…dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die…
…dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die…
…dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die…
…dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die…
…dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die…
…dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die…
…mit je € 2.689,05 (je vom halben Kaufpreis € 76.830,00 x 3,5%) festgesetzt. In der Berufung wurde die Abzinsung des Wohnbauförderungsdarlehens des Landes Niederösterreich Darlehens und die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer begehrt. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidungen vom 3…
…mit je € 2.689,05 (je vom halben Kaufpreis € 76.830,00 x 3,5%) festgesetzt. In der Berufung wurde die Abzinsung des Wohnbauförderungsdarlehens des Landes Niederösterreich Darlehens und die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer begehrt. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidungen vom 3…
…mit je € 3.586,21 (je vom halben Kaufpreis € 102.463,00 x 3,5%) festgesetzt. In der Berufung wurde die Abzinsung des Wohnbauförderungsdarlehens des Landes Niederösterreich Darlehens und die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer begehrt. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidungen vom 12…
…mit je € 3.586,21 (je vom halben Kaufpreis € 102.463,00 x 3,5%) festgesetzt. In der Berufung wurde die Abzinsung des Wohnbauförderungsdarlehens des Landes Niederösterreich Darlehens und die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer begehrt. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidungen vom 12…
…10, C-LNR 13, C-LNR 27 und 0- LNR 37 zu Grunde liegenden Wohnbauförderungsdarlehen, welche laut Mitteilung der HYPO lnvestmentbank AG in Ansehung der vertragsgegenständlichen Liegen schaftsanteile zu diesem Stichtag mit einem Betrag von €70.103,86 (Euro siebzig tausendeinhundertdrei Cents sechsundachtzig) unberichtigt aushaften…
…den Kaufpreis. Die Verkäufer werden alles in ihrer Macht stehende tun, damit diese Zustimmung erteilt wird. Laut einer Bestätigung der Hypo lnvestmentbank AG vom 01. April 2008 haften aus dem Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Niederösterreich Kontonummer 7, unter der Voraussetzung, dass die am 1. April 2008…
…von insgesamt € 116.867,--, der Übernahme des anteilig aushaftenden Wohnbauförderungsdarlehens in der Höhe von insgesamt € 41.782,-- und aus den zu bezahlenden Eigenmitteln in der Höhe von insgesamt € 48.960,-- zusammensetzte. Der Berufungswerber erklärte, die Finanzierung im Sinne des Finanzierungsplanes in Anspruch…
…angesetzt." Die gegen diesen Grunderwerbsteuerbescheid gerichtete Berufung bekämpft die angesetzte Gegenleistung ausschließlich mit dem Argument, das Wohnbauförderungsdarlehen hätte mit der Hälfte des aushaftenden Betrages von 28.206,48 €, somit mit 14.103,24 € und nicht mit dem abgezinsten Betrag von 7.897,81…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache J, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9.4.2010, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AR, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache B, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…