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45 Treffer1673 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3611-W/07Bewertung eines geringverzinslichen und langfristigen Darlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.R., E., vertreten durch Herrn D.T., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. September 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schenkungsvertrag vom…

UFSW RV/1719-W/08Abzinsung eines geringverzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer anlässlich der Abtretung eines halben Mindestanteiles (Eigentumswohnung) an den Eigentumspartner und der damit verbundenen Übernahme der anteiligen Solidarschulden zur Alleinzahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…Block A5 und je 1/106 Anteile an der Liegenschaft EZ 2 Grundbuch T.. Ein Teilkaufpreis in Höhe von € 33.714,77 wurde durch Übernahme eines geringverzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens berichtigt. Dazu traten die Käufer anstelle der Verkäufer in die offene Darlehensverpflichtung gegenüber dem Land Burgenland…

UFSW RV/1570-W/08Übernahme eines geringverzinslichen Darlehens im Rahmen eines Übergabsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Leopold Dirnegger, 3100 St. Pölten, Franziskanergasse 4a, vom 9. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. April 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…

UFSW RV/1925-W/08Abzinsung eines geringverzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Norbert Zeger, 3500 Krems an der Donau, Obere Landstraße 34, vom 9. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. April 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…

UFSW RV/0375-W/09Abzinsung eines Darlehens des Landes Burgenland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…vom 11. Juni 2009 versagte das Finanzamt die Abzinsung des Darlehens, mit der Begründung, dass dieses Darlehen mit 3% verzinst sei und somit kein geringverzinsliches Darlehen vorliege. Mit Schriftsatz vom 9. Juli 2008 begehrte der Bw. die Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz…

UFSW RV/3461-W/08Bewertung eines übernommenen WBF Darlehens des Landes NÖ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Heinz Jurkowitsch, 1020 Wien, Hollandstraße 18, vom 2. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. August 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Den Berufungen wird teilweise…

UFSW RV/2159-W/08Endgültige Abgabenfestsetzung, wenn nach geänderter, dem endgültigen Bescheid zu Grunde gelegten Rechtsansicht keine Ungewissheit gegeben war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2009

…€ 187.200,00. Dieser Gesamtpreis wurde ua. mit vom Bw. aufzubringenden Eigenmittel und einem geringverzinslichen Direkt-Darlehen des Landes Niederösterreich finanziert. Dazu ist im Anwartschaftsvertrag festgehalten, dass die genaue Höhe des Direktdarlehens des Landes Niederösterreich von der endgültigen Nutzfläche abhängig sei, die erst zu…

UFSW RV/0973-W/02Fortdauernde Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2005

…Bw. am 29. November 1995, erging an die Bw. ein Anfrage des Finanzamtes über allfällige gesellschaftsteuerbare Tatbestände, im Besonderen auch über unverzinsliche oder geringverzinsliche Darlehen, betreffend den Zeitraum 1990 bis zur Erlassung des Vorhaltes. Dazu teilte die Bw. dem Finanzamt am 9. Jänner 1996 mit…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

… 14 BewG 1955, § 5 GrEStG 1987 - Abzinsung von geringverzinslichen Darlehen Sachverhalt: Als Gegenleistung für die Übertragung eines unbebauten Grundstückes übernimmt der Erwerber vom Veräußerer unter anderem ein Bausparkassendarlehen zur weiteren Rückzahlung. Das Darlehen haftet zum Übergabsstichtag mit dem Betrag X aus, die Laufzeit beträgt insgesamt…

UFSW RV/1322-W/08Nomineller Kaufpreis als Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2010

…vorgeschrieben worden sei. Weiters wendete sich die Bw. unter Hinweis auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise dagegen, dass das geringverzinsliche Wohnbauförderungsdarlehen nicht abgezinst wurde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. März 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Folge wurde jedoch der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid gemäß § 293 BAO…

UFSW RV/1333-W/08Nomineller Kaufpreis als Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010

…360,00, somit mit € 4.737,60 festgesetzt. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete sich die Bw. unter Hinweis auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise dagegen, dass das geringverzinsliche Wohnbauförderungsdarlehen nicht abgezinst wurde. Dazu erklärte die Bw., dass aus dem Anbot klar ersichtlich sei, dass…

