…Wortlaut des § 212a Abs. 2 lit. c BAO ergibt sich zunächst eindeutig, dass das Verhalten des Abgabepflichtigen eine Gefährdung der Einbringlichkeit seiner eigenen Abgabenschuld - die er mittels Berufung bekämpft - gerichtet ist. Keineswegs ist damit die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben anderer Steuerpflichtiger gemeint. Im Übrigen…
…dies in der gegenständlichen Beschwerdesache der Fall ist, einer Ermittlung des Zeitpunktes des Eintritts der Steuerpflicht der Rentenzahlungen im Wege der Gegenüberstellung von Rentenzahlungen und Rentenbarwert gem. § 16 BewG 1955 die klare und eindeutige Gesetzeslage entgegensteht. In § 29 Z. 1 EStG 1955 ist ausdrücklich angeordnet…
…den streitgegenständlichen Zeitraum wäre unstrittig ihre eigene rechtliche Subsumtion die einzig richtige, so sei dies schlichtweg nicht nachvollziehbar und alles andere als unstrittig. Wie die zahlreichen höchstgerichtlichen Entscheidungen und die eindeutige Gesetzeslage zeigen würden, sei einzig die von der Finanzverwaltung bereits im Jahr 2007 veröffentlichte…
…bürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da das Finanzamt bislang diese eindeutige Gesetzeslage unrichtigerweise dahingehend auslegte, dass "Aufenthaltstitel" des Berufungswerbers und seiner Kinder erforderlich seien, wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Voraussetzung…
…Teil der Wegstrecke zwischen dem jeweiligen inländischen Beschäftigungsort und dem unstrittigen Familienwohnsitz in Brünn zusteht, ist der Bf. auf die eindeutige Gesetzeslage zu verweisen. Unter der Annahme, dass der Bf. mindestens vier Mal im Monat zwischen seiner Wohnung in Brünn und der jeweiligen Arbeitsstätte hin…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die vorliegende Entscheidung kann sich auf die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung und auf die eindeutige Gesetzeslage stützen. Es musste daher der Revisionsausschluss…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im Hinblick auf die eindeutige Gesetzeslage sowie die angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine solche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, ist die Revision…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die hier strittigen Rechtsfragen sind durch die eindeutige Gesetzeslage und die im Erwägungsteil referierte Rechtsprechung des VwGH zweifelsfrei dargestellt, weshalb eine Rechtsfrage…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hier wird einerseits die klare, eindeutige Gesetzeslage angewendet (vgl. VwGH 28.5.2014, Ro 2014/07/0053) und andererseits…
…Z 1 GebG im Zeitpunkt der Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses vom 30.5.2018 entstanden, welcher das Verfahren betreffend den im Protokoll enthaltenen Kostenantrag abgeschlossen hat. Die eindeutige Gesetzeslage sowie Judikatur und Literatur widersprechen daher dem Beschwerdevorbringen, die bloße Vorlage eines Kostenverzeichnisses sei keine Eingabe bzw…
…und Herren der WGKK - so wie die Finanz, nichts ausbessern will, und die eindeutige Gesetzeslage möglich mißversteht). Nunmehr ging die Finanz von rund EUR 35.000,00 an Nachzahlung aus, woran sich sofort alle anderen Institutionen und Behörden richteten; was einer Kreditschädigung gleichkommt. In Ensumme…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes gründet sich vielmehr auf eine eindeutige Gesetzeslage in Verbindung mit einer ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Klagenfurt am Wörthersee, am 8. Jänner…
…abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf die eindeutige Gesetzeslage wird verwiesen. Wien, am 28. November 2019
… 27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 ausgehe, stehen sämtliche obigen Ausführungen sowie die eindeutige Gesetzeslage entgegen. Das Vorbringen der Bf., dass die im Gesetzeswortlaut verankerte Einschränkung auf den Widerruf der Privatstiftung einer sachlichen Rechtfertigung entbehre und verfassungswidrig sei, da diese mit dem Gleichheitssatz konfligiere…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nachdem die Beschwerde insoweit keine für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsfragen aufwirft, denen im Sinne der zitierten Bestimmungen grundsätzliche Bedeutung zukäme, war unter Hinweis auf die eindeutige Gesetzeslage die Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision auszusprechen. Graz, am 26. April 2019
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nachdem die Beschwerde keine andere Rechtsfrage aufwirft als eine Gebührenbefreiung nach dem UmgrStG und diese durch die eindeutige Gesetzeslage gelöst ist, wurde die Revision nicht zugelassen. Graz…
…ein nicht korrekter Bescheid sei für ihn gegenstandslos, hatte der Bf die eindeutige Gesetzeslage gegen sich. Die Einkommensteuer 2013 wurde mit Bescheid vom 04.11.2014 mit 21.853,00 € festgesetzt; dieser Betrag war laut Bescheid am 11.12.2014 fällig. In der Beschwerdevorentscheidung…
…in der Niederschrift festgehaltene Unklarheiten seien nicht von ihm zu verantworten. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass die gegenteilige Beurteilung durch das Finanzamt sowohl der eindeutigen Gesetzeslage als auch der unmissverständlichen höchstgerichtlichen Rechtsprechung widerspreche. Weiters sei auch von den klaren Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen abgewichen worden. …
…haben, ob nicht sämtliche, in dem bislang abgeführten Verfahren ergangenen, Bescheide wegen all der formalen und formellen Verstöße gegen die eindeutige Gesetzeslage ersatzlos zu beheben sein werden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Erledigungen einer Abgabenbehörde sind gemäß § 92 Abs. 1 BAO als Bescheide zu erlassen…
…23.017,03 Euro und der Umsatzsteuer 07/2015 in Höhe von 18.211,96 Euro mit Bescheiden vom 20.10.2015 und 11.01.2016 verfügte. Sowohl nach der eindeutigen Gesetzeslage als auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Ablauf der Aussetzung gemäß …