…auf Gastspiele ausländischer Chöre (EAS 1555) und Theater (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991) anwendbar; ihre Anwendung ist daher auch für Ballettgruppen gegeben. Gemäß Abs. 4 Z 1 des Orchestererlasses kann daher bei einem Gastspiel der Ballettgruppe des russischen…
Der sog. "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986) legt die Rechtsansicht des BM für Finanzen zur Mitwirkung ausländischer Orchester an inländischen Veranstaltungen dar. Der Begriff der Orchester ist darin weit zu verstehen. Dies vor allem deshalb, weil die in dem Erlass mitgeteilten Rechtsauffassungen für alle…
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein österreichischer Veranstalter, der ausländische Tanzgruppen engagiert, den nach § 99 EStG vorgesehenen Steuerabzug auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nur dann unterlassen darf, wenn er über eindeutige Nachweise für das Vorliegen abkommensgemäßer Freistellungsverpflichtungen verfügt. Der Umstand, dass eine Engagementvereinbarung bezüglich einer US…
Choreographen von Tanzveranstaltungen, Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation…