…abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners) gekommen ist, wie…
…abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners) gekommen ist, wie…
…abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners) gekommen ist, wie…
…abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners) gekommen ist, wie…
…abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners) gekommen ist, wie…
…abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners) gekommen ist, wie…
…dem Beschwerdeführer und der GmbH abgewichen wurde, ein Mailwechsel aus dem Jahr 2012 zwischen der steuerlichen Vertretung und einem Vertreter der Abgabenbehörde aus dem Fachbereich Umsatzsteuer zur Frage, ob die streitgegenständlichen Liegenschaftsübertragungen grundsätzlich als einheitlicher Vorgang zu beurteilen seien, oder ob jeweils zwei Lieferungen vorlägen…
…Generalanwalts vom 14.7.2005). Diese Werterhöhung der Anteile der Bw. ist nur als Auswirkung eines einheitlichen Vorganges anzusehen. Ein steuerpflichtige Vorgang wird nicht durch die indirekte Werterhöhung der Anteile der Bw., sondern durch die Werterhöhung der Anteile der S. bewirkt (siehe dazu auch die…
…der Bw, die sich im Gesellschaftsvermögen der Holding befinden). Diese Werterhöhung ist jedoch nur eine automatisch eintretende wirtschaftliche Nebenwirkung des einheitlichen Vorgangs. Gesellschafter im Sinne der Kapitalansammlungsrichtlinie ist der unmittelbar an der Kapitalgesellschaft Beteiligte. Eine mittelbare Beteiligung begründet keine Gesellschafterstellung.Gesellschafter der Bw. ist daher…
…beurteilen ist. Für einen Vorgang wie er dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegt, war auch zum 1. Juli 1984 Gesellschaftsteuerpflicht mit dem Normalsteuersatz von damals 2 v.H. gegeben. Dass der Vorgang damals nicht als einheitlicher Vorgang, sondern als zwei getrennte steuerpflichtige Vorgänge gesehen wurde, kann…
…Verkauf der Lose abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist auch nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufes nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners…
…Verkauf der Lose abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist auch nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufes nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners…
…wenn zwischen den Rechtsgeschäften ein derart enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass bei objektiver Betrachtungsweise ein einheitlicher Vorgang gegeben ist. Der enge sachliche Zusammenhang erschließt sich primär aus der zeitlichen Abfolge der Ereignisse und dem engen zeitlichen Rahmen der Abwicklung. Basierend auf einem Plan vom 14…
…wenn zwischen den Rechtsgeschäften ein derart enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass bei objektiver Betrachtungsweise ein einheitlicher Vorgang gegeben ist. Der enge sachliche Zusammenhang erschließt sich primär aus der zeitlichen Abfolge der Ereignisse und dem engen zeitlichen Rahmen der Abwicklung. Basierend auf einem Plan vom 14…
…ändert dies nichts daran, dass die L-GmbH Häuser und Grundstücke als Einheit zum Kauf angeboten hatte und der Erwerb folglich auch als einheitlicher Vorgang zu sehen ist. Im Übrigen haben die Erwerber das Normhaus "FA" in Auftrag gegeben und wurden vertraglich (siehe Bauauftrag) allenfalls…
…Gesamtkonstruktion des Gebäudes darstellen, ändert dies nichts daran, dass die L-GmbH Häuser und Grundstücke als Einheit zum Kauf angeboten hatte und der Erwerb folglich auch als einheitlicher Vorgang zu sehen ist. Ebenso lassen die Werbemaßnahmen der L-GmbH keinen Zweifel zu, dass im Rahmen…
…Gesamtkonstruktion des Gebäudes darstellen, ändert dies nichts daran, dass die L-GmbH Häuser und Grundstücke als Einheit zum Kauf angeboten hatte und der Erwerb folglich auch als einheitlicher Vorgang zu sehen ist. Ebenso lassen die Werbemaßnahmen der L-GmbH keinen Zweifel zu, dass im Rahmen…
…ändert dies nichts daran, dass die L-GmbH Häuser und Grundstücke als Einheit zum Kauf angeboten hatte und der Erwerb folglich auch als einheitlicher Vorgang zu sehen ist. Im Übrigen haben die Erwerber das Normhaus FA in Auftrag gegeben und wurden vertraglich (siehe Bauauftrag) allenfalls…
…Gesamtkonstruktion des Gebäudes darstellen, ändert dies nichts daran, dass die L-GmbH Häuser und Grundstücke als Einheit zum Kauf angeboten hatte und der Erwerb folglich auch als einheitlicher Vorgang zu sehen ist. Ebenso lassen die Werbemaßnahmen der L-GmbH keinen Zweifel zu, dass im Rahmen…
…Gesamtkonstruktion des Gebäudes darstellen, ändert dies nichts daran, dass die L-GmbH Häuser und Grundstücke als Einheit zum Kauf angeboten hatte und der Erwerb folglich auch als einheitlicher Vorgang zu sehen ist. Ebenso lassen die Werbemaßnahmen der L-GmbH keinen Zweifel zu, dass im Rahmen…