhauser, sowie die fachkundigen Laienrichter Albert Scheiblauer MLS und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache der ***1*** - GmbH, vormals ***2*** GmbH, nunmehr ***3***, vertreten durch…
5.4.9.5 Schenkung Rz 1221: Bei derartigen Rechtsbeziehungen ist primär zu prüfen, ob die erforderliche Publizität vorliegt (VwGH 15.4.1980, 0019/79). Werden die zivilrechtlichen Erfordernisse nicht erfüllt, berechtigt dies üblicherweise auch zur Annahme, dass wirtschaftlich kein Eigentumsübergang stattgefunden hat (VwGH 24…
Steuerhinterziehung Rz 925: Eine verdeckte Ausschüttung begründet auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht zwangsweise eine Steuerhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG. Dies gilt insbesonders, wenn eine von der Verwaltungsmeinung abweichende, jedoch vertretbare Rechtsauffassung als verdeckte Ausschüttung zu beurteilen war. Steuerklauseln Rz 926: Siehe Rz 670…
1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…
Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393, EAS 2706). Ist daher eine in Deutschland ansässige natürliche Person als Kommanditist an einer österreichischen…