…bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings letzteres allein, d.h. ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen, stets noch nicht ausreicht, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf (VwGH 4.7…
…Ausstellung des gegenständlichen Hausdurchsuchungsbefehles berechtigt von einem begründeten Verdacht auch dahingehend ausgehen, dass auch der Bf. in Besitz von Unterlagen bzw. Beweismitteln, die sich in seiner Wohnung bzw. in seinen Fahrzeugen befinden, sein konnte. Da somit dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß gegenüber…
…Da somit dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß bestand, war auch die Annahme eines Verdachtes, dass sich in den Wohnungen beider Beschwerdeführer Beweismittel befinden könnten, die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen, gerechtfertigt. Eine Unverhältnismäßigkeit bei der Anordnung der Hausdurchsuchung kann im…
…konnte. Da somit dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß gegenüber dem seit 28.5.2014 alleinigen Geschäftsführer und Gesellschafter der Fa. XYZ-GmbH bestand, dessen derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist und dessen Generalbevollmächtiger der Bf ist, konnte b ei einer derartigen Faktenlage die Vorsitzende…
…Dem im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages zu erwartenden Steuernachforderungen stehe daher kein ausreichendes Vermögen gegenüber. Gegen die getroffenen Feststellungen zur Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit (keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen, dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung durch Verschleierung der Identität im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, Ausstellung von Scheinrechnungen…
…bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, werden, ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen…
…Umstände (z.B. dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung, Vermögensverschleppung, Exekutionsführung von dritter Seite usw.) dargelegt, welche in Verbindung mit der wirtschaftlichen Lage (Einkommens - und Vermögensverhältnisse; zu welcher keine Feststellungen getroffen wurden) auf eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben schließen lassen. Derartige Umstände sind…
…alltäglich vorkommende) Hypotheken lasse jedenfalls nicht auf eine besondere Gefährdungslage hinsichtlich der Einbringlichkeit der Abgaben im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages schließen. Der Vollständigkeit halber sei anzuführen, dass sich aus den Ausführungen im Besprechungsprogramm vom 2.10.2018 kein dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung ableiten lasse…
…sind die besonderen Umstände des Einzelfalles, die nach der Lage des Falles eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben befürchten lassen, entsprechend der Begründung des Sicherstellungsauftrages insbesondere auch in dem vorliegenden dringenden Verdacht einer Abgabenhinterziehung und dem Umstand, dass die Abgabennachforderung aus dem laufend…
…Dem im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages zu erwartenden Steuernachforderungen stehe daher kein ausreichendes Vermögen gegenüber. Gegen die getroffenen Feststellungen zur Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit (keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen, dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung durch Verschleierung der Identität im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, Ausstellung von Scheinrechnungen…
…belastet seien, und seinen Kraftfahrzeugen keine Vermögenswerte sowie keine gesicherten Einnahmequellen bekannt seien. Gegen die getroffene Feststellung zur Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgabe (keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen, dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung durch verschleierung der Identität im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, Ausstellung von Scheinrechnungen, Gefahr…
…Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen [Pkt. a.) des Schuldspruches, Finanzstrafakt betreffend A, zuletzt StrNr. 068/2014/00804-001, Bl. 181 f, bzw. diesbezüglicher Spruchsenatsakt SpS 42/2015, Bl. 51 f]. Ein hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes September 2008 ebenfalls wegen des Verdachtes einer…
…Abgaben zu verkürzen, ging das Finanzamt zu Recht von einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben aus. Gegen die getroffenen Feststellungen zur Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit (keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen im Sinne der § 119 ff. BAO, dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung durch Verschleierung Umsätzen, „schwarz“ angestellte Taxilenker…
…Da somit dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß bestand, war auch die Annahme eines Verdachtes, dass sich in den Wohnungen beider Beschwerdeführer Beweismittel befinden könnten, die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen, gerechtfertigt. Eine Unverhältnismäßigkeit bei der Anordnung der Hausdurchsuchung kann im…
…vor allem bei drohendem lnsolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vorliegen. All diese Punkte die die Judikatur fordere, lägen nicht vor. Im Gegenteil, zur E-GmbH halte die…
…Den im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages zu erwartenden Steuernachforderungen stehe daher kein ausreichendes Vermögen gegenüber. Gegen die getroffenen Feststellungen zur Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit (keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen, dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung durch Verschleierung der Identität im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, Ausstellung von Scheinrechnungen…
…sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabe ergibt, zu enthalten. Die bloße Behauptung eines dringenden Verdachts der Abgabenhinterziehung in den in der Begründung des Sicherstellungsauftrages enthaltenen Ausführungen dazu, weshalb die Einbringung der Abgabe gefährdet sei, ist kein Ersatz für diesbezügliche Tatsachenfeststellungen der Behörde …
…Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, die Genannte habe als Geschäftsführerin der JS GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die genannte GmbH eine Verkürzung an Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer in noch festzustellender Höhe für die Veranlagungsjahre 2000 und 2001 bewirkt bzw. für…
…707; VwGH 25.9.2001, 98/14/0182 - ÖStZB 2002/444). Ein Verdachtkann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 8.9.1988, 88/16…
…Da somit dringender Verdacht von Abgabenhinterziehungen in nicht unbeträchtlichem Ausmaß bestand, war auch die Annahme eines Verdachtes gerechtfertigt, dass sich in den in den Durchsuchungsanordnungen genau bezeichneten Räumlichkeiten Beweismittel befinden könnten, die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Eine Unverhältnismäßigkeit bei der Anordnung der…