…Begründung abgewiesen, dass die Gewährung von Zahlungserleichterungen gem. Art. 229 ZK zwingend von einer Sicherheitsleistung abhängig sei, auf die nur dann verzichtet werden könne, wenn sie aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Dagegen habe der Bf. weder Sicherheit…
…aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht im Stande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der…
…aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht im Stande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der…
…Begründung abgewiesen, dass die Gewährung von Zahlungserleichterungen gem. Art. 229 ZK zwingend von einer Sicherheitsleistung abhängig sei, auf die nur dann verzichtet werden könne, wenn sie aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Dagegen habe der Bf. weder Sicherheit…
…Alexander in Witte, Zollkodex5 Art. 229 Rz 2 iVm Art. 244 Rz 43). Bei einem Schuldner, der nicht über ausreichende Mittel für eine Sicherheitsleistung verfügt, kann die Leistung einer solchen zu erheblichen Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen (EuGH 17.7.1997, Rs C-130…
…€ 51.245,32 zu erlegen und davon den Zoll-Senat 1 (W) zu verständigen. Für den Fall, dass diese Sicherheitsleistung gemäß Art. 229 ZK aufgrund der Verhältnisse der Bf. zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde, wurde der Bf. in diesem Schreiben aufgetragen…
…Sicherheitsleistung gemäß Art. 229 ZK in Höhe von € 15.937,43 zu erlegen und davon den Zoll-Senat 1 (W) zu verständigen. Für den Fall, dass diese Sicherheitsleistung gemäß Art. 229 ZK aufgrund der Verhältnisse des Bf. zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen…
…würde ihn "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. nicht entsprochen. Er hat weder konkrete Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…ihm zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Im gegenständlichen Fall wäre aber seitens des Bf. weder dieser Nachweis erbracht noch eine Sicherheitsleistung angeboten worden. Gegen diese Entscheidung erhob der Bf. - ohne weiteres Vorbringen - fristgerecht Beschwerde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 229…
…selbst im bekämpften Bescheid ausgesprochen, es gehe von einem unersetzbaren Schaden als auch von ernsten wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten für den Antragsteller aus. Wenn dies so sei, bestehe kein Ermessensspielraum. In diesem Fall wäre aufgrund des eindeutigen Wortlautes des Art. 244 ZK letzter Satz keine…
…selbst im bekämpften Bescheid ausgesprochen, es gehe von einem unersetzbaren Schaden als auch von ernsten wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten für den Antragsteller aus. Wenn dies so sei, bestehe kein Ermessensspielraum. In diesem Fall wäre aufgrund des eindeutigen Wortlautes des Art. 244 ZK letzter Satz keine…
…die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art…
…vom 17.7.1997, C-114/95 und C-115/95) müssen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, wenn die Einforderung einer solchen auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, nicht zu fordern. Im Hinblick darauf, dass im gegenständlichen Verfahren…
…Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß…
…Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte.(Artikel 244 Abs…
…Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Art…
…die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß…