…Der angefochtene Bescheid wird – ersatzlos – aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…davon ausgeht, dass bereits mit der Einbringung des Einzelunternehmens von Frau A als Sacheinlage in die Bw. Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahmeverbindlichkeit vereinbart wurde. Es besteht kein Anlass für den Unabhängigen Finanzsenat dieses insbesonders entscheidungswesentliche Sachverhaltselement in Frage zu stellen. rechtliche Beurteilung: Vorweg ist festzuhalten, dass…
…einerseits mit höheren Gesellschafterrechten und andererseits mit Zinsen) zu begünstigen. 2. Es wurde daher durch eindeutige wirtschaftliche Vereinbarung die Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahme ausbedungen und damit die Entstehung eines Zinsenanspruches verhindert. Von einer verzinslichen Zurverfügungstellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme mit Zinsenverzicht könne somit nicht…
…Darlehensnehmer ein Handelsgeschäft darstellt, gemäß § 353 HGB verzinslich ist, wenn nicht ausdrücklich Zinsenlosigkeit vereinbart ist (VwGH 24.06.1965, 2166/64). 2. Gewährt ein Gesellschafter für die Dauer seiner Beteiligung ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und ergibt sich aus der Vertragsgestaltung, dass die Darlehensgewährung einer…
…Schmidt, in MünchK HGB § 354 Rz 2). Wird im Einbringungsvertrag Zinsenlosigkeit der "unbaren Entnahme" vereinbart, verfügt der Gesellschafter - jedenfalls bis zum Fälligkeitszeitpunkt - über keinen Zinsenanspruch und kann er folglich auch nicht auf die Geltendmachung von Zinsen verzichten. Die Nichtvereinbarung von Zinsen trotz hinausgeschobener Fälligkeit der…
…doppelt (einerseits mit höheren Gesellschafterrechten und andererseits mit Zinsen) zu begünstigen. Es sei daher durch eindeutige wirtschaftliche Vereinbarung die Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahme ausbedungen und damit die Entstehung eines Zinsenanspruches verhindert worden. Von einer verzinslichen Zur-Verfügung-Stellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme mit Zinsenverzicht…
…Eine Abzinsung ist unter diesen Voraussetzungen auch bei ausdrücklicher Zinsenlosigkeit vorzunehmen. Forderungen in ausländischer Währung Rz 2363: Siehe Rz 2379 f. Hypothekarisch gesicherte Forderungen Rz 2364: Bei der Bewertung ist auf die dingliche Sicherung durch das belastete Objekt Bedacht zu nehmen. Nullkuponanleihen (Zerobonds) Rz 2365…
…von § 27Abs 2 Z2 EStG idF nach dem BBG 2011 in concreto Zinsen oder andere Erträgnisse abgeworfen hat oder abwerfen wird oder aus anderen Umständen faktischer Art (fehlende Liquidität des Schuldners) bzw. wegen des auf Zinsenlosigkeit gerichteten Vertragswillens eben keine Erträgnisse abgeworfen werden. Wesentlich ist…
…von § 27Abs 2 Z2 EStG idF nach dem BBG 2011 in concreto Zinsen oder andere Erträgnisse abgeworfen hat oder abwerfen wird oder aus anderen Umständen faktischer Art (fehlende Liquidität des Schuldners) bzw. wegen des auf Zinsenlosigkeit gerichteten Vertragswillens eben keine Erträgnisse abgeworfen werden. Wesentlich ist…
…eine Verzinsung für ein Darlehen - wie ausgeführt - nicht essenziel ist. Ein Darlehen muss nicht entgeltlich hingegeben werden, es kann auch Unentgeltlichkeit vereinbart werden. Die Zinsenlosigkeit wurde ausdrücklich vereinbart, die Rechtsfolge des § 984 Abs. 1 Satz 3 ABGB kommt somit nicht zum Tragen. Wird eine Verzinsung…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 1. September 2009 setze das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin (Bf) für „Zinslosigkeit unbarer Entnahmen 2006 vom 19. Jänner 2006“ Gesellschaftsteuer in Höhe von € 5.037,91 (1 % vom Wert der Leistung gemäß …
…Darlehen von vorneherein unverzinslich gegeben, dann ist gemäß den Vorschriften des BewG auf die gesamte Laufzeit des Darlehens der kapitalisierte Betrag an Zinsersparnis sofort der Schenkungssteuer zu unterziehen. Wird hingegen jährlich die Zinsenlosigkeit vereinbart (dh. auf die Zahlung der Zinsen verzichtet), so entsteht jeweils für…
…ist zwingend auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. Die Verteilung kann gleichmäßig oder entsprechend abweichenden unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen werden. Auch bei ausdrücklich vereinbarten Zinsenlosigkeit längerfristiger Verbindlichkeiten ist von einkalkulierten Zinsen auszugehen. Es ist daher eine um die Zinsen höher angesetzte Verbindlichkeit…
…Genau deswegen wurde vom Gesetzgeber für Fälle der Zinsenlosigkeit eine ziffernmäßige Vorkehrung getroffen. Neue Berechnung: | 12/2003 | 105.000,00 | x 5,5 % : 360 x 31 = | 497,29 | 2004 Tilgung | 105.000,00 - 9.240,00 | x…
…d.h. die fiktiven Gesamtzinsen, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Wird gleich bei der Vereinbarung der vorbehaltenen Entnahme Zinsenlosigkeit vereinbart, entsteht die Steuerschuld gleich. Daran vermag auch die im später gefassten Umlaufbeschluss vereinbarte Verzinsung nach drei Jahren nichts zu ändern…
…des § 2 Zi. 4c KVG unter diesem Gesichtspunkt interpretiert werden und unterliege daher der Vorgang unseres Erachtens nach nicht der Gesellschaftsteuerpflicht da Zinsenlosigkeit de facto nicht vorliege. Daher werde die Aufhebung der bescheidmäßigen Festsetzung der Gesellschaftsteuer beantragt. Sollte die Angelegenheit nicht im Rahmen einer Berufungsvorentscheidung…
…einerseits mit höheren Gesellschafterrechten und andererseits mit Zinsen) zu begünstigen. 2. Es wurde daher durch eindeutige wirtschaftliche Vereinbarung die Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahme ausbedungen und damit die Entstehung eines Zinsenanspruches verhindert. Von einer verzinslichen Zurverfügungstellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme mit Zinsenverzicht könne somit nicht…