…sie sei eine begünstigte Körperschaft iSd §§ 34 ff BAO und der Liegenschaftserwerb diene der Erfüllung begünstigter Zwecke, kommt nicht zum Tragen, da das GrEStG im Gegensatz zu anderen materiellen Abgabengesetzen keine allgemeine Befreiungs- bzw. Begünstigungsbestimmung für begünstigte Rechtsträger kennt. Dies entspricht auch der Intention des…
…von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der…
…von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der…
…2. KommStG 1993 tätig seien. Sämtliche Dienstverhältnisse dienten dem mildtätigen Hilfsbetrieb, der zudem auch befreite Fürsorgezwecke unterstütze. Zusammenfassung: Es stehe außer Streit, dass der Bf ein abgabenrechtlich begünstigter Rechtsträger iSd §§ 34 ff BAO sei. Der Bf verfolge den Zweck, körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigte Personen…
…oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO zu verwenden ist (also zumindest eine abstrakte Vermögensbindung für abgabenrechtlich begünstigte Zwecke gegeben ist). Soll das Restvermögen auf einen konkret bestimmten Rechtsträger übergehen, muss es sich bei diesem um eine abgabenrechtlich begünstigte Körperschaft oder eine…
…126 ff) ausschließlich (siehe Rz 113 ff) und unmittelbar (siehe Rz 119 ff) der Förderung begünstigter Zwecke (siehe Rz 13 bis 39104) dient. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann auf die Anwendung der §§ 34 bis 47 BAO nicht verzichtet werden. Rz 7: Rechtsträger, die im Inland…
…prüfen. Im Sinne der Bestimmungen der §§ 34 ff. BAO stehen in Abgabenvorschriften vorgesehene Begünstigungen zu, wenn die begünstigten Zwecke (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke) sowohl nach der Rechtsgrundlage als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind…
…die begünstigte Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO verfolgt) handeln. Darüber hinaus ist die Anordnung erforderlich, dass das Vermögen von dem genannten Rechtsträger nur für begünstigte Zwecke verwendet werden darf (VwGH 26.6.2001, 97/14/0170). Die bloße Nennung eines begünstigte Zwecke verfolgenden…
…Auch Kapitalgesellschaften können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO gehören. Zu den Voraussetzungen siehe VereinsR 2001 Rz 6 bis 135, zur Besteuerung siehe VereinsR 2001 Rz 319 bis 428. Wesentlich ist vor allem: dass der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung einen…
…Vorliegens einer Körperschaft im Sinne der §§ 34 ff BAO setzt darüberhinaus voraus, dass der begünstigte Zweck durch die Körperschaft selbst bzw. die ihr zuzurechnenden Personen zu erfolgen hat. Nach dem Unmittelbarkeitsprinzip sind die begünstigten Zwecke direkt und nicht über einen selbständigen Rechtsträger oder Wirtschaftskörper zu…
…auf der "Einheitsbetriebsbetrachtung" bei Kapitalgesellschaften aufbauende Konsequenz der Aussagen der Verwaltungspraxis nicht nachvollziehbar und jedenfalls durch keinerlei gesetzliche Basis gedeckt. So ist weder der BAO noch dem KStG 1988 entnehmbar, warum eine - dem Grunde nach - gemäß den §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigte Kapitalgesellschaft etwa im…
…als begünstigungsschädlicher Betrieb im Sinne des § 45 Abs. 3 BAO oder als Gewerbebetrieb zu beurteilen ist. 1.2.5.8.2 Notwendige Spruchbestandteile Rz 212: Eine Ausnahmegenehmigung hat als Spruchbestandteil jedenfalls zu enthalten: den Ausspruch, dass der begünstigte Rechtsträger, an den der Bescheid adressiert ist…
…2.2.4.2 BetriebsausgabenfiktionBetriebsausgaben Rz 170: Begünstigte Rechtsträger, die ausschließlich oder weitaus überwiegend (90%) auf dem Gebiet der Sozialdienste tätig sind, können bei der Prüfung der Frage, ob hinsichtlich der erzielten Betriebsergebnisse ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO vorliegt (dh…
…Auch wenn grundsätzlich die Rechtsgrundlage der Körperschaft den allgemeinen Vorschriften der §§ 34 ff BAO zu entsprechen hat, darf dabei nicht übersehen werden, dass nicht alle in den §§ 34 ff BAO angeführten begünstigten Zwecke auch spendenbegünstigt im Sinn der hier in Rede stehenden Bestimmung des Einkommensteuergesetzes…
…34 ff 45 Abs. 1 BAO entsprechen. Alle vom begünstigten Rechtsträger unterhaltenen Nebentätigkeiten dürfen in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Als solche Nebentätigkeiten sind neben der reinen Vermögensverwaltung auch betriebliche Tätigkeiten, die keine Zweckverwirklichungsbetriebe (unentbehrlicher Hilfsbetrieb) im, § 45 Abs. 2 BAO…
…Vorliegens einer Körperschaft im Sinne der §§ 34 ff BAO setzt darüberhinaus voraus, dass der begünstigte Zweck durch die Körperschaft selbst bzw. die ihr zuzurechnenden Personen zu erfolgen hat. Nach dem Unmittelbarkeitsprinzip sind die begünstigten Zwecke direkt und nicht über einen selbständigen Rechtsträger oder Wirtschaftskörper zu…
…sondern sind die Vereinszwecke im Wesentlichen auf das Wohl der Mitglieder des Vereins gerichtet. Auch aus diesem Grund ist der BF die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 34 ff BAO abzusprechen. Gem. § 8 Abs 1 KStG 1988 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Einlagen und…
…den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Zusätzlich ist in Z. 4 lit. a eine Einschränkung auf Empfängerkörperschaften vorgesehen, die sich im Wesentlichen (zumindest 75% der Gesamtressourcen) auf mildtätigem Gebiet…
…gesamte Vermögen vom Empfänger für einen konkreten, abgabenrechtlich begünstigten Zweck oder aber für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO zu verwenden ist (also zumindest eine abstrakte Vermögensbindung für abgabenrechtlich begünstigte Zwecke gegeben ist). Die Statuten des Bw sehen eine…
…das Vermögen - so wie auch im gegenständlichen Fall - nach dem Inhalt der Auflösungsbestimmung (vgl. § 16 der Statuten des Bw.) auf einen Nachfolgerechtsträgerübergehen soll, muss es sich hiebei gleichfalls wieder explizit um einen iSd. §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigten Rechtsträger oder um eine Körperschaft des öffentlichen…