…Rechtsordnung nicht in Einklang stehen, kann der Zweck der Körperschaft nicht als gemeinnützig anerkannt werdentatsächliche Geschäftsführung. 1.1.2.3 Wirtschaftliche und eigennützige Zwecke Rz 21: Die Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft fällt nicht unter die gemeinnützigen Zwecke (VwGH 26.5.1970, 0111/69)…
…darf dadurch aber weder die Ausschließlichkeit der Verfolgung begünstigter Zwecke (siehe Rz 113 bis 118) noch das Erfordernis der Selbstlosigkeit der Verfolgung begünstigter Zwecke (siehe Rz 21) beeinträchtigt werden. Weder bei der Gründung noch während des Bestands der Körperschaft dürfen eigennützige Zielsetzungen der Gründer bzw…
…Auf Grund des festgestellten Sachverhaltes könne davon ausgegangen werden, dass mit der Gründung der GmbH und auf Grund der tatsächlichen Geschäftsführung nicht ausschließlich begünstigte, sondern auch nichtbegünstigte eigennützige Zwecke und Interessen verfolgt würden, weshalb die Begünstigungen des § 34 BAO nicht zum Tragen kämen und die…
…Gemeinwohls" erforderlich, die in den im Gesetz angeführten vier Bereichen zu erfolgen hat. Verfolgt ein Rechtsträger neben begünstigten auch nichtbegünstigte Zwecke (darunter sind auch eigennützige Zwecke zu verstehen), ist er von abgabenrechtlichen Begünstigungen ausgeschlossen, es sei denn, die nicht begünstigten Zwecke sind als völlig untergeordnet (§…
…die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde in jeder Richtung abändern können und sohin auch berechtigt sind die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke aufzugeben und durch eigennützige Zwecke zu ersetzen. Es ist daher nicht gesichert, dass das steuerbegünstigt angesammelte Vermögen ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet wird…
…Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine eigennützige Privatstiftung, gegründet mit Stiftungsurkunde vom 12.2.1996. Zweck der Stiftung ist die Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des…
…vom 14. März 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Körperschaftsteuer wird mit 1.405,71 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine eigennützige Privatstiftung, gegründet mit Stiftungsurkunde vom 5.2.1996. Zweck der Stiftung ist die Verwaltung, Sicherung und…
…und Soziales um eine Einrichtung der Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes handle und nur für Zwecke der Behandlung bestimmter beitragsfreier pauschalierter Aufwandsentschädigungen für Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen ausgestellt wurde. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994 seien die Umsätze von privaten…
…Verwaltung und Verwertung einem vom Stifter bestimmten, gesetzlich erlaubten Zweck zu dienen. Sie sind Körperschaften im Sinne des § 1 KStG 1988 und sind steuerrechtlich in folgende Stiftungsarten zu unterteilen: 1.2.1.1 Eigennützige Privatstiftungen Rz 4: Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie nicht gemäß …
…dass die Lieferung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§§ 34 bis 47 BAO), erbracht wird und kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Nach dem Wortlaut der Verordnung können die Hilfsgüter sowohl im…
…Betrieblich veranlasste Privatstiftungen, die unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 fallen (StiftR 2009 Rz 140 bis Rz 182). Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen fallen nur dann und so lange unter den Geltungsbereich des § 7 Abs. 3 KStG 1988, als sie der in § 13 Abs…
…kV-RLV, BGBl. II Nr. 475168/19902015). 4.3.2.2.4 Privatstiftungen Rz 453: Für eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 nachkommen, und für begünstigte Zwecke im Sinn der §§ 34 ff BAO verfolgende Privatstiftungen gilt §…
…Nicht der Zinsschrankenregelung unterliegen daher folgende Körperschaften: Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988), Unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 1 Abs. 2 Z 3 und § 1 Abs. 3 Z 1 lit…
…f und 784 ff). Dies spielt insbesondere eine Rolle für eigennützige, nicht offengelegte Privatstiftungen (zum persönlichen Anwendungsbereich der Zinsschranke siehe Rz 1309ah). Für Zwecke der Ermittlung des steuerlichen EBITDA ist folglich nur der gekürzte Betrag dem Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung des § 12a KStG 1988…
…die der Entnahmetatbestand des § 13 Abs. 1 letzter Satz KStG 1988 anzuwenden ist. 4.1.2 Stifter- und Stiftungszuwendungen Rz 146: Bei den betrieblichen Privatstiftungsarten ist der Zweck, dem die Privatstiftung sowohl satzungsgemäß als auch in ihrer tatsächlichen Geschäftsführung dienen muss, durch das EStG 1988…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um eine im Firmenbuch zu FN ***FN1*** eingetragene eigennützige Privatstiftung. Sie wurde mit Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde vom 13.08.2003 errichtet. Ihr Stiftungszweck ist laut § 7…
…die Entwicklung von Medikamenten. Die pharmazeutische AG errichtet eine Privatstiftung, in die sie die Entwicklungstätigkeit ausgliedert. Ausschließlicher Zweck der Privatstiftung ist die Entwicklung von Medikamenten, deren Verwertung ausschließlich der pharmazeutischen AG zusteht. Mit dem zugewendeten Vermögen beginnt die Privatstiftung ihre Entwicklungstätigkeit. Da es sich um…
…Rief in Doralt/Nowotny/Kalss, PrivatstiftungsG, Anh I, Rz 25). Die Berufungswerberin ist eine sogenannte eigennützige Privatstiftung, weil sie nicht der Erfüllung von gemeinnützigen Zwecken iS der §§ 34 ff BAO, sondern der Förderung eines ganz eingegrenzten Personenkreises dient (vgl. hiezu zB Kalss in Doralt/Nowotny…
…Überprüfbar ist die Verwaltungspraxis am Beispiel von Kapitalgesellschaften, denn - wie das BMF bestätigt - können eigennützige Vereine und eigennützige Kapitalgesellschaften nicht unterschiedlich behandelt werden. Ausdrücklich erklärte nämlich das BMF in seiner parlamentarischen Anfragebeantwortung zum Anlassfall, dass - genauso wie bei Vereinen - auch Zuwendungen von Kapitalgesellschaften schenkungssteuerfrei bleiben…
…zukommt. Falls keine Begünstigten mehr vorhanden sind, darf das Vermögen stiftungserklärungsgemäß nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§§ 34 ff BAO; siehe VereinsR 2001 Rz 13 ff) verwendet werden. 4.3.2 Arten der Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 164: Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 167 bis Rz…