…seinen Vater nicht "gepflegt", vielmehr bei seinen wiederkehrenden Besuchen in Haus und Hof geholfen, Büroarbeiten erledigt und finanzielle Unterstützungen beigesteuert. Damit ist aber keine "besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit" gegeben, wie sie der Verwaltungsgerichtshof als Voraussetzung für eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung fordert. Vielmehr hat der Berufungswerber aus…
…dass, sofern als Grund für die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung die Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger angeführt werde, das "Bestehen einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit" bzw. die (ärztlich attestierte) Gefahr für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pfleglings" im Falle einer Wohnsitzverlegung darzulegen sei (VwGH 24.09.2007, 2006/15…
…dagegen nicht. Zusätzlich gebe es zugunsten seiner Gattin eine Vorsorgevollmacht. Die genaue Diagnose über den kognitiven Zustand seiner Schwiegermutter würde ihm nicht vorliegen. Hiezu ist auszuführen, dass eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger (VwGH 9.10.1991, 88/13/0121; 28.9.2011, 2006/13…
…Überwachung der Pflege durch die 24-Stundenhilfe getragen. Seine Ehegattin habe bei den Pflegemaßnahmen unterstützend mitgewirkt und seelischen Beistand geleistet. Bei diesem Sachverhalt ist darauf hinzuweisen, dass eine nach der Judikatur geforderte besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger (vgl. VwGH 9.10.1991, 88/13/0121…
…dagegen nicht. Zusätzlich gebe es zugunsten seiner Gattin eine Vorsorgevollmacht. Die genaue Diagnose über den kognitiven Zustand seiner Schwiegermutter würde ihm nicht vorliegen. Hiezu ist auszuführen, dass eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger (VwGH 9.10.1991, 88/13/0121; 28.9.2011, 2006/13…
…22.11.2018, Ra 2018/15/0075). Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (zB VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083). Eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger (VwGH 9.10.91, 88/13/0121; 28.9.11, 2006/13…
…unbefristetes Dienstverhältnis des Bf, keine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit der Mutter) war dem Bf im streitgegenständlichen Jahr die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus den oben angeführten Gründen zuzumuten. Eine berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung liegt damit im konkreten Fall nicht vor. Auf das Fehlen…
…gelangt, dass bei Herrn ***Bf1-Schwiegervater*** ab Juni 2016 bis zu seinem Tod im Februar 2017 eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit bestand und die Bf aufgrund ihrer fachlichen Pflegekenntnisse die Pflege und die Sterbebegleitung in diesen Monaten zu einem großen Teil übernommen hat bzw übernehmen musste…
…Für die Anerkennung der Familienheimfahrten/doppelten Haushaltsführung sei der notwendige objektive Zusammenhang zwischen dem zweiten Hausstand und der Berufstätigkeit nicht gegeben. Eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung bestehe nur im Einzelfall bei "besonders gelagerter Pflegenotwendigkeit" naher Angehöriger, nicht aber bei Unterstützung bei Haus- und Gartenarbeiten. Ad c…
…Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hält die Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger als Argument für eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung für nicht grundsätzlich ungeeignet. Doch setzt der Gerichtshof das "Bestehen einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit" voraus bzw. die (ärztlich attestierte) Gefahr für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Pfleglings im Fall der Wohnsitzverlegung.…
…einem früheren Zeitraum kommt es nicht an. Besondere Pflegenotwendigkeiten von Eltern können auch bei Alleinstehenden eine Wohnsitzverlegung unzumutbar machen (VwGH 20.12.2018, Ra 2016/13/0169, 19.12.2013, 2010/15/0124) . Doch setzt der Gerichtshof das "Bestehen einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit" voraus bzw…
…einem früheren Zeitraum kommt es nicht an. Besondere Pflegenotwendigkeiten von Eltern können auch bei Alleinstehenden eine Wohnsitzverlegung unzumutbar machen (VwGH 20.12.201, Ra 2016/13/0169, 19.12.2013, 2010/15/0124). Doch setzt der Gerichtshof das "Bestehen einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit" voraus bzw…
…Vaters durch Angehörige bei seiner Haushalts- und Lebensführung entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dem familiären Beistandsgebot. Eine Erkrankung des Vaters allein reicht für das Bestehen einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit und die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht aus. Vielmehr obliegt es der Bf.…
…Fall der Betreuung naher Angehöriger nur bei besonders gelagerter Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedelung unzumutbar gewesen wäre, ein Grund für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung sein können. Nur mit dem Hinweis auf die Pflege der Großmutter hätte eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit nicht begründet werden können…
…rücksichtlich des Umstandes, dass die Liegenschaft in ***Wohnort1*** gar nicht in dessen Eigentum stand (und laut Grundbuch auch bis heute nicht steht). Bezüglich des vorgebrachten Arguments der Pflegebedürftigkeit der Schwiegereltern ist auszuführen, dass eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar ist, nach höchstgerichtlicher…
…einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz in Graz und der Arbeitsstätte in St. Pölten von rund dreieinhalb Stunden bei Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels (wie vom Beschwerdeführer in der Beschwerde angegeben) die Verrichtung von Pflegearbeiten, die einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit entsprechen, ausgeschlossen. Es war daher davon auszugehen…
…Arbeitsstätte zu verlegen, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Pflegebedürftigkeit der Mutter der Bfin.? Als für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung sprechende Gründe werden in der Judikatur beispielsweise angeführt: Eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger (VwGH 09.10.1991, 88/13/0121; 28.09…
…folgenden Fällen gerechtfertigt: -Steuerlich relevante Einkünfte des Ehepartners am Familienwohnsitz, die verloren gingen. -Die Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte am Familienwohnsitz durch den Arbeitnehmer selbst. -Fehlende Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder am Arbeitsort. -Besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar wäre. Behält der Arbeitnehmer dagegen den…
…Fällen gerechtfertigt: • steuerlich relevante Einkünfte des Ehepartners am Familienwohnsitz, die verloren gingen. • Die Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte am Familienwohnsitz durch den Arbeitnehmer selbst. • Fehlende Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder am Arbeitsort. • Besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar wäre. Behält der Arbeitnehmer dagegen den entfernt…
…Fällen gerechtfertigt: -Steuerlich relevante Einkünfte des Ehepartners am Familienwohnsitz, die verloren gingen. -Die Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte am Familienwohnsitz durch den Arbeitnehmer selbst. -Fehlende Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder am Arbeitsort. -Besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar wäre. Behält der Arbeitnehmer dagegen den entfernt…