…erkennungsdienstlicher Daten Fragestellung: Ist die Gebühr gemäß § 14 TP 8 Abs. 5b GebG für die Abnahme von erkennungsdienstlichen Daten (§ 19 Abs. 4 NAG) auch dann zu entrichten, wenn der Antrag auf Erteilung und Ausfolgung eines Aufenthaltstitels abgewiesen wird? Lösung: Da die Abnahme von erkennungsdienstlichen Daten…
…des Betroffenen zu löschen; Abbildungen können dem Betroffenen ausgefolgt werden." Ein Antrag auf Löschung von Daten gemäß § 74 SPG dient der Durchsetzung der aus den Abs. 1 und 3 erfließenden subjektiven Rechte einer erkennungsdienstlich behandelten Person und betrifft damit jedenfalls deren Privatinteressen. Dass allenfalls daneben…
…des österreichischen Rechts und 3. ein Unterhaltsanspruch zum Nachweis der Unterhaltsmittel nicht nur nach dessen Rechtgrundlage, sondern auch nach der tatsächlichen Höhe und der tatsächlichen Leistung zu beurteilen. (5) Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind erkennungsdienstliche Daten: Lichtbilder, Papillarlinienabdrücke der Finger, äußerliche körperliche Merkmale und die…
…die Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten bei jeder Antragstellung jedenfalls durch die zuständige Inlandsbehörde. Wenn dies im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit gelegen ist, kann der Landeshauptmann mit Verordnung einzelne oder mehrere Bezirksverwaltungsbehörden in seinem Wirkungsbereich beauftragen, die Erfassung dieser Daten auch von örtlich…
…gesondert erwähnt und damit voneinander sachlich unterschieden. § 19 Abs. 4 NAG normiert im Wesentlichen, dass der Fremde die erkennungsdienstlichen Daten, die zur Herstellung eines Aufenthaltstitels erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen hat und gegebenenfalls an der Ermittlung und Überprüfung dieser nach Maßgabe des § 35 Abs…
…Abs. 5b GebG - Abnahme von erkennungsdienstlichen Daten Fragestellung: Ist es rechtens, wenn von der Verwaltungsbehörde neben der Gebühr für die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (§ 14 TP 8 Abs. 5a GebG in Höhe von 56 Euro) eine Gebühr für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten nach Abs. 5b…
…NAG (Lichtbildausweis für EWR-Bürger) sowie sonstige Schriften nach FPG (Karte für Geduldete; Identitätskarte für Fremde). Von der Bestimmung ebenfalls umfasst ist die Amtshandlung der Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten. Davon ausgenommen sind Amtshandlungen im Verfahren zur Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel 50 EUV…
…Inneres (BM.I) eine Berufung des Bw. vom 19. Jänner 2011 gegen einen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 13. Jänner 2011 über die Abweisung eines Antrages auf Löschung der erkennungsdienstlichen Daten ab. Der Bescheid vom 13. Juli 2012 wurde dem Bw. lt…
…1 FPG) mitzuteilen, wenn der Fremde dies zur Einreise benötigt. Der Umstand, dass die Ermittlung der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten auf Grund fehlender technischer Voraussetzungen nicht bereits bei Antragstellung bei der Berufsvertretungsbehörde erfolgte (§ 19 Abs. 5 erster Satz) steht dieser Mitteilung nicht entgegen. Die Mitteilung wird…
…rechtskräftigen Entscheidung nachfolgen, sind als unzulässig zurückzuweisen, wenn aus dem begründeten Antragsvorbringen ein maßgeblich geänderter Sachverhalt nicht hervorkommt. (11) Kommt der Drittstaatsangehörige seiner allgemeinen Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung und Überprüfung erkennungsdienstlicher Daten, nicht nach, ist 1. das Verfahren zur…
…1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen), Wohnsitz.
Anlage E In dem zentralen System gemäß Artikel 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verarbeitete Daten 1.EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Nummer 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446. 2.Vollständiger Name der betreffenden Person. 3.Anschrift der Niederlassung/des Wohnsitzes: vollständige Anschrift des…
Anlage 5 Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gemäß § 39 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]
42.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung 42.6.5.1 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Rz 12033: Der Zuwendungsempfänger muss auf Grundlage der Identifikationsdaten des Zuwendenden (Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum) und weiterer bekannter Daten das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA, § 9…