UFSW RV/1323-W/08Nomineller Kaufpreis als Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010

…585,00, somit mit € 6.355,48 festgesetzt. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete sich der Bw. unter Hinweis auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise dagegen, dass das geringverzinsliche Wohnbauförderungsdarlehen nicht abgezinst wurde. Dazu erklärte der Bw., dass aus dem Anbot klar ersichtlich sei, dass…

UFSW RV/2284-W/09Bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises kommt die Abzinsung eines Darlehens nicht in Betracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…berechnet wurde und dieser tatsächlich insgesamt € 51.393,02 betrage. 2.) dagegen, dass eine Abzinsung des geringverzinslichen Darlehens des Landes Niederösterreich nicht erfolgt ist. Über die Berufung wurde erwogen: Auf Grund des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegt ein Kaufvertrag oder ein anderes…

UFSW RV/2286-W/09Bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises kommt eine Abzinsung eines Darlehens nicht in Betracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…berechnet wurde und dieser tatsächlich insgesamt € 51.393,02 betrage. 2.) dagegen, dass eine Abzinsung des geringverzinslichen Darlehens des Landes Niederösterreich nicht erfolgt ist. Über die Berufung wurde erwogen: Auf Grund des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegt ein Kaufvertrag oder ein anderes…

UFSW RV/0593-W/05Unzureichende Ermittlungstätigkeit, wenn Abgabepflichtiger Unterlagen nicht vorlegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…a) stille Beteiligungen und deren Erhöhungen b) Gesellschafterleistungen (Zuschüsse, Verlustübernahmen, Forderungsverzichte, unverzinsliche oder geringverzinsliche Darlehen, Einbringungen ohne Kapitalerhöhung und ähnliches) c) ................................................ Wenn ja, wird um Angabe des Namens des Leistenden sowie Zeitpunkt und Höhe der Leistung ersucht. Urkunden hierüber mögen angeschlossen werden. 3) H.a…

UFSW RV/3304-W/02Mögliche Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2003

…erwarb der Bw. von Herrn J. das Grundstück 195/113 um einen Kaufpreis von S 2,800.000.00 (Barpreis S 2,404.000,00 und Übernahme geringverzinslicher Darlehen in Höhe von S 396.000,00). Hinsichtlich der Zahlung wurde im Kaufvertrag vereinbart, den Kaufpreis…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…1 oder 2 GrEStG 1987 verwirklicht, ist der zweifache Einheitswert des Baurechtes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. 1.1.9. Gemeiner Wert - gering verzinsliches Darlehen Vereinbart werden ein Barkaufpreis und zusätzlich ein geringverzinsliches Darlehen; ein nomineller Kaufpreis wird nicht vereinbart. Ist bei der Bemessung eine Abzinsung gemäß…

BFG RV/7102286/2010Bei einer Betriebsübergabe ist die auf die Liegenschaft entfallende Gegenleistung (Schuldübernahme) im Wege einer Verhältnisrechnung, ausgehend von Verkehrswerten, zu ermitteln.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2016

…ihr anteilig gehörigen (Betriebs-)liegenschaften dem Bf. Der Bf übernimmt die Verbindlichkeiten des Betriebes und die Hälfte der aushaftenden Bauspardarlehen und des Landesdarlehens. Da es sich bei dem Darlehen des Landes Niederösterreich um ein geringverzinsliches Darlehen handelt, ist dieses nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes abzuzinsen…

UFSW RV/1168-W/08Gegenleistung bei Abtretung eines Übereignungsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 6 GrEStG 1987, insbesondere die Grundlagen zur Berechnung des abgezinsten Betrages des anteiligen geringverzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens (Tilgungsplan, Förderungszusicherung, Darlehensvertrag etc.) zu ermitteln. Aus den vom Finanzamt erhobenen Unterlagen iV mit der bisherigen Aktenlage geht hervor, dass von dem an…

UFSW RV/2658-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…oben dargestellten Unterlagen hingewiesen. Im Übrigen ist festzuhalten, dass es sich aus der Aktenlage ergibt, dass es sich beim Darlehen des Landes Burgenland um ein geringverzinsliches und langfristiges Darlehen handelt, welches bei Anwendung des § 14 BewG mit einem geringeren Wert als mit dem aushaftenden Betrag…