Nach Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den…
Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen…
…müssten, damit keine Quellensteuer einzubehalten sei, gemäß Art 15 Abs. 1 Zinsabkommen EU-Schweiz ua zwei nicht von der Körperschaftsteuer befreite Kapitalgesellschaften vorliegen. Im konkreten Fall handle es sich aber bei der M-Holding-AG um eine reine Holdinggesellschaft, die selbst keine operative Tätigkeit ausübe…
…Mit abgabenbehördlichem Schreiben vom 03.8.2018 erfolgte folgende Stellungnahme zur e-mail der steuerlichen Vertreterin vom 20.7.2018: "1) Zum Ansatz der Bruttoerträge Im Zinsabkommen-Schweiz, ABI. L 385/2004, 0030-0049 ("Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen…
…Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, vormals Art. 43 EGV) ergeben könnte, gehen bei der Schweiz mangels deren Zugehörigkeit zur EU bzw. zum EWR ins Leere. Die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV (vormals Art. 56 EGV) dürfte auf Dividenden aus…
…Schweiz dar, welche nicht dem EWR angehört. Im Verhältnis zur Schweiz ist Art. 9 des Änderungsprotokolls zum Zinsenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft maßgeblich. Diese Bestimmung sieht vor, dass unbeschadet der Anwendung der innerstaatlichen oder auf Abkommen beruhenden Vorschriften in der Schweiz…
…anderen EU-Staaten abgestimmt worden ist - erfordern, dass auf kantonaler und Gemeindeebene keine Steuerbefreiung für die in Österreich freizustellenden Lizenzgebühren gewährt wird. Die in § 99a Abs. 5 letzter Satz EStG 1988 ausdrücklich verankerte "subject to tax-Klausel" findet sich zwar nicht im österreichisch-schweizerischen DBA…
…der Beantwortung der Frage, ob das DBA-Schweiz dazu verpflichtet, die von der Zweigniederlassung verbuchten Einkünfte von der Besteuerung in Österreich freizustellen, sind angesichts des Umstandes, dass der schweizerischen Finanzierungsniederlassung ein Kapital von über 200.000.000 EUR gewidmet worden ist, wobei der österreichischen Hauptniederlassung…
…Gutschriftszinsen besteht nicht. Mit Rückerstattung des Abgeltungsbetrags entfallen die Abgeltungs- und Amnestiewirkungen von Art. 7 und 8 des Steuerabkommens-Schweiz und von Art. 8 und 9 des Steuerabkommens-Liechtenstein. Ansuchen um Rückerstattung der Abgeltungsbeträge sind daher vom jeweiligen Wohnsitzfinanzamt daraufhin zu untersuchen, ob einer der…
…Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz vornimmt, erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine abkommensrechtliche Verpflichtung für Österreich ableitet, seinerseits fiktiven Zinsenaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen. § 6 Z…
…steuerliche Erfassbarkeit in Österreich davon ab, ob diese Entscheidung kurz vor oder kurz nach der Wohnsitzverlegung getroffen wurde. Findet nach Wohnsitzverlegung nach Österreich eine Barauszahlung aus einem in der Schweiz steuerlich geförderten Produkt der "3. Säule" des schweizerischen Sozialversicherungssystems statt, dann tritt im Fall einer…
…EAS 1138. Im Übrigen werden die im letzten Absatz von EAS 2891 erwähnten Gespräche mit der Schweiz aufgenommen, um angesichts eines möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem…
…sich auf die Anwendung des AOA beziehen. Desgleichen ist der Erlass vom 21. Dezember 2007, BMF-010221/2197-IV/4/2007, der die Anwendung des AOA auf die schweizerischen Betriebstätten auf Zeiträume ab 2008 eingeschränkt hat, gegenstandslos. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2008  …
Mit der chinesischen Steuerverwaltung wurde eine Vereinbarung über die Auslegung von Artikel 11 Abs. 3 DBA Volksrepublik China getroffen. Diese Verständigungsvereinbarung wurde am 16. Juni 2014 unterzeichnet. Die zuständigen Behörden der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China führten Verhandlungen in Bezug…
…eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung…
Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…
…§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988 idgF hinsichtlich der schweizerischen Beteiligung weiter bestehen, weil die Erfassung der darin angesammelten stillen Reserven infolge des Eintrittes der beschränkten Steuerpflicht durch das innerstaatliche Recht verloren geht (EAS 2657). Und dies reicht aus, um die Wegzugsbesteuerung…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
Österreich ist im DBA-Schweiz die Verpflichtung zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene…
Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich…