…9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz über den ebendort unter der GZ. FSRV/0054-L/12 anhängig gemachten Antrag der Bf. vom 12. Dezember 2012 auf Wiederaufnahme des unter der GZ. FSRV/0039-L/11 durchgeführten und rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahrens gemäß …
…Anleger betrogen wurde, daher diese Rückzahlung als reine Kapitalrückzahlung betrachtet werden kann und mangels erzielter Erträge nicht einer Besteuerung zu unterwerfen ist. Abgabenrechtliche Feststellungen: Aufgrund der Feststellungen unter Punkt 5 lit. a wäre durch die Veranlagungsabteilung des Finanzamtes eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs…
…10. November 2004, beim Finanzamt eingelangt am 11. November 2004, beantragte die Bw. im Wege ihrer steuerlichen Vertreterin die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO sowie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 Abs. 1 BAO jeweils betreffend Investitionszuwachsprämie für 2002. Begründend…
… 303, Rz 38). Eine unrichtige Ermessensübung ist nach Aktenlage nicht erkennbar und wurde auch im Zuge des Berufungsverfahrens nicht eingewendet. Sowohl in den angefochtenen Bescheiden, als auch in der Berufungsvorentscheidung wurde die Ermessensübung ausführlich im obigen Sinne dargelegt. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen…
…05 anhängigen Berufungsverfahren der Hausgemeinschaft ist zum einen die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Feststellungsbescheide für die Jahre 1997 bis 2000 und zum anderen die Einkünftefeststellung für diese Jahre strittig. Wie der Punktation für die Schlussbesprechung am 6.4.2004 und Tz. 8 des Berichtes…
…Gegen die folgenden, jeweiligen Einkommensteuerbescheide wäre der Bw. das Recht zugestanden, innerhalb der Berufungsfrist das Rechtsmittel der Berufung zu erheben. Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens ist (lediglich) der Bescheid über die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme durch das Finanzamt. Die Ablehnung (Zurückweisung, Abweisung) eines Wiederaufnahmeantrages ist…
…Beginn der Berufsausbildung noch keine Einnahmen erzielt. Dies sei dem Finanzamt aufgrund der Aktenlage und aus dem Berufungsverfahren betreffend die Einkommensteuer 2003 (GZ RV/0158-I/06) bekannt gewesen. Aufgrund dieser Kenntnis lägen keine rechtmäßigen Wiederaufnahmen des Verfahrens vor. Das Finanzamt hätte die geltend gemachten…
…Wiederaufnahme tatsächlich auf Umstände gestützt, die keinen Wiederaufnahmegrund darstellen, muss die Berufungsbehörde – ab 1.1. 2014 das Bundesfinanzgericht – den vor ihr angefochtenen Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes ersatzlos beheben. Verstößt die Berufungsbehörde – ab 1.1. 2014 das Bundesfinanzgericht – gegen diese ihre Beschränkung auf die Sache des Berufungsverfahrens…
…möglich. Die Entscheidung, ob der angefochtene Einkommensteuerbescheid (Sachbescheid) und die Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufgehoben oder aber die Ermittlungen im Rahmen des Berufungsverfahrens geführt werden, liegt im Ermessen. Bei der Ermessensübung wurde abgewogen: - Für die Zweckmäßigkeit der Aufhebung spricht, dass durch die Aufhebung…
…dass die Abgabenfestsetzung auf Grund des gegenständlichen Wiederaufnahmeantrages zulässig ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Frage der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages vom 30.06.2008. Die in einer Einzelerledigung des BMF vom 28.10.2005 vertretene Rechtsansicht, wonach die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei…
…fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Für das Finanzamt ließe sich auch nichts gewinnen, wenn man die Ausführungen in der gesonderten Begründung vom 16. April 2002 zur Umsatzsteuer - unzulässigerweise - auch für die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer heranziehen wollte: Bei der Einschätzung, dass…
…nicht, dass die Abgabenfestsetzung aufgrund des gegenständlichen Wiederaufnahmsantrages zulässig sein muss. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Frage der Zulässigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 3. Juli 2008. Die von dem Berufungswerber angesprochene Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen, wonach die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei, wenn…
…nicht, dass die Abgabenfestsetzung aufgrund des gegenständlichen Wiederaufnahmsantrages zulässig sein muss. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Frage der Zulässigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 23. Juli 2008. Die von der Bw. angesprochene Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen, wonach die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei, wenn…
…nicht, dass die Abgabenfestsetzung aufgrund des gegenständlichen Wiederaufnahmsantrages zulässig sein muss. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Frage der Zulässigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 17. Juli 2008. Die von dem Berufungswerber angesprochene Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen, wonach die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei, wenn…
…die Abgabenbehörde im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar auf die fehlerhafte Erlassung der Bescheide (als Nichtbescheide) aufmerksam gemacht worden sei. Der Antrag auf Wiederaufnahme beziehe sich lediglich auf die Gewinn- bzw Verlustbeteiligung AGRNFU. In der Anlage werde eine Kopie einer Einzelerledigung des Bundesministeriums für Finanzen vom…
…nicht, dass die Abgabenfestsetzung aufgrund des gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag zulässig sein muss. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Frage der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages vom 17. Juli 2008. Die von dem Berufungswerber angesprochene Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen, wonach die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei, wenn…
…die Abgabenbehörde im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar auf die fehlerhafte Erlassung der Bescheide (als Nichtbescheide) aufmerksam gemacht worden sei. Der Antrag auf Wiederaufnahme beziehe sich lediglich auf die Gewinn- bzw Verlustbeteiligung AGRNF-Untbet. In der Anlage werde eine Kopie einer Einzelerledigung des Bundesministeriums für Finanzen…
…dass die Abgabenfestsetzung auf Grund des gegenständlichen Wiederaufnahmeantrages zulässig ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Frage der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages vom 13. August 2008. Die in einer Einzelerledigung des BMF vom 28. Oktober 2005 vertretene Rechtsansicht, wonach die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei…
…dass die Abgabenfestsetzung auf Grund des gegenständlichen Wiederaufnahmeantrages zulässig ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Frage der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages vom 11. August 2008. Die in einer Einzelerledigung des BMF vom 28. Oktober 2005 vertretene Rechtsansicht, wonach die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei…
…dass die Abgabenfestsetzung auf Grund des gegenständlichen Wiederaufnahmeantrages zulässig ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Frage der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages vom 9. August 2008. Die in einer Einzelerledigung des BMF vom 28. Oktober 2005 vertretene Rechtsansicht, wonach die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei…