…Wesentlichen wie folgt: Der Bf. habe im September 2002 insgesamt 1.002 Liter Alkoholgemisch (davon 348,43 Liter Alkohol) als einfuhrabgabenpflichtige Waren im Besitz gehabt, obwohl er im Zeitpunkt des Erhalts der Waren gewusst habe oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das…
…lit.a) Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Artikel 203 genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben…
…gem. Art.221 Abs.1 Zollkodex zur Entrichtung zum (sich aus Art.222 Abs.1 Zollkodex iVm § 73 ZollR-DG ergebenden) Fälligkeitszeitpunkt mitgeteilt. In den obbezeichneten 14 Warenanmeldungen scheine als Versender/Ausführer (= Feld 2) die Fa. UTL., CY 1305 Nicosia (im Folgenden: "U" genannt)…
…die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art.201 Abs.1 lit. a und Abs.2 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird, und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Zollschuldner ist der Anmelder…
…Kunstgegenständen nicht um einfuhrabgabenpflichtige Waren, sondern um eindeutig identifizierbare und nicht veränderte Gemeinschaftswaren österreichischen Ursprungs. Derartige Rückwaren seien nach den Bestimmungen des ZK von der Einfuhrabgabenpflicht befreit und daher eine Zollschuldentstehung nach Artikel 203 ZK ausgeschlossen. Überdies seien der Zugang zur Ware und die Durchführung…
…1 UZK lautet: Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung …
…im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden…
…sich die vorliegende Beschwerde vom 8. Juli 2008. Über die Beschwerde wurde erwogen: Artikel 202 ZK bestimmt: (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht, a) wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird oder b) wenn eine solche Ware, die sich in einer Freizone…
…im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden…
…diese die einfuhrabgabenpflichtige Ware aus Versandschein X am 21. Juni 2004 ohne Gestellung bei der Bestimmungszollstelle unberechtigterweise in Verkehr gebracht und dadurch der zollamtlichen Überwachung entzogen habe. In der Begründung des Bescheides wird darauf hingewiesen, dass ein Warenempfänger im Versandverfahren, der die Waren annimmt und…
…im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden…
…Abs 1 Buchst a UZK entsteht für einfuhrabgabenpflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf die…
…Wien vorgelegten Verwaltungsakten. Der Sachverhalt ist im Wesentlichen unbestritten. Rechtliche Würdigung: Gemäß Art. 201 Abs.1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. Gemäß Abs.3 leg. cit. ist Zollschuldner der Anmelder. Im Falle der…
…wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Art. 203 Abs. 2 ZK). Der Begriff des Entziehens einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung umfasst jede Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung…
…1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Gemäß Art. 291 Abs. 1 ZK-DVO findet dieses Kapitel (Anm. Teil II Titel I. Kapitel 2 Besondere Verwendung der ZK-DVO) Anwendung, wenn für Waren, die mit einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung…
…entsteht eine Zollschuld, wenn in anderen als den in Art. 203 ZK genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei…
…oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Zollschuldner ist gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der…
…gültigen Fassung lauten: Artikel 201 ZK (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht, a) wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird oder b) wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben übergeführt wird. (2) Die Zollschuld…
…im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden…
…im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden…