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BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

…sind gemäß EStR 2000 Rz 7336 folgende Umstände anzusehen: Ausfälle auf Grund der natürlichen Selektion (Dürrlinge) und der Überalterung von Waldbeständen, Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsgebieten auftritt oder bei Wiederaufforstungen, wenn sie über das Normalausmaß von 30% des Bestandes nicht hinausgeht, Kronenverlichtungen…

EStR 2000 Rz 1407–14115.5.10 Aufforstungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Holz (Wirtschaftsgut mit biologischem Wachstum) auch den Ansatz des die Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigenden Teilwertes. Rz 1408: Wird von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, so müssten die Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten aktiviert werden (VwGH 21.10.1986, 86/14/0021)…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 2/6

…Weiters kalamitätsbedingte Nutzung von befallenen Eichen (abhängig von Brusthöhendurchmesser und Befallsgrad) zur Senkung des Infektionsdruckes und Vermeidung von weiteren Wertverlusten (betriebliche Mitteilung/NN2, 2023). Überführung: kontinuierliche Erhöhung der Oberholz-Überschirmung Baumartenvielfalt: Erweiterung/Erhaltung der Baumartenvielfalt im Oberholz sowie bei Wiederaufforstungen von Kalamitätsholzflächen, Forcierung von Esche…

UFSL RV/0191-L/03Aufteilung des Veräußerungsgewinnes, Ausscheiden des Anteiles für Grund und Boden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…sei. Gerade aufgrund dieses festgestellten Verbisses und des Hinweises auf die fehlende Sicherung müsse betont werden, dass den Voreigentümern hier hohe Kosten durch ständige Wiederaufforstung entstanden seien und diese Aufforstungsversuche nicht immer von glücklicher Hand geleitet gewesen wären, sodass daraus wiederum neue Kosten entstanden seien…

UFSL RV/0297-L/03Liebhaberei bei nebenberuflicher Forstwirtschaft und Jagd
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006

…€/Festmeter Rundholz gerechnet werden könne. Nach Abzug von Schlägerungskosten in Höhe von je 20,00 €/Festmeter und Wiederaufforstungskosten von rund 7,00 €/Festmeter könne mit einem Deckungsbeitrag von 33,00 € je Festmeter Rundholz gerechnet werden. Sobald sich der Holzpreis einigermaßen erholt…

UFSW RV/2037-W/03Liebhaberei bei Bewirtschaftung erstaufgeforsteter Flächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.07.2004Teil 1/2

…längeren Zeitraum zu verteilen. Gemäß § 4 Abs. 8 EStG 1988 sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten zwingend als Betriebsausgaben (sofort) abzusetzen, wenn (wie hier der Fall) für das stehende Holz nicht der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b EStG 1988…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… 4 Abs. 8 EStG 1988), dürfen vom Veräußerungserlös keine Wiederaufforstungskosten in Abzug gebracht werden (VwGH 19.6.2002, 99/15/0264). Wird der Veräußerungserlös ratenweise vereinnahmt, bestehen im Rahmen der Pauschalierung infolge des Verlustausgleichsverbotes folgende Möglichkeiten der Einkünfteermittlung: Variante 1 - Erfassung des gesamten Buchwertabganges im…

VB-03021. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

15.1.8 Forstwirtschaft Rz 5075: Unter Forstwirtschaft wird die Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Walderzeugnissen verstanden. Das stehende Holz (der "lebende Baum") ist Anlagevermögen, das geschlägerte Holz ist Umlaufvermögen (VwGH 27.3.1985, 83/13/0079). Rz 5076…

EStR 2000 Rz 5682–568518.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…

EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…

BFG RV/7101557/2025Hauptfeststellung für einen forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1.1.2023 - Berücksichtigung von Kalamitätsschäden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1*** und ***Bf2***, beide ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Bf1***, ***Bf2-Adr*** als Vertreterin gemäß § 81 BAO, über die Beschwerde vom 26. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

1. Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung…

BFG RV/5101496/2017Bewertung eines Energiewaldes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.04.2018

…ganz andere Nutzungsmöglichkeiten. Unterliegt man dem Forstgesetz, braucht man eine entsprechende Genehmigung, zur Wiederaufforstung usw. …. Bf.: Ja: Beisitzer: Sie haben eben eine landwirtschaftliche Nutzung. Bf.: Aber nicht mit Ackerfrüchten … Beisitzer: Ich kann ja auch nicht Ackerfrüchte dort haben, wenn ich sage, ich mache…

BFG RV/4100127/2017Vorsteuerabzug - direkter und unmittelbarer Zusammenhang
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2021

…1 BAO ua die Umsatzsteuer 2010 betreffend, wurde die Feststellung getroffen, dass "die auf die verkaufte Fläche entfallenden Wiederaufforstungskosten keine unmittelbaren oder mittelbaren Kostenelemente zukünftiger steuerpflichtiger Holzverkäufe" darstellen würden, weshalb die Vorsteuer um insgesamt Euro xx gekürzt wurde. Die belangte Behörde schloss sich diesen Ausführungen…

BFG RV/5101700/2018Erstaufforstungskosten in der Forstwirtschaft und Rechnungsabgrenzungsposten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2026Teil 1/2

…wie die Grundstücke weiter bewirtschaftet werden, ist im Prospekt Waldinvestment 2013 ausdrücklich festgehalten. In diesem findet sich auf Seite 55 folgender Hinweis: "Wir empfehlen nach 20 Jahren Wiederaufforstung. Die Entscheidung liegt beim Eigentümer." Der Ansicht der belangten Behörde, dass der nach der Schlussernte unbestockte Grund…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

1. Abschnitt Betriebe mit mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche Hektarsätze im Wirtschaftswald-Hochwald § 1. (1) Die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (Normalwaldbetrieb) sind in der Anlage 1 getrennt nach Baumarten und Ertragsklassen (EKL…

VB-03020. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut anzuwendenden Beschränkungen sind 1.das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, BGBl. I Nr. 110/2002; 2.die Verordnung über forstliches Vermehrungsgut (Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002), BGBl. II Nr. 480/2002…

BFG RV/7104087/2018Ein einheitliches land- und forstwirtschaftliches Unternehmen oder zwei getrennte Unternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2022Teil 4/5

(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…

UFSG RV/0479-G/10Wertfortschreibungsantrag für einen Kleinwald
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 26. Mai 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist Eigentümer einer Waldparzelle…