…Programmen, Tierschauen) fallen unter die Begünstigung. Ebenso fällt das Entgelt, das der Zirkusunternehmer von Fernseh- oder Filmunternehmungen für die Übertragung von Zirkusvorführungen erhält, unter diese Ermäßigung. 10.3.8.3. Nicht begünstigte Nebenleistungen Rz 1430: Nicht begünstigt ist nach dieser Bestimmung die Vermietung des Zirkuszeltes…
…20% der Bemessungsgrundlage. Nach Absatz 2 Z 11 leg.cit. ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Zirkusvorführungen sowie die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller. Diese Bestimmung wurde unverändert vom UStG 1972 (vormals § 10 Abs 2 Z 18 UStG 1972) in das UStG…
…Hinweis auf Abs. 42 des Durchführungserlasses zur DBA-EVO, AÖF Nr. 127/2006). Anders ist die Rechtlage für die Ankäufe von Zirkusvorführungen von spanischen Produktionsgesellschaften. Mit Spanien sieht das Abkommen noch keine dem Artikel 17 Abs. 2 OECD-MA nachgebildete Regelung vor, sodass die in…
…weil inländische Einrichtungen, die für kurzfristige Zirkusvorführungen zur Verfügung gestellt werden, für das Zirkusunternehmen nicht als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 DBA-Niederlande gewertet werden können und daher die Bestimmung des Artikels 7 DBA-Niederlande der Geltendmachung einer solchen Abfuhrverpflichtung entgegenstünde (Hinweis auf die…
… 10 Abs. 3 Z 8 UStG 1994 bestimmt, dass sich die Steuer für Zirkusvorführungen sowie die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller auf 13% ermäßigt. Schausteller im Sinne des UStG 1994 sind Personen, die gewerbsmäßig Jahrmärkte und Volksfeste mit ihrem der Unterhaltung und Belustigung dienenden…
…Gemäß § 10 Abs. 3 Z 8 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer für Zirkusvorführungen sowie Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller auf 13%. 3. Unter "Zirkusvorführungen" sind Darbietungen zu verstehen, die der Unterhaltung dienen und die durch artistische und Dressurleistungen geprägt sind. Ob die Darbietung…
Veranstaltet eine deutsche KG in Österreich Zirkusvorstellungen für die Dauer von 2,5 Monaten, so wird hierdurch zwar keine inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel…
Wird ein australischer Zirkus zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Australien bestätigt. Im Wege einer Antragsveranlagung kann sodann eine Herabsetzung…
Gastiert ein ausländischer Zirkus durch 6 Wochen hindurch in einer österreichischen Gemeinde und wird für diesen Zeitraum ein Zirkuszelt aufgebaut, dann stellt dieses Zirkuszelt weder nach § 29 BAO noch nach DBA-Recht eine Betriebstätte für den Zirkus dar, da es an der hiefür erforderlichen…
Veranstaltet ein ausländischer Zirkus in einer österreichischen Gemeinde ein sechswöchiges Gastspiel, so wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO in Österreich begründet (siehe EAS 750). Damit fällt bereits nach § 1 Kommunalsteuergesetz 1993 in Österreich keine Kommunalsteuer an, sodass auf die Frage der…