…16. März 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Zugbegleiter…
…Werbungskosten." Diesem Ersuchen ist der Berufungswerber nur teilweise nachgekommen. Mit elektronischer Post vom 21. Juli 2009 teilte er mit: "Ich bin als Zugbegleiter bei den ÖBB PV AG beschäftigt. Meine Dienstantrittsstelle Payerbach - Reichenau. Eine Dienstschicht schaut ungefähr so aus: Reiseverlauf | Dienstbeginn in Payerbach…
…unverändert. Entscheidungsgründe Herr A, Berufungswerber, ist Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Er ist als Zugbegleiter tätig. Herr A reichte für das Jahr 2008 seine Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) elektronisch beim Finanzamt ein. Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid, in dem es die geltend gemachten Werbungskosten, Differenzwerbungskosten, nicht anerkannte. …
…Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 11. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist seit Jahren Zugbegleiter bei den ÖBB. In seinem Einsatzgebiet verkehren zu…
…€ 2.355,42 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Im Zuge einer Vorbescheidkontrolle durch das Finanzamt legte der als Zugbegleiter bei den ÖBB berufstätige Beschwerdeführer eine Zusammenstellung der beruflich veranlassten Reisen über 25 km und über 3 Stunden vor. Die sich aus der Differenz der ihm…
…in Höhe von € 2.089,02 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der als Zugbegleiter bei den ÖBB berufstätige Berufungswerber legte eine Zusammenstellung der beruflich veranlassten Reisen über 25 km und über 3 Stunden vor. Die sich aus der Differenz der ihm vom Arbeitgeber ausbezahlten Ersätze…
…€ 2.168,30 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Im Zuge einer Vorbescheidkontrolle durch das Finanzamt legte der als Zugbegleiter bei den ÖBB berufstätige Berufungswerber eine Zusammenstellung der beruflich veranlassten Reisen über 25 km und über 3 Stunden vor. Die sich aus der Differenz der ihm…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber, er ist "Zugbegleiter", machte mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2008 (unter anderem) Reisekosten in Höhe von 2.090,35 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Diesen Antrag hat das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid mit…
…das Jahr 2008 unter anderem Reisekosten in der Höhe von € 2.567,63 als Werbungskosten geltend. Auf Vorhalt der belangten Behörde legte der als Zugbegleiter bei den ÖBB berufstätige Bw. eine "Zusammenstellung der beruflich veranlassten Reisen über 25 km und über 3 Stunden" vor…
…€ 1.815,96 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Im Zuge einer Vorbescheidkontrolle durch das Finanzamt legte der als Zugbegleiter bei den ÖBB berufstätige Berufungswerber eine Zusammenstellung der beruflich veranlassten Reisen über 25 km und über 3 Stunden vor. Die sich aus der Differenz der ihm…
…außerhalb des ständigen Betriebsgeländes des Arbeitgebers. Insbesondere fallen darunter alle Transportfahrten sowie Tätigkeiten im Linien- oder Gelegenheitsverkehr wie Buschauffeur, Lokführer, Zugbegleiter. Eine Fahrtätigkeit liegt nicht nur hinsichtlich des Lenkens oder Steuerns von Fahrzeugen vor, sondern auch hinsichtlich der Tätigkeit des Begleitpersonals (zB Beifahrer, Flugbegleitpersonal). 10…
…bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden), die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes…
…iVm Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) bezog im streitgegenständlichen Jahr ua. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Zugbegleiterin. In ihrer Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für 2017, die am 16. Mai 2018 elektronisch beim Finanzamt einlangte, machte sie…
…da die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Schienennetzes erfolgte. Dies entspreche der geltenden Praxis im Hinblick auf Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB oder Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde…
…wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden), bzw. wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das von jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten keine Kenntnis hätte. Die Lohnsteuerrichtlinie L 309 würde zwar normieren, dass für die Lokführer und Zugbegleiter der ÖBB das gesamte Schienennetzes einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstelle, doch dies könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Berufungswerber im gesamten Bundesgebiet die…
…Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, da das Einsatzgebiet bei ÖBB-Bediensteten das gesamte Schienennetz sei, so sei das nicht richtig. Der Berufungswerber würde nicht als LOK-Führer oder Zugbegleiter arbeiten, der regelmäßig dieselben Strecken anfährt. Er hätte auch kein genau abgegrenztes Einsatzgebiet. In den EStR 2000…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründe, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolge (zB Lokführer oder Zugbegleiter ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde…
…die Anfangsphase von 5 Tagen zu bis ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes (zB Lokführer oder Zugbegleiter, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes) begründet nach ständiger Verwaltungspraxis und Rechtsprechung einen Mittelpunkt der Tätigkeit…
…Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden) oder die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen…