…GZ. ZRV/0328-Z1W/07, abgewiesen worden sei und daher diesbezüglich eine bereits entschiedene Rechtssache (res judicata) vorliege. Gegen diesen abweisenden Bescheid brachte der Bf. mit Schriftsatz vom 19.5.2010 (Postaufgabe 21.5.2010) Berufung ein und führte begründend aus, dass die UFS-Entscheidung…
…21. März 2005 über den vollkommen gleichlautenden (selber Sachverhalt, selbe Begründung) Nachsichtsantrag vom 24. Juni 2004 entschieden. Dem neuerlichen, am 29. September 2005 eingelangten Nachsichtsansuchen steht daher entschieden Rechtssache (res judicata) entgegen. Der zum zweiten Male eingereichte Nachsichtsantrag wäre seitens des Finanzamtes daher zurückzuweisen gewesen…
…die Finanzstrafbehörde daher der Möglichkeit nach ergänzenden Ermittlungen oder geänderter Sachverhaltsannahmen neuerlich gegen dieselbe Person ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Es liegt im gegenständlichen Fall daher weder entschiedene Rechtssache (res judicata) vor, noch wird damit die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt. Im gegenständlichen Verfahren…
…daher abzuweisen und der Spruch des angefochtenen Bescheides des Zollamtes war wegen res judicata ohne neuerliches Eingehen auf die inhaltlichen Ausführungen zum Erstattungsbegehren in eine Zurückweisung abzuändern. Obiter dictum: Der EuGH hat im Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-207/17 (Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Handelspolitik…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…fest, dass daher der neuerliche Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung im Eigenbezug vom 28.02.2022 - aufgrund unveränderter Sach- und Rechtslage - zu Recht mit Zurückweisungsbescheid vom 18.05.2022 wegen entschiedener Sache (res iudicata) zurückzuweisen gewesen sei…
…4. Mai 2007, GZ.RV/1200-W/07, erledigt worden. Damit sei über das Schicksal der gegenständlichen Berufung bereits entschieden worden. Da die Rechtssache (Haftung des Bw.) bereits erledigt sei (es liege eine sogenannte "res judicata" vor), sei darüber kein zweites Mal zu befinden. Auf…
…April 2012 auf Vergütung der Energieabgaben bereits mit Entscheidung vom 4. September 2012, RV/1007-L/12 entschieden. Demnach liegt in gegenständlicher Sache jedenfalls res judicata vor. Richtig ist, dass gegen das BFG-Erkenntnis vom 3. August 2016 eine Amtsrevision beim VwGH anhängig ist. Ein…
…Sachverhalts dar. Diese Tatsache hat daher nicht zur Folge, dass dem Antrag vom 8.9.2017 das Verfahrenshindernis der „res iudicata" entgegensteht. Das Verfahrenshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache kann nur in jenen Fällen eintreten, in denen sich bei identem Parteibegehren weder der Sachverhalt noch die…
…Bf. vom 19. November 2015 auf Zahlungserleichterung wegen entschiedener Sache zum Gegenstand. „Rechtssache“ im Sinne des § 28 VwGVG im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist demnach nur die Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung wegen „Identität der Sache“. Ob die gleiche Sache (res judicata) vorliegt, hängt davon ab, ob…
…Bf. vom 20. November 2015 auf Zahlungserleichterung wegen entschiedener Sache zum Gegenstand. „Rechtssache“ im Sinne des § 28 VwGVG im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist demnach nur die Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung wegen „Identität der Sache“. Ob die gleiche Sache (res judicata) vorliegt, hängt davon ab, ob…
…dass über eine „res iudicata“ entschieden wird, ist zu untersuchen, ob die neuerliche Wiederaufnahme andere Gründe hat als sie bei Wiederaufnahme des vorherigen Bescheides vorlagen. Dies hat sich am jeweils bezogenen Wiederaufnahmegrund zu orientieren, der die Identität der abgesprochenen Sache („res judicata“) durch die Tatsachen…
…durch Zustellung wirksam gewordenen Beschwerdevorentscheidung vom 4. April 2014, Zl. ***3***, das Hindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegensteht. Nach § 263 Abs. 1 BAO ist der angefochtene Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen, wenn in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde…
…Somit hätte bereits damals der aus § 68 AVG entwickelte Rechtsgrundsatz "res judicata" im Abgabenverfahren angewendet werden müssen. Nach diesem Rechtsgrundsatz sei eine Entscheidung nicht zulässig, wenn über diese Sache bereits entschieden worden sei. Über alle eingezahlten Beträge sei bereits entschieden worden, somit Lohnsteuer gezahlt worden…
…in Kraft tritt, welcher keine Abgabenschuldigkeit ausweist (sondern ein geringfügiges Guthaben von EUR 35,74). Damit würde der Festsetzung eines Säumniszuschlags entschiedene Rechtssache (res iudicata) entgegenstehen, sodass das Wiederaufnahmeverfahren sehr wohl für die Festsetzung des Säumniszuschlags präjudiziell ist. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass Säumniszuschläge…
…VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Liegt ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren vor, ist auf Grund des Wiederholungsverbots bzw. des Prozesshindernisses der entschiedenen Sache (res iudicata) eine neuerliche Entscheidung nicht zulässig (vgl. VwGH 9.12.2020, Ra 2016/08/0059; VwGH 5.3…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…sei. Der VwGH habe dies kurz zuvor in seinem Erkenntnis vom 28.10.2008, 2006/15/0102, festgestellt, weil er in der gegenständlichen Rechtssache res iudicata annahm. Dadurch sei aber hervorgekommen, dass der Zurückweisungsbescheid vom 17.August 1998, mit dem die Berufung vom 21. April…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…