… es habe daher nicht überprüft werden können, ob die Leistung einer Sicherheit oder die Festsetzung von Kreditzinsen zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führe. Auch der Veraltungsgerichtshof habe in seiner Begründung betreffend Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Zusammenhang mit der eingebrachten Beschwerde im Aussetzungsverfahren ausgeführt…
…Rahmen einer Ermessensentscheidung nur dann Abstand genommen werden kann, wenn der Beteiligte nachgewiesen hat, dass eben diese Leistung bei ihm zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Im gegenständlichen Fall wäre aber seitens des Bf. weder dieser Nachweis erbracht noch eine Sicherheitsleistung angeboten worden…
…in erhebliche wirtschaftliche (oder soziale) Schwierigkeiten geraten wäre. Insbesondere wurde nicht dargetan, weshalb es ihr nicht möglich gewesen ist, eine der nach Art. 193 ZK und § 13 ZollR-DG aufgezählten Sicherheitsleistungsarten (Hinterlegung einer Barsicherheit, Stellung eines Bürgen, Verpfändung von Sparurkunden von Kreditinstituten mit Sitz oder…
…Für den Fall, dass diese Sicherheitsleistung gemäß Art. 229 ZK aufgrund der Verhältnisse der Bf. zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde, wurde der Bf. in diesem Schreiben aufgetragen, dies dem Zoll-Senat 1 (W) durch geeignete Unterlagen innerhalb von vier Wochen ab Zustellung…
… 10 bis 13 vorgesehene Amtshilfe wird nicht geleistet, wenn die Vollstreckung oder die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aus Gründen, die auf die Verhältnisse des Schuldners zurückzuführen sind, erhebliche wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten in dem ersuchten Mitgliedstaat bewirken könnte, sofern die in diesem Mitgliedstaat geltenden Rechts- und…
…Er darf jedoch nicht niedriger sein. (2) Die Zollbehörden können auf die Säumniszinsen verzichten, wenn a) diese aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würden; b) ihr Betrag einen nach dem Ausschussverfahren festgesetzten Betrag nicht übersteigt; c) die Entrichtung des…
…2009 und dem ergänzenden Vorbringen in der Stellungnahme vom 27. Juli 2009 zur zollamtlichen Aufforderung eine Sicherheit zu leisten sowohl von einem unersetzbaren Schaden als auch von ernsten wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten für den Antragsteller aus. Bei der Abstandnahme von der Sicherheitsleistung handle es sich…
…2009 und dem ergänzenden Vorbringen in der Stellungnahme vom 27. Juli 2009 zur zollamtlichen Aufforderung eine Sicherheit zu leisten sowohl von einem unersetzbaren Schaden als auch von ernsten wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten für den Antragsteller aus. Bei der Abstandnahme von der Sicherheitsleistung handle es sich…
…beigefügt waren, die erkennen lassen, ob dem Bf. ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden oder soziale Schwierigkeiten drohen. Deren Vorliegen sei aber zwingende Voraussetzung für einen allfälligen Verzicht auf die Einhebung einer Sicherheit bzw. auf die Einhebung von Kreditzinsen. In der dagegen am 28.11. 2002 erhobenen…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde ihn "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. nicht entsprochen. Er hat weder konkrete Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…Zahlungserleichterungen gem. Art. 229 ZK zwingend von einer Sicherheitsleistung abhängig sei, auf die nur dann verzichtet werden könne, wenn sie aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Dagegen habe der Bf. weder Sicherheit geleistet, noch substanziierte Fakten vorgebracht, die…
…dass die Arbeitnehmerveranlagung 2007 bereits durchgeführt worden sei. Beim Einstieg in FinanzOnline sei sie auf ungelesene Mitteilungen aufmerksam gemacht worden, habe dann aber auch erhebliche Schwierigkeiten gehabt, die DATABox von der Startseite von FinanzOnline aus überhaupt zu finden. Die gesetzte Frist für die Nachreichung der…
…normaler Begabung leichte Beeinträchtigung ihrer Leseleistung, deutl. Beeinträchtigung Rechtschreibleistung. Lese-Rechtschreib-Schwäche, Teilleistungsschwäche akustischer Aufmerksamkeit und Verarbeitungsfähigkeit. Teilleistungstraining empfohlen, soziale Schwierigkeiten, soziales Kompetenztraining empfohlen - Verein ***43***, Ausbildungsvertrag, Versicherungskauffrau, Lehrzeit 3 Jahre, Dauer: 3.3.2007-19.10.2010 -WKO, Lehrbrief, 11.5.10: Lehrverhältnis ordnungsgemäß…
…verbessern. Da die Kinder und Jugendlichen aus sehr gestörten Familienverhältnissen stammen, haben sie dementsprechend große Defizite und spezielle Bedürfnisse, aber auch große Schwierigkeiten im Sozialverhalten gegenüber anderen Kindern oder Erwachsenen. Zu einem Teil gestalten wir mit den Kindern und Jugendlichen den Alltag (Ernährung, Körperpflege, Lernhilfe…
…Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. (6) Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf…
…Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. (6) Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf…
…55 Uhr, sodass es dadurch häufig zu einem Zuspätkommen und zu Schwierigkeiten und Problemen kommen würde. Derartiges kann keinesfalls im Sinn des Betrachters liegen und darf für die Entscheidung keinesfalls in Kauf genommen werden. Da im Steuerrecht oft die wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden ist, kann das…