…1346) Gesellschaftsvertragliche Grundlage (Rz 1302) Positiver Verkehrswert des Übertragungsvermögens nach der Stand-alone-Methode (Rz 1347 ff) Ausschließliche Gewährung von Gesellschafterrechten (Rz 1374 ff) Jahres- oder Zwischenabschluss (Bilanz) für den Übertragenden (Rz 1389 ff) Steuerliche Zusammenschlussbilanz (Rz 1419 ff) Tatsächliche Vermögensübertragung (Rz 1371 ff). Art…
…etwaigen, für Zwecke der Rechnungslegung gemäß § 252 Abs. 2 erster Satz UGB auf den Stichtag und den Zeitraum des Konzernabschlusses aufgestellten Zwischenabschlusses zu erfolgen hat: Wurde daher der Jahresabschluss der Körperschaft entgegen § 252 Abs. 2 erster Satz UGB zu einem vom Konzernabschluss abweichenden Abschlussstichtag erstellt…
… 12 Abs. 2 UmgrStG verweisenden § 27 Abs. 2 UmgrStG das Aufstellen eines Jahres- oder Zwischenabschlusses zum Teilungsstichtag nach den Grundsätzen der Gewinnermittlungsart des § 4 Abs. 1 EStG 1988 und bei rechnungslegungspflichtigen Personengesellschaften kraft entsprechenden Umsatzes oder kraft Rechtsform nach den zusätzlichen Regeln des § 5 Abs…
…auf den 31. Dezember des Vorjahres) zu Grunde gelegt, ist die vertragliche Festlegung und nicht die vorgelegte Bilanz steuerlich maßgebend. In diesem Fall ist mangels eines Zwischenabschlusses zum Vertragstag (im Beispielsfall zum 1. Jänner) eine Anwendungsvoraussetzung des Art. IV UmgrStG nicht gegeben. Es bestehen aber…
…Ermittelt die übernehmende Personengesellschaft ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988, ändert dies nichts an der Notwendigkeit der Aufstellung eines Jahres- oder Zwischenabschlusses unter Beachtung der Grundsätze des § 4 Abs. 1 EStG 1988 (siehe Rz 1389 ff). Aus der Bilanzerstellung ist allerdings nicht die…
…gem § 28 UmgrStG bei Aufteilung einer nicht protokollierten Personengesellschaft beim Finanzamt samt Teilungsvertrag, steuerlicher Teilungsbilanz und des zu Grunde gelegten Jahres- bzw. Zwischenabschlusses zu melden. Es erfolgte weder der Abschluss eines Teilungsvertrages noch eine Meldung beim Finanzamt (siehe UFS Berufungsentscheidung vom 25.1. 2008, GZ…
…zu besteuern ist. Die Ermittlung dieses auf 2004 entfallenden Einkommensteiles kann - in freier Wahl des Unternehmens - entweder in Form einer Aliquotierung nach Kalendermonaten oder in Form eines Zwischenabschlusses zum 31.12.2004 erfolgen. Diese gesetzliche Anordnung wurde auch im gegenständlichen Fall für Ergebnisse, die im…
…Das Finanzamt führte die Umbuchung am 24.11.2009 durch. Mit Vorhalt vom 24.11.2009 an den Beschwerdeführer (zu diesem Zeitpunkt bestand noch keine Zustellvollmacht an den steuerlichen Vertreter) ersuchte das Finanzamt um Vorlage eines Jahres-/Zwischenabschlusses zum 31.8.2008 im Sinne des …
…Vorhalt vom 24.11.2009 an DI P, Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, (zu diesem Zeitpunkt bestand noch keine Zustellvollmacht an den steuerlichen Vertreter) ersuchte das Finanzamt um Vorlage eines Jahres-/Zwischenabschlusses zum 31.8.2008 im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG (Stichtagsbilanz) einschließlich einer Darstellung…
…Das Finanzamt führte die Umbuchung am 24.11.2009 durch. Mit Vorhalt vom 24.11.2009 an den Beschwerdeführer (zu diesem Zeitpunkt bestand noch keine Zustellvollmacht an den steuerlichen Vertreter) ersuchte das Finanzamt um Vorlage eines Jahres-/Zwischenabschlusses zum 31.8.2008 im Sinne des …
