…durchgeführten Außenprüfung wurde ua festgestellt, dass in Bezug auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einrichtungsgegenstände seit dem Jahr 2007 über eine zu kurze Nutzungsdauer abgeschrieben wurden (Tz 2 des Bp-Berichtes). Diese Feststellung nahm das Finanzamt zum Anlass, eine sogenannte Wurzelberichtigung gem. § 4 Abs…
…Von der Betriebsprüfung wurde eine Wurzelberichtigung im Jahre 2007(mitgeprüftes Jahr)durchgeführt und die sonstigen Zu/Abrechnungen durchgeführt. Beschwerdeverfahren betreffend einheitlicher und gesonderter Feststellung bei der D-KG für das Jahr 2010: Der - zwar nur gegen den Sachbescheid 2010 - eingebrachten Beschwerde wurde mittels Beschwerdevorentscheidung am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des 1) A und des 2) B, beide Adresse1, beide vertreten durch V, Rechtsanwälte GmbH, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 13. Dezember 2006, Zahl: 700/aaa/2005, betreffend…
…16.5.1956, Slg. 1427/F) und deshalb zu hohe Absetzungen nicht für die Vergangenheit zu berichtigen sind (keine Rückwärts- oder Wurzelberichtigung) geht zurück bis zu den historischen Wurzeln des österreichischen Einkommensteuerrechtes. Diese historischen Wurzeln sind das deutsche Einkommensteuerrecht. Mit anderen Worten, die heute herrschende…
…Wohnungen usw.) handelt es sich nicht um Instandhaltungsaufwand, sondern um Herstellungsaufwand, welcher im Zuge der AfA (jährlich 1,5%) abzuschreiben ist. Im Jahr 2011 kommt es daher zu einer Wurzelberichtigung, sowie in den Jahren 2011 bis 2014 zu einer Kürzung der geltend gemachten Zehntelaufwendungen gem. …
…Zif. 2 EStG sei es, eine Neutralisation vorzunehmen, wenn es durch die Wurzelberichtigung bei Verjährung im noch nicht verjährten Zeitraum zu veränderten Ergebnissen komme, welche im verjährten Zeitraum aufgrund der Verjährung nicht mehr korrigiert werden könne. Niemals dürfe der Zu- oder Abschlag dazu führen, dass…
…Zweifelsfragen: Bei Feststellung außersteuerlichen Vermögens wurde bisher als KESt-pflichtige Ausschüttung nicht der ganze für das Objekt angefallene Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand (so genannte "Wurzelberichtigung") sondern nur die Differenz zwischen der angemessenen und der vereinbarten Miete besteuert (soferne eine Differenz überhaupt festgestellt wurde). Wiesner (RWZ 2007…
…dass der Gesetzgeber bei der Schaffung bzw. Neuformulierung der Gesetzesstelle, in der die "Wurzelberichtigung" geregelt ist, hier dem Abgabepflichtigen eine Korrekturmöglichkeit im Sinne einer (Anmerkung: der zu streichen) Ermittlung des richtigen Totalgewinnes eingeräumt hätte, so würde die Argumentation der Finanzverwaltung Richtung Verhinderung der Anwendung der…
…Grundstück bleibt daher zum 31.3.2012 steuerhängig. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass auch aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Wurzelberichtigung im vorliegenden Fall nichts zu gewinnen wäre. Nach dieser Rechtsprechung sind Fehler in Bilanzen immer an der Wurzel - also im Fehlerjahr…
…Senat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt wurde. Dieser Vorlageantrag wurde wie folgt begründet: Nicht vorgesehene Wurzelberichtigung: Die Nichtanerkennung der Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben würde großteils mit Ereignissen begründet werden, die in bereits verjährten Jahren stattgefunden hätten (bzw. hätten müssen). Eine Wurzelberichtigung nach …
…Betriebsaufgabegewinn hinzuzurechnen. Der Beschwerde war daher stattzugeben. 5. Für die Jahre 1983 bis 2013 ist der nicht geltend gemachte Mietaufwand verloren. Eine Nachholung scheidet von vornherein aus, eine sog. "Wurzelberichtigung" gem. § 4 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 ist im Beschwerdefall nicht möglich, da die…
…bzw. 2002/2003 verursacht wurden, nicht nach der Neuregelung des 2. AbgÄG zu berichtigen ist. Ist daher die Wurzelberichtigung vor dem Veranlagungsjahr 2003 vorzunehmen, gilt die "alte Rechtlage" und damit unverändert das damit verbundene Nachholverbot. Für Fehler, deren Wurzel das Veranlagungsjahr 2003 oder danach ist…
…den noch nicht verjährten Jahren, jährlich die Werte zu erheben sind und zusätzlich wie im cit. Fachartikel ausgeführt, für die Werte davor, eine Wurzelberichtigung gem. § 4 Abs 2 EStG zu erheben ist. Conclusio: Die Beantwortung des Vorhalts der Bf. zeigt, dass die Auszahlungen und somit…
…2 EStG 1988. Durch die Neufassung ändert sich die Wurzelberichtigung nicht. Unrichtige Bilanzansätze sollen wie bisher bis zur Wurzel zurückverfolgt und korrigiert werden. In Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen einer solchen Bilanzberichtigung legt die Judikatur des VwGH das Schwergewicht auf die periodenrichtige Gewinnermittlung und nimmt…
…rechtswirksam (siehe AV v.25.02.2002 und Kaufvertragsnachtrag v.25.02.2002). Bilanzrechtliche Korrekturen (Wurzelberichtigung) für Vorjahre wurden von der Betriebsprüfung nicht vorgenommen. Im hier in Beschwerde gezogenen Feststellungsbescheid 2001 v. 19.12.2011 erfolgte die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (Einkünfte aus…
…führen diesbezüglich aus: „§ 209c BAO soll durch die Änderung im § 4 Abs 2 EStG 1988 ersetzt werden." Daraus lässt sich erkennen, dass Fälle nicht steuerwirksamer „Wurzelberichtigungen", die bis zum 30.12.2012 durch Anwendung des § 293c BAO korrigierbar waren, ab 1.1.2013 in Anwendung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.W., vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, 8010 Graz, Radetzkystraße 8, vom 5. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23. November 2000 betreffend Berichtigung der Grunderwerbsteuer 2000 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, ADR, vertreten durch Dr. Georg Lugert, Rechtsanwalt, 3100 St. Pölten, Dr. Karl-Renner-Promenade 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. März 2007 zu ErfNr.*** mit der Bezeichnung "Schenkungssteuerbescheid…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter 1zel Ri über die Beschwerde des Bf. vom 14. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.B., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 3. November 2003, mit welchem der Antrag auf Berichtigung (§ 293 b BAO) des Bescheides hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich Grunderwerbsteuer und des Grunderwerbsteuerbescheides, beide Bescheide vom…