…2018 keinen Haushalt am Beschäftigungsort hatte, insoweit entgegengetreten, als er vorbrachte, dass er auch im Jahr 2017 eine Unterkunft des Arbeitgebers genutzt hat, allerdings ohne schriftliche Vereinbarung und ohne Nachweis von Kosten. Das Bundesfinanzgericht muss daher davon ausgehen, dass der Bf am Beschäftigungsort über keinen…
…Die Kosten der jährlichen Mietaufwendungen in Höhe von € 1.744,20 für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich wurden aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung für die Kalenderjahre 2002 und 2003 zusätzlich zu den Familienheimfahrten beantragt. Als Beilage waren den Berufungen die Berufungsentscheidung des…
…Halbjahr 2009 die Voraussetzungen für eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach vorlagen und insoweit auch ein Anspruch auf Zuerkennung von Wohnungskosten am Beschäftigungsort gegeben war. Mangels konkreter Mitwirkung des Bw. waren vom Finanzamt die Wohnungs- bzw. Unterkunftskosten für sechs Monate am Beschäftigungsort zu schätzen…
…sind daher mit S 14.400,00 (600,00x2x12) bzw. mit € 1.080,00 (45,00x2x12) jährlich zu berücksichtigen. Die Aufwendungen für die Wohnungskosten am Beschäftigungsort in Österreich sind belegmäßig nachgewiesen worden. Die Bezahlung erfolgte nach den vorliegenden Unterlagen durch Überweisungen von einem Bankkonto…
…9.2004, 2002/15/0119) stellen nur jene Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer deswegen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1…
…Bewirtschaftung einer Landwirtschaft am Familienwohnsitz ist die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien und damit die Übersiedlung der ganzen Familie wirtschaftlich nicht zumutbar. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung sind daher erfüllt. Die auf den Beschwerdeführer entfallenden, nachgewiesenen Wohnungskosten am Beschäftigungsort von 2…
…Wohnungskosten am Beschäftigungsort und zu den Familienheimfahrten. Mit Schreiben vom 19.11.2018 schränkte der Bf. sein Begehren auf die Berücksichtigung von Familienheimfahrten ab Juni 2015 ein, begründet mit der Eheschließung des Bf. Am 26.02.2019 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor…
…Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen. Als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kommen nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht, die dem Abgabenpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss (VwGH 23.05.2000, 95/14/0096). Es sind somit jene Kosten absetzbar, welche der Steuerpflichtige für…
…der am Familienwohnsitz seiner Berufstätigkeit nachgeht, nach ständiger Rechtsprechung nicht in Anspruch nehmen. Da sie in L. auch ihrer Beschäftigung nachgehen, stellen die Wohnungskosten am Familienwohnsitz in L. keine Werbungskosten dar. Weiteres ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer…
…Y-Straße in G. . Strittig sind nun im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat die Fragen, in welcher Höhe die Aufwendungen für Wohnungskosten am Beschäftigungsort in G. als Werbungskosten abzugsfähig sind (Veranlagungsjahr 2005) und ob die Aufwendungen für diese Wohnung in G. sowie die Aufwendungen für…
…als Nebenwohnsitz zu melden. Auch am Hauptwohnsitz seien Aufwendungen für Fernsehen und Internet angefallen. Der Vertreter des Finanzamtes stellte die Rechtslage zu Familienheimfahrten und doppelten Haushaltsführung anhand der LStR 2002 dar. Im konkreten Fall hätte das Finanzamt kein Problem gehabt, Wohnungskosten am Beschäftigungsort in K…
…jährlicher Betrag von € 2.200,00, sowie die Kosten der doppelten Haushaltsführung, praktisch die Wohnungskosten am Arbeitsort in Wien in Höhe von € 2.880,00, standen mir in diesem Jahr daher zu." Mit Vorhalt vom 5. Dezember 2019 forderte die Amtspartei die Belege…
…die Wohnungskosten am Familienwohnsitz mit Grundbuchsauszug und Mietvertrag nachzuweisen, und detailliert darzustellen, warum eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar sei. Dem Bf wurde zur Kenntnis gebracht, dass nach Auskunft des Unterkunftgebers die Wohnungskosten nur 5.758 Euro betragen haben anstatt der vom Bf…
…wurde (z.B. Zahlungsbelege; Empfangsbestätigung etc.) - Ersucht wird um Nachweis der Höhe der Wohnungskosten am Beschäftigungsort sowie am Familienwohnsitz. - Übermittlung einer Berechnung der Familienheimfahrten sowie der gesamt gefahrenen Kilometer." Dieses Ersuchen wurde seitens des Bf. wie folgt beantwortet: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug…
…Familienheimfahrten werden Sie ersucht, die nachstehenden Fragen zu beantworten bzw. die entsprechenden Belege in Kopie nachzureichen. Die beantragten Ausgaben sind dem Grunde nach schriftlich zu erläutern. Nachweis der Wohnungskosten am Beschäftigungsort (z.B. Mietvertrag); Nachweis der Wohnungskosten am Familienwohnsitz (z.B. Mietvertrag, Grundbuchsauszug usw.); Einkommensnachweis…
…zum Tätigkeitsbereich und Reisekostenregelungen), die Kopien der beim Dienstgeber vorgelegten Reisekostenabrechnungen, den Mietvertrag für die Wohnung in Wien, einen Nachweis der Wohnungskosten am Beschäftigungsort für die Jahre 2006 - 2009, einen Nachweis über die Nutzung eines Firmenwagens und dessen Sachbezugsversteuerung, ein Fahrtenbuch, die Kopien des Notariatsaktes…
…die Fahrten zwischen Arbeitsort und Familienwohnsitz (ausschließlich) seinen eigenen Pkw verwende, keine Arbeitgeberersätze erhalten und auch die Wohnungskosten (am Beschäftigungsort) nicht ersetzt bekommen habe, legte jeweils in Kopie (schwer lesbare, in xy Sprache ausgestellte) Belege betreffend Wohnungsnebenkosten am Familienwohnsitz, eine Lohn-Gehaltsabrechnung für Jänner 2019…
…erbringen: 1. Angabe des Familienwohnsitzes in Ungarn und Nachweis der Wohnungskosten am Familienwohnsitz (z.B. Grundbuchsauszug, Mietvertrag etc.) 2. Sämtliche Nachweise, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes an Ihren Beschäftigungsort unzumutbar machen. 3. Angabe und Nachweis Ihres Haushaltes am Beschäftigungsort nach dem 18.5.2017, da…
…§ 25 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 beziehende Beschwerdeführer (Bf.), der im genannten Veranlagungszeitraum neben einem Wohnsitz am Beschäftigungsort in einer Wohnung des OS (Nebenwohnsitz), auch einen (weiteren) Wohnsitz im Hause seiner Eltern in X an der genannten Anschrift (Hauptwohnsitz) innehat(te), machte in seiner (elektronisch eingereichten) Erklärung…
…auch gelten, wenn statt der Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung nur Aufwendungen für die Unterbringung des Hausrates in den USA getätigt werden und damit weitaus höhere Kosten der doppelten Haushaltsführung, wie zB Wohnungskosten am Beschäftigungsort in Österreich und Familienheimfahrten vermieden werden. Ausschlaggebend ist dabei, ob…