…199,71) - wie schon oben dargelegt - infolge der nach Ausfertigung dieses Exekutionstitels eingegangenen Saldozahlungen vollständig getilgt wurden. Diese Zahlungen stellen im Hinblick auf die genannte Vollstreckungsschuld daher anspruchsaufhebende Tatsachen im Sinne des § 12 AbgEO dar. Da diese anspruchsaufhebenden Umstände zeitlich erst nach der am 2…
…ob der Sicherstellungsauftrag seinerzeit rechtmäßig erlassen wurde. Die Rechtsprechung geht daher dahin, dass ein angefochtener Sicherstellungsauftrag ohne Rücksicht auf Oppositionsgründe (anspruchsaufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind) allein darauf zu überprüfen ist, ob im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür die erforderlichen…
…ob der Sicherstellungsauftrag seinerzeit rechtmäßig erlassen wurde. Die Rechtsprechung geht daher dahin, dass ein angefochtener Sicherstellungsauftrag ohne Rücksicht auf Oppositionsgründe (anspruchsaufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind) allein darauf zu überprüfen ist, ob im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür die erforderlichen…
…des Bw. eine Zahlung von € 504,44 (aushaftende Abgaben plus Pfändungsgebühren und Barauslagenersätze) einging. Diese Zahlung stellt im Hinblick auf die genannte Vollstreckungsschuld daher eine anspruchsaufhebende Tatsache im Sinne des § 12 AbgEO dar. Da dieser anspruchsaufhebende Umstand zeitlich erst nach der am 12. Jänner…
…12 Abs. 3 BAO können gegen den Anspruch im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass…
…ist eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag u.a. zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten (lit. b) oder der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…und Sicherung eben dieser. Ein ausreichender objektiver sowie unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Einkunftsquelle ist damit gegeben. Dieser Umstand wird auch noch durch die Tatsache untermauert, dass die Kreditaufnahme und der Erwerb des Vermietungsobjektes nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Gleiches gilt für das…
…Bescheiderlassung, der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren - bei richtiger rechtlicher Subsumtion- zu der im nunmehr wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet demnach die Möglichkeit, bisher unbekannten…
…Jahre mit den im Antrag bezeichneten und sich aus den Beilagen ergebenden Änderungen anzusehen. Das Finanzamt hat denselben Schluss gezogen und hat den Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 2013 bis 2022 mangels Vorliegens von neuen Tatsachen als unbegründet abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat gemäß …
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…in Bezug auf das von der Privatstiftung eingesetzte Kapital eine außerordentlich niedrige (Brutto)Rendite abwerfe. Diese Wertung begründete der Unabhängige Finanzsenat mit zwei Berechnungen auf Basis des Aktenvermerkes vom 18. August 2005: Selbst unter Außerachtlassung der Tatsache, dass die Vermietung inklusive der zentralen Einrichtung (Nasszellen…
Aufgrund des geänderten Sachverhaltes sei eine Betriebsprüfung bei der Bw. durchgeführt worden. Aus der Tatsache allein, dass im Betriebsprüfungsbericht keine Prüfungshandlungen ersichtlich seien, könne nicht geschlossen werden, dass keine Prüfungshandlungen gesetzt worden seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar…
…gemäß § 303 Abs. 4 BAO führte der Außenprüfer unter Bezugnahme auf den zitierten Text des § 303 Abs. 4 BAO ins Treffen, dass die Tatsache, dass die Verluste der Vorjahre 1995 bis 2004 von den Gesellschaftern Mag. D. K. (Kommanditist) und den atypisch stillen Gesellschaftern Dr…
…des Ehegatten entnehmen lässt. Das Geständnis sowie die vorgelegten Rechnungen stellen neue Tatsachen und Beweismittel dar und berechtigen die Verurteilte zur gegenständlichen Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens. Beweis: Schreiben des Finanzamtes Wien 09/18/19 Klosterneuburg über die Einleitung des Verfahrens gegen den Ehegatten der Verurteilten; Niederschriftliche…
…Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Erkenntnis, dass ein Steuergesetz bereits seit geraumer Zeit nicht mehr in Geltung steht, eine „Tatsache“ iSd § 303 BAO ist, um über die Wiederaufnahme des Verfahrens eine Rückzahlung der irrtümlich gezahlten Steuerbeträge zu erwirken. Das Finanzamt konnte über § 201 BAO iVm…
…führen oder Zahlungen gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde vorzunehmen. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass die Abgabenbehörde gemäß § 143 BAO berechtigt ist, von jedermann Auskunft über alle für die Erhebung von Abgaben maßgebenden Tatsachen zu verlangen. Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO verpflichtet, der Abgabenbehörde allgemein Bücher…
…BAO (in der im Streitfall maßgebenden Fassung) ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua in Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem…
…Oktober 2015 dieselben Wiederaufnahmegründe angeführte habe, wie der nunmehr angefochtene Wiederaufnahmebescheid. Es sei somit nicht vom Vorliegen neuer Tatsachen auszugehen. Die Abänderung der Textziffern 3 und 4 des Betriebsprüfungsberichtes würden die Wideraufnahme nicht rechtfertigen, weil es sich dabei lediglich um eine neue rechtliche Beurteilung des…
…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…