…die darauf gerichtet sind, die Erfüllung einer Geldschuld zu erwirken (EuGH 26.06.2003, Rs C-305/01, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH). Die Einziehung kann sich auch auf Forderungen beziehen, die noch nicht fällig sind, und muss nicht die Ergreifung von Zwangsmaßnahmen zum Zweck der…
…sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben. Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft ("echtes Factoring", siehe zB Einkommensteuerhandbuch Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg Tz 11 zu …
…wonach der Forderungskauf, bei dem der Forderungseinzug durch den Forderungskäufer in eigenem Namen und für eigene Rechnung erfolgt, wie folgt zu beurteilen sei: Im Fall des echten Factoring liegt eine unternehmerische Tätigkeit des Forderungskäufers (Factor) vor, wenn seine Dienstleistung im Wesentlichen darin besteht, dass der…
…Factors und der von ihm als Vergütung erhaltenen Gegenleistungen, so dass nicht gesagt werden kann, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der echtes Factoring betreibt, seinen Anschlusskunden keine entgeltliche Leistung erbringe und damit keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Art. 2 und 4 der 6. EG-RL ausübe…
…betreffend die Forderungsabtretung der Zedent (= BF) für den aufrechten Bestand der Forderung haftet, nicht jedoch für die Einbringlichkeit der Forderung. Es liegt im beschwerdegegenständlichen Fall daher zweifelsfrei ein echtes Factoring vor, da der Factor (= Rechtsgemeinschaft der Herren DO und DM) laut geschlossener Vereinbarung…
…Entgelt für eine Kreditgewährung, wenn zwischen den beteiligten Unternehmern ein echtes Kontokorrentverhältnis im Sinne des § 355 UGB vereinbart worden ist, bei dem die gegenseitigen Forderungen aufgerechnet werden und bei dem der jeweilige Saldo anstelle der einzelnen Forderungen tritt. Besteht kein echtes Kontokorrentverhältnis, so sind die…
…einer Forderung (Factoring) Rz 2336: Beim Verkauf einer Forderung (Factoring) ist zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring scheidet die Forderung aus der Bilanz gegen Vereinnahmung eines Kaufpreises aus. Die Factorbank übernimmt das Risiko der Einbringlichkeit. Das unechte Factoring wird als Kreditgeschäft…
…an den Factor zahlen. Die Zahlung des Factors stellt eine Einnahme, eine allfällige Ausfallszahlung des Zedenten eine Ausgabe dar. Rz 4612: Demgegenüber übernimmt der Factor beim echten Factoring mit dem Forderungsankauf auch das Dubiosenrisiko. Diesfalls sind die Leistungen des Factors unabhängig davon zu erbringen, ob…
…beim unechten Factoring verbleibt dieses beim Veräußerer. Nur beim echten Factoring darf daher die Factoring-Gebühr neben der Abgeltung einer Dienstleistungs- und Finanzierungsfunktion auch eine Abgeltung der Delkrederefunktion durch Übernahme des Ausfallsrisikos beinhalten. Rz 132: Mit Factoring-Gestaltungen ist das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden…
…der Zessionar das Delcredere-Risiko, also das Risiko der Einbringlichkeit, spricht man vom "echten Factoring" (vgl. Ruppe, Kommentar zum UStG 1994, S.470 und 1084). Dieses Risiko ist somit dem "echten Factoring" immanent und stellt keinen Widerspruch zu diesem dar, wie die Bw. offenbar vermeint…
…die den Zweck hat, dem Unternehmer die Mahnung und Eintreibung der Forderungen abzunehmen oder ein echter Forderungskauf. Übernimmt der Factor das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Delkredereübernahme), so spricht man auch vom "echten Factoring", sonst vom "unechten Factoring". In beiden Fällen hat das Geschäft Finanzierungsfunktion…
…stellen Passiveinkünfte im Sinne der Bestimmung dar. Rz 1248at: Der Auffangtatbestand für Einkünfte aus anderen finanziellen Tätigkeiten erfasst etwa Einkünfte aus kurzfristigen, insbesondere spekulativen Kapitalveranlagungen im Finanzumlaufvermögen sowie Einkünfte aus echtem Factoring einer Körperschaft. 17.2.7 Einkünfte aus Abrechnungsunternehmen Rz 1248au: Gemäß § 10a Abs…
…Holding (lenkende und leitende "echte Factoring-Gesellschaft. Bei geschäftsleitenden Holdinggesellschaften ist grundsätzlich zu überprüfen, ob passive Einkünfte erzielt werden; von einer generellen Unschädlichkeit ihrer Tätigkeit") ist nicht auszugehen. Jedoch werden die Einkünfte aus der lenkenden oder eine echte Factoring-Gesellschaftleitenden Tätigkeit idR als unschädlich zu…
…Rz 1309bh: Aufwendungen im Zusammenhang mit echtem Factoring und echter Forfaitierung sind nicht vom Zinsbegriff erfasst; das ist der Fall, wenn das Ausfallrisiko der Forderung auf den Zessionar übergeht (zur Abgrenzung zum unter die Zinsschranke fallenden unechten Factoring und zur unechten Forfaitierung siehe Rz 1309ba…
…gesetzliche Verzugszinsen. Rz 1309ba: Aufwendungen im Zusammenhang mit unechtem Factoring und unechter Forfaitierung sind vom Zinsbegriff für Zwecke der Zinsschranke erfasst; das ist dann der Fall, wenn der Zessionar nicht das Ausfallsrisiko der Forderung übernimmt (zum echten Factoring und zur echten Forfaitierung siehe Rz 1309bh)…
…bei der Forderungsabtretung, bei der das Ausfallsrisiko beim Zedenten verbleibt (unechtes Factoring oder Inkassozession), als auch bei einem echten Factoring, bei dem das Delkredere-Risiko auf den Factor übergeht. Kommt es im Fall eines echten Factorings zu einer teilweisen Uneinbringlichkeit der Forderung, hat der ursprünglich…
…nach Ansicht des UFS dahingehend auszulegen, dass alle denkbaren Erscheinungsformen dieser Geschäftstätigkeit davon erfasst sind (vgl. Urteile des EuGH vom 26.6.2003, C-305/01, betreffend das "echte Factoring sowie vom 28.10.2010, C-175/09, bzw. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer -…
…somit im Umkehrschluss, dass mit der Ziehung der Bankgarantie durch die O. AG der Abfluss gegeben gewesen wäre. Auch sei die Situation des Bw. mit jener des echten Factorings zu vergleichen, d.h. der Zuflusszeitpunkt ist mit der Übernahme der Kundenforderung durch den Faktor gegeben…
…4/94, BLP Group und BFH 27.1.2011, V R 38/09). Die im Rahmen des Factoring-Geschäftes dem Anschlusskunden verrechneten Gebühren stehen nicht mit der vom Anschlusskunden vorgenommenen Forderungsabtretung an den Factor, sondern mit der sonstigen unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers im Zusammenhang. Liegt…
…I Nr. 75/1999), so unterliegen diese Zahlungen als echte Subvention nicht der Umsatzsteuer. Kauft ein Factor Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos auf und berechnet er dafür seinen Kunden Gebühren, übt er damit eine steuerbare Tätigkeit aus. Diese Tätigkeit stellt eine Einziehung von Forderungen dar…