…Gemeinschaft verbrachte Handelsware handelte, für die keine Befreiung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinsame System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983, CELEX-Nr. 31983R0918, gegolten hat. Eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…Gemeinschaft verbrachte Handelsware handelte, für die keine Befreiung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinsame System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983, CELEX-Nr. 31983R0918, gegolten hat. Eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…Gemeinschaft verbrachte Handelsware handelte, für die keine Befreiung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinsame System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983, CELEX-Nr. 31983R0918, gegolten hat. Eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…Gemeinschaft verbrachte Handelsware handelte, für die keine Befreiung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinsame System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983, CELEX-Nr. 31983R0918, gegolten hat. Eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…Gemeinschaft verbrachte Handelsware handelte, für die keine Befreiung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinsame System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983, CELEX-Nr. 31983R0918, gegolten hat. Eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…Ware, für die eine Einfuhrzollschuld nach Artikel 204 ZK entstanden ist, unbeschadet der Einhaltung der auf die Ware gegebenenfalls anwendbaren Vorschriften über Verbote und Beschränkungen als Gemeinschaftsware gilt, ohne dass es hierfür einer Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr bedarf, dies allerdings nur, sofern…
…Ware, für die eine Einfuhrzollschuld nach Artikel 204 ZK entstanden ist, unbeschadet der Einhaltung der auf die Ware gegebenenfalls anwendbaren Vorschriften über Verbote und Beschränkungen als Gemeinschaftsware gilt, ohne dass es hierfür einer Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr bedarf, dies allerdings nur, sofern…
…Ware, für die eine Einfuhrzollschuld nach Artikel 204 ZK entstanden ist, unbeschadet der Einhaltung der auf die Ware gegebenenfalls anwendbaren Vorschriften über Verbote und Beschränkungen als Gemeinschaftsware gilt, ohne dass es hierfür einer Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr bedarf, dies allerdings nur, sofern…
…nicht als Gemeinschaftswaren; - aus nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Ländern oder Gebieten eingeführte Waren, die in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind; - Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft entweder ausschließlich unter Verwendung von nach dem zweiten Gedankenstrich bezeichneten Waren oder unter Verwendung von…
…Ware, für die eine Einfuhrzollschuld nach Artikel 204 ZK entstanden ist, unbeschadet der Einhaltung der auf die Ware gegebenenfalls anwendbaren Vorschriften über Verbote und Beschränkungen als Gemeinschaftsware gilt, ohne dass es hierfür einer Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr bedarf, dies allerdings nur, sofern…
…Gemeinschaft verbrachte Handelsware handelte, für die keine Befreiung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinsame System der Zollbefreiungen, ABlEG Nr. L 105 vom 23. April 1983, CELEX-Nr. 31983R0918, gegolten hat. Eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…als zweiten als auch nach dem dort als dritten angeführten Alternativtatbestand: Wie oben bereits erwähnt, sind den in Rede stehenden Zollanmeldungen (für die Überführung der einfuhrzollpflichtigen DVDs in den zollrechtliche freien Verkehr der Gemeinschaft) Angaben, nämlich über den Zollwert der jeweiligen DVDs, zu Grunde gelegen…
…er im Zollgebiet der Gemeinschaft für einen fünfzig Jahre alten Gegenstand, welcher für seinen Eigenbedarf in Deutschland bestimmt wäre, der niemals in den Handelsverkehr kommen würde, und darüber hinaus von geringen Wert wäre, Einfuhrumsatzsteuer entrichten müsse. Eine Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr gehe nicht…
…Aktenlage im Rahmen eines Nichterhebungsverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung. Der Schmelzkäse, für den die Erstattung beantragt wurde, befand sich nicht im freien Verkehr der Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge…
…Aktenlage im Rahmen eines Nichterhebungsverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung. Der Schmelzkäse, für den die Erstattung beantragt wurde, befand sich nicht im freien Verkehr der Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge…
…Aktenlage im Rahmen eines Nichterhebungsverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung. Der Schmelzkäse, für den die Erstattung beantragt wurde, befand sich nicht im freien Verkehr der Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge…
…Aktenlage im Rahmen eines Nichterhebungsverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung. Der Schmelzkäse, für den die Erstattung beantragt wurde, befand sich nicht im freien Verkehr der Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge…
…Aktenlage im Rahmen eines Nichterhebungsverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung. Der Schmelzkäse, für den die Erstattung beantragt wurde, befand sich nicht im freien Verkehr der Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge…
…Aktenlage im Rahmen eines Nichterhebungsverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung. Der Schmelzkäse, für den die Erstattung beantragt wurde, befand sich nicht im freien Verkehr der Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge…
…Aktenlage im Rahmen eines Nichterhebungsverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung. Der Schmelzkäse, für den die Erstattung beantragt wurde, befand sich nicht im freien Verkehr der Gemeinschaft. Der Schmelzkäse ist überdies keine Gemeinschaftsware im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 ZK, was den zollrechtlichen Status Nichtgemeinschaftsware zur Folge…