…Vorhalt vom 24.11.2009 an DI P, Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, (zu diesem Zeitpunkt bestand noch keine Zustellvollmacht an den steuerlichen Vertreter) ersuchte das Finanzamt um Vorlage eines Jahres-/Zwischenabschlusses zum 31.8.2008 im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG (Stichtagsbilanz) einschließlich einer Darstellung…
…Gewinnausschüttung auf Grundlage des von der ... (steuerlichen Vertreterin) ... zum 31.5.2005 erstellten Zwischenabschlusses in Höhe von € 324.866,40 inklusive Kapitalertragsteuer (KESt) beschlossen. ... In der Kapitalertragsteuer-Anmeldung, eingelangt beim Finanzamt am 17.10.2005, gezeichnet mit 14.10.2005 durch die steuerliche Vertreterin…
…Beschlussfassung angegeben: Beschluss von Oktober 2008, auszugsweise Wiedergabe: Gründe für die Beschlussfassung: …. Ing. ***10*** legt dem Stiftungsvorstand Zwischenabschlüsse zum 31.8.2008 vor. Daraus ist erkennbar, dass für das Jahr 2008 wieder mit negativen Jahresergebnissen zu rechnen ist. Somit besteht weiterer Finanzierungsbedarf in der …
…wir hier nochmals betonen, dass sich Herr Bf. wie ein redlicher Geschäftsführer verhalten hat. Er hat Berater hinzugezogen Zwischenabschlüsse und Prognoserechnungen erstellen bzw. erstellen lassen und danach nach Rücksprache mit den Beratern entsprechend gehandelt hat. Somit ist unserer Ansicht nach Herrn Bf. nicht der Vorwurf…
…12 Abs. 2 UmgrStG Rechnung tragenden Einbringungsvertrag nur die Angabe eines Einbringungsstichtages, ist mit der Bezugnahme auf den zu Grunde liegenden Jahres- oder Zwischenabschluss auch der Einbringungsstichtag definiert. Fehlt bei einem die Einbringung eines betrieblichen Kapitalanteils betreffenden im Übrigen allen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2…
…sowie den Jahresabschluss (bzw. Zwischenabschluss) sowie die Einbringungsbilanz enthalten (siehe hinsichtlich deren Vollständigkeit ist je nach Rechtslage zu unterscheidenRz 786).: Für nach dem 30.6.2025 vertraglich unterfertigte Einbringungen sind an die Form und Inhalte der Meldung die einheitlichen und standardisierten Vorgaben der Umgründungsmeldeverordnung, BGBl…
…1. Einzubringender Betrieb Rz 815: Zum Betriebsbegriff siehe Rz 687 ff. 3.3.2.1.1. Jahres- oder Zwischenabschluss Rz 816: Unabhängig vom Erfordernis der Erstellung einer Einbringungsbilanz nach § 15 UmgrStG hat jeder Einbringende für seine Gewinnermittlung zum Zeitpunkt des Einbringungsstichtages einen steuerlichen Jahresabschluss aufzustellen…
…des der Einbringung zugrunde liegenden Jahres- oder Zwischenabschlusses siehe Rz 1268 ff. Rz 847: Hinsichtlich des Zeitpunktes der Erstellung der Einbringungsbilanz ist zu unterscheiden, ob der Einbringungsvertrag vor oder nach dem Einbringungsstichtag abgeschlossen wird. Im Normalfall der Konzentrationseinbringung liegt dem Einbringungsvertrag der Jahres- oder Zwischenabschluss…
…Die aus den Jahres- oder Zwischenabschlüssen abgeleiteten Zusammenschlussbilanzen der beiden Einzelunternehmer zum Zusammenschlussstichtag zu den steuerlich maßgebenden Buchwerten (unter Angabe der Verkehrswerte in Klammer) stellen sich wie folgt dar: | Zusammenschlussbilanz A 31.12.00 | Anlagevermögen | 500 (700) | Zusammenschlusskapital | 600 (800…
…nicht als Meldung anzusehen, selbst wenn dadurch die Vermögensübernahme der ***AB_KG*** durch die ***Bf1*** ersichtlich wäre. Die Meldung muss durch den Einbringenden erfolgen und alle Mindestelemente des Einbringungsvertrages, den Jahres- bzw Zwischenabschluss und die Einbringungsbilanz enthalten. Anzeigen gem. § 43 Abs. 1 UmgrStG sind Anbringen…