…haben. Haben die Kindeseltern keinen gemeinsamen Haushalt geführt, ergibt sich daraus, dass der Sohn schon in den Wochen vor dem endgültigen Auszug der Kindesmutter dem Haushalt des Kindesvaters zugehörig war. Somit sind für den Monat Jänner 2001 die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe mangels…
…- aufgrund der Zugehörigkeit des Kindes zum gemeinsamen Haushalt der Kindeseltern - nach § 3 Abs. 3 bzw. iVm § 2a Abs.1 FLAG 1967 einen "abgeleiteten" Anspruch auf Familienbeihilfe hatte. Die maßgebliche Rechtslage (Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in der für den strittigen Zeitraum jeweils geltenden Fassung) stellt sich wie folgt…
…fehlende Weitergabe der vom Kindesvater bezogenen Familienbeihilfenbeträge an die Bw. sind damit ohne Relevanz für den vorliegenden Fall und der diesbezügliche Beweisantrag (Beischaffung des Aktes zu 999 des BG G.) ist ebenso hinfällig. Zur entscheidenden Frage, wie lange die Kindeseltern einen gemeinsamen Haushalt geführt haben…
…der vorrangig Anspruch auf die Familienbeihilfe hat, normiert, auf die Bestimmung des § 2a Abs. 1 FLAG 1967 verweist, der den gemeinsamen Haushalt der Kindeseltern voraussetzt (in diesem Sinne auch VwGH 21.09.2009, 2009/16/0081). Zum Zeitpunkt des Verzichts der Kindesmutter war diese aber…
…der gegenständlichen Beschwerde auszugsweise angeschlossen wurde. Gegenteiliges ist auch den aus dem im Verfahren zu GZ. RV/5101062/2014 vorliegenden Zeugenaussagen nicht zu entnehmen. Ab Mitte Juli 2017 lag daher kein gemeinsamer Haushalt der Kindeseltern mehr vor. Ferner geht das Bundesfinanzgericht aufgrund der Aussagen der…
…wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen die Familienbeihilfe seit September 2019 bis 2020 und den Kinderabsetzbetrag von September 2019 bis Dezember 2020 zurückzuzahlen. Begründet wird dies damit, dass der Minderjährige nicht im Haushalt der Kindesmutter gelebt hat. Dazu ist festzuhalten, dass zwar zwischen den Kindeseltern eine gemeinsame…
…aufgrund der Zugehörigkeit des Kindes zum gemeinsamen Haushalt der Kindeseltern (nach § 3 Abs. 3 bzw. iVm § 2a Abs.1 FLAG 1967) im strittigen Zeitraum (März bis September 2002) Anspruch auf Familienbeihilfe hatte. Die maßgebliche Rechtslage (Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in der für den strittigen Zeitraum jeweils geltenden…
…diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört. § 7 FLAG 1967 lautet: Für ein Kind wird Familienbeihilfe nur einer Person gewährt. § 10 FLAG 1967 lautet: (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des § 10a, nur auf Antrag gewährt; die Erhöhung der Familienbeihilfe für…
…nach den unbestrittenen Ausführungen der Beschwerdeführerin im Zeitraum von Dezember 2010 bis November 2013 noch in (Schul-)Ausbildung und wohnte in dieser Zeit beim Kindesvater in Ungarn. Mangels eines gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern kann die Bestimmung des § 2a FLAG 1967 (mit der Möglichkeit des Verzichtes…
…zum Haushalt der Kindeseltern, wenn eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung der Kindesaltern besteht. Wird ein Kind zur Fürsorgeerziehung in ein Erziehungsheim eingewiesen und kümmern sich die Eltern nicht um das Kind und leisten für dessen Heimunterbringung keine Beiträge, dann fehlt es an einer gemeinsamen Haushaltsführung…
…Ermangelung eines (vorrangigen) Anspruches der Kindesmutter auf den Bezug der Familienbeihilfen für ihre Kinder (wegen des ständigen Auslandsaufenthaltes der Kinder) und wegen des Fehlens eines gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern der Beschwerde des Bf. nicht zum Durchbruch verhelfen. 3.1.5. Vorbringen des Beschwerdeführers Der Bf…
…setzt allerdings im Regelfall voraus, dass ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und keine Umstände vorliegen, die ausschlaggebende und stärkere Bindungen zu einem anderen Ort bewirken (VwGH 30.1.1990, 89/14/0054). 7.2. Nun wurden Vorhalte der Berufungsbehörde an den Bw. mit dem Postvermerk …
…C B und der im September 2001 geborene D B sind die Kinder von A B und Mag. F B. Bis März 2017 lebten die vormaligen Eheleute A B und Mag. F B mit den Kindern C und D B im gemeinsamen Haushalt in Adresse…
…Behörde jedenfalls unzweifelhaft, dass im Jahr 2014 jedenfalls keine Lebensgemeinschaft und keine Partnerschaft mehr zwischen den Kindeseltern bestanden habe, sondern diese bereits getrennt gelebt hätten. Dies ergebe sich aus der Feststellung, dass der gemeinsame Haushalt nur bis 29.07.2013 gegeben gewesen sei. Im Jahr…
…Ehe der Kindeseltern sei am 03/19 rechtskräftig geschieden worden. Im Scheidungsvergleich sei vereinbart worden, dass die Obsorge grundsätzlich gemeinsam ausgeübt werden sollte. Festgelegt worden sei jedoch, dass sich beide minderjährigen Kinder hauptsächlich im Haushalt der Bf aufhalten würden. In dieser Form sei der Sohn…
…der Familienbeihilfe ab 26.6.2014. Sie lebe in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kindesvater und das Kind wohne ständig bei ihr. Sie finanziere auch die überwiegenden Kosten. Das Kind besuche die Neue Mittelschule (voraussichtlich bis 2016). Dazu legte die Stiefmutter einen zwischen den Kindeseltern…
…Zeit beim Kindesvater. Die Beschwerdeführerin lebte in dieser Zeit nach ihren Angaben vom Kindesvater dauernd getrennt, es lag daher kein gemeinsamer Haushalt in Rumänien mehr vor. Mangels gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern im beschwerderelevanten Zeitraum kommt die Bestimmung des § 2a FLAG nicht zur Anwendung, sodass auch…
…Haushalt führen, dem das Kind angehört. Ein gemeinsamer Haushalt der Kindeseltern lag im beschwerderelevanten Zeitraum nicht vor, der Anspruch auf Familienbeihilfe richtet sich daher primär danach, bei wem das Kind haushaltszugehörig war. Dabei geht das Gesetz erkennbar davon aus, dass ein Kind nur einem Haushalt…
…zwei weitere Geschwister, die ebenfalls in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe untergebracht waren, die Wochenenden und auch Ferientage bei ihm verbracht und er habe sie finanziell unterstützt. Dazu ist zunächst auszuführen, dass ein bestehender gemeinsamer Haushalt wird etwa durch gewisse durch Lebensumstände bedingte, auf nicht…
…Bf.). Mangels eines gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern im beschwerderelevanten Zeitraum gelangt daher die Bestimmung des § 2a FLAG 1967 (Vorrang bzw. Verzicht des haushaltsführenden Elternteils) daher nicht zur Anwendung. Indem § 2 Abs. 5 leg. cit. offenbar davon ausgeht, dass ein Kind gleichzeitig nur einem Haushalt an-…