Das Bundesministerium für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister…
…Spitzensportler, der nicht mehr international tätig ist). Ein Wechsel der Tätigkeit ist zulässig, solange die Voraussetzungen für eine Zuzugsbegünstigung weiterbestehen (zB Künstlerin, die eine Universitätsprofessur annimmt). Eine unverschuldete Unterbrechung der Tätigkeit (zB nach einem Unfall einer Abfahrtsrennläuferin) muss noch keine Beendigung der Tätigkeit bedeuten. Die…
Die Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch…
…sodass die amtswegige Ermittlungspflicht zurücktritt. Aus dem Antrag sollte daher hervorgehen, weshalb der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung erfüllt (Begründung). Rz 8205c: Jedenfalls zu enthalten hat ein Antrag ein Verzeichnis iSd § 7 Abs. 1 ZBV 2016 (laut Verordnungswortlaut als Beilage zum Antrag…
…ff), der jedoch Wissenschaftlern und Forschern vorbehalten ist. Eine Kombination dieser beiden Formen ist möglich (Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen mit Zuzugsfreibetrag). Die ZBV 2016, BGBl. II Nr. 261/2016, löste mit Wirkung 15.8.2015 die Zuzugsbegünstigungsverordnung, BGBl. II Nr. 102/2005, ab. Die Beseitigung…
…Mit Schreiben vom 30.3.2011 stellte die steuerliche Vertretung der Bf. beim Bundesministerium für Finanzen den Antrag auf Anwendung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988. Vorgebracht wurde: "Im Zusammenhang mit der Beurteilung einer möglichen steuerlichen Mehrbelastung ist die derzeitige Besteuerung in Deutschland einer fiktiven…
Durch § 103 Abs. 4 EStG sollen steuerliche Härten abgebaut werden, die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 29. November 2021 beantragte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin die Gewährung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1 EStG. Die Beschwerdeführerin sei am 1…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 15. Juni 2021 beantragte der Beschwerdeführer unter Beifügung zahlreicher Nachweise die Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG. Er gab an…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 10. August 2023 beantragte der Beschwerdeführer unter Beifügung zahlreicher Unterlagen die Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG. Er sei am ***…
…Weise darlegen können, dass seine Tätigkeiten überwiegend in einer wissenschaftlichen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 Z 1 ZBV 2016 bestand. Überdies könne eine Lehrtätigkeit alleine keine Zuzugsbegünstigung vermitteln, weil dadurch Wissenschaft und Forschung nicht unmittelbar gefördert würden. Da die in § 2 Abs. 1 ZBV 2016…
…(Abweisung) 1) Gesetzesgrundlage § 103 EStG 1988, BGBl. I Nr. 118/2015, idF StRefG 2015/2016 lautet auszugsweise: "Zuzugsbegünstigung § 103. (1) Bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst oder Sport dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist…
…§ 103 Abs. 1a EStG, ersucht, einen Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen über die Zuzugsbegünstigung nachzureichen. In Beantwortung des Vorhalts wurde vorgebracht, dass der Bf. im Jahr 2015 vor Inkrafttreten der Regelung des § 103 EStG idF BGBl I 2015/2016 mit 15.8.2015 nach Österreich…
…Beatrice Weiß-Farahani, Rudolfsplatz 10 Tür 7, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 30. November 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 16. Juli 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG 1988, zu Recht: I. Die Beschwerde wird…
…Am Modenapark 10, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. November 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 8. Oktober 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 EStG zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 EStG 1988 zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. …
…Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 2017, zugestellt am 18.08.2017, mit dem der Antrag auf Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1 EStG für die Jahre 2017 bis 2031 als unbegründet abgewiesen wurde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…BMF-010203/0322-IV/8/2019, vom 4. September 2019, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG ,zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I) Sachverhalt und Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 15. Februar 2018 beantragte der Bf. (Bf.) die Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1 EStG 1988 (Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen) sowie die Zuerkennung des Zuzugsfreibetrages gemäß § 103 Abs…
…2015/118. Der Bf. schloss seinem Antrag ein Verzeichnis nach § 7 Absatz 1 der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (idF kurz ZBV) samt Nachweise an, mit denen er seine Ausführungen zum Anspruch auf diese Steuerbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG belegte. Seit 1.8.2017 sei er als…