…diese mit einer bestimmten Sperrfrist behaftet sind, stellt im Hinblick auf das Erkenntnis VwGH 2.7.1991, 89/08/0111, als vermögensbildende Maßnahme keine Zukunftssicherung dar. Die Übernahme des Arbeitnehmeranteils an Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ist keine Maßnahme nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit…
…der Berufungsvorentscheidung vom 7. Mai 2003 (zugestellt am 9. Mai 2003) führte das Finanzamt aus, dass die im Rahmen der Bezugsumwandlung bezahlte Direktversicherung als Zuwendung des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG angesehen werden…
…3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, die im Rahmen der Altersteilzeitregelung erst später zur Auszahlung kommen, behalten die Steuerfreiheit (Rz 70a). Sparprodukte (Erlebensversicherungen mit fünfjähriger Laufzeit) stellen keine Zukunftsicherung dar. Reine Erlebensversicherungen sind nur dann abzugsfähig, wenn sie auf das gesetzliche Pensionsantrittsalter abstellen. Diese…
…DZ S 230,65). In der Buchhaltung (Kto 54200) seien Prämien für eine Lebensversicherung ausgewiesen. Laut Auskunft der Geschäftsführerin CL. seien für die vier leitenden Angestellten Lebensversicherungen abgeschlossen und unter dem Titel "Aufwendungen für Zukunftsicherung" gemäß § 3 Abs. 1 Z. 15 EStG steuerfrei behandelt worden…
…siehe Rz 472 ff). Rz 466: Für die Abzugsfähigkeit ist erforderlich, dass die versicherte Person entweder selbst der Versicherungsnehmer ist oder dem begünstigten Personenkreis des Versicherungsnehmers angehört (VwGH 17.2.1993, 89/14/0249). Davon ausgenommen sind Lebensversicherungsverträge, die als Zukunftsicherungsmaßnahme vom Arbeitgeber abgeschlossen werden.
…die gegebenenfalls Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 oder die Prämienbegünstigung gemäß § 108a EStG 1988 geltend gemacht werden können. Allenfalls liegt auch eine Zukunftsicherungsmaßnahme gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 vor (siehe Rz 83). Eine kumulative Anwendung des…
42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084
41.12 Zukunftsvorsorgeeinrichtungen (§ 108h EStG 1988) Rz 1396: Rechtslage bis 31.07.2013 Als Zukunftsvorsorgeeinrichtungen kommen Institutionen für Veranlagungen in Pensionsinvestmentfonds, in Betriebliche Vorsorgekassen sowie in Pensionszusatzversicherungen in Betracht, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen: Für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2009 hat die Veranlagung…
…und "Schwarzgeschäfte", Rz 913. Zukunftssicherung Rz 990: Siehe das Stichwort "Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778. Maßnahmen zur Zukunftssicherung des geschäftsführenden Anteilsinhabers sind nur dann verdeckte Ausschüttung, wenn die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Geschäften zwischen nahen Angehörigen (siehe Rz 570 bis 572) nicht eingehalten…
2.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge 2.1.3.3.3.1. Allgemeine Voraussetzungen Rz 68: Gemäß § 108g EStG 1988 sind Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung iSd § 108h EStG 1988 einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person unter bestimmten Umständen prämienbegünstigt. Auch Pensionsinvestmentfonds iSd § 168 InvFG…
41.11 Verhältnis zu Sonderausgaben und Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 Rz 1394: Beiträge im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sind vom Sonderausgabenabzug ausgenommen (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Rz 1395: Voraussetzung für die Prämienbegünstigung von Beiträgen ist…
40.8 Verhältnis zu Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 Rz 1341: Voraussetzung für die Prämienbegünstigung von Beiträgen ist die Beitragsleistung durch den Steuerpflichtigen selbst, während zukunftsichernde Maßnahmen durch den Arbeitgeber zu leisten sind. Zukunftsichernde Maßnahmen des Arbeitgebers…