Das Bundesministerium für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister…
Die Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch…
…Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer gewährt. Bei Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen durch Anwendung eines pauschalen Durchschnittssteuersatzes ist auch…
…sodass die amtswegige Ermittlungspflicht zurücktritt. Aus dem Antrag sollte daher hervorgehen, weshalb der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung erfüllt (Begründung). Rz 8205c: Jedenfalls zu enthalten hat ein Antrag ein Verzeichnis iSd § 7 Abs. 1 ZBV 2016 (laut Verordnungswortlaut als Beilage zum Antrag…
…pauschalen Durchschnittssteuersatzes (siehe Rz 8201d). Für "Altfälle" (Zuzüge vor dem 15.8.2015) gelten gemäß § 10 Abs. 3 ZBV 2016 Übergangsbestimmungen (siehe Rz 8207). 31.2 Zuzug und Wegzug Rz 8201a: Die Zuzugsbegünstigung nach § 103 Abs. 1 und Abs. 1a EStG 1988 knüpft an den…
Steuerliche Zuzugsbegünstigungen gemäß § 103 EStG sehen regelmäßig vor, dass die begünstigungsfähigen Einkünfte einer Halbsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Wird künftig im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung zu beurteilen sein, ob eine Erstattung der 22-prozentigen KESt nach Maßgabe des im Novellenentwurf vorliegenden § 95 Abs. 4 EStG…
…ggf. zu korrigieren, wobei dem ursprünglichen Spruch im Ergebnis weitestgehend zu entsprechend ist. Die Zuzugsbegünstigung endet nach insgesamt (Erst- und Folgeanträge) 20 Jahren. Ansonsten sind auch bei "Altfällen" die übrigen Bestimmungen der ZBV 2016 anzuwenden. Die Darstellung der Ermittlung des pauschalen Steuersatzes kann allerdings entfallen…
Durch § 103 Abs. 4 EStG sollen steuerliche Härten abgebaut werden, die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen…
Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
…Mit Schreiben vom 30.3.2011 stellte die steuerliche Vertretung der Bf. beim Bundesministerium für Finanzen den Antrag auf Anwendung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988. Vorgebracht wurde: "Im Zusammenhang mit der Beurteilung einer möglichen steuerlichen Mehrbelastung ist die derzeitige Besteuerung in Deutschland einer fiktiven…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 29. November 2021 beantragte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin die Gewährung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1 EStG. Die Beschwerdeführerin sei am 1…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 15. Juni 2021 beantragte der Beschwerdeführer unter Beifügung zahlreicher Nachweise die Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG. Er gab an…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 10. August 2023 beantragte der Beschwerdeführer unter Beifügung zahlreicher Unterlagen die Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG. Er sei am ***…
…Weise darlegen können, dass seine Tätigkeiten überwiegend in einer wissenschaftlichen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 Z 1 ZBV 2016 bestand. Überdies könne eine Lehrtätigkeit alleine keine Zuzugsbegünstigung vermitteln, weil dadurch Wissenschaft und Forschung nicht unmittelbar gefördert würden. Da die in § 2 Abs. 1 ZBV 2016…
…(Abweisung) 1) Gesetzesgrundlage § 103 EStG 1988, BGBl. I Nr. 118/2015, idF StRefG 2015/2016 lautet auszugsweise: "Zuzugsbegünstigung § 103. (1) Bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst oder Sport dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist…
…§ 103 Abs. 1a EStG, ersucht, einen Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen über die Zuzugsbegünstigung nachzureichen. In Beantwortung des Vorhalts wurde vorgebracht, dass der Bf. im Jahr 2015 vor Inkrafttreten der Regelung des § 103 EStG idF BGBl I 2015/2016 mit 15.8.2015 nach Österreich…
…Beatrice Weiß-Farahani, Rudolfsplatz 10 Tür 7, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 30. November 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 16. Juli 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG 1988, zu Recht: I. Die Beschwerde wird…
…Am Modenapark 10, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. November 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 8. Oktober 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 EStG zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 EStG 1988 zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. …
…Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 2017, zugestellt am 18.08.2017, mit dem der Antrag auf Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1 EStG für die Jahre 2017 bis 2031 als unbegründet abgewiesen wurde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…