RIS AI
104 902 Treffer905 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1404–141425.4.3 Warenrückvergütungen und Geschäftsanteilverzinsung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…1 KStG 1988 weiters Gewinnanteile jeder Art (Geschäftsanteilverzinsung, Ausschüttung von Dividenden) auf Grund eines Genossenschaftsanteiles (siehe Rz 1162). Rz 1408: Rückvergütungen der Erwerbsgenossenschaften und Wirtschaftsgenossenschaften an ihre Genossenschaftsmitglieder können in folgender Form nach Schluss des Wirtschaftsjahres geleistet werden: Kaufpreisrückvergütungen: Warenrückvergütungen, Warenrabatte für Produkte und Artikel…

UFSW RV/0670-W/04Warenrückvergütungen bei Genossenschaften im Anwendungsbereich des § 11 KStG 1966
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2005

…für die steuerliche Absetzbarkeit nicht zuträfen, seien Warenrückvergütungen als Gewinnausschüttungen nicht abzugsfähig. Gemäß § 11 Abs. 8 KStG 1966, in der ab 1975 gültigen Fassung würden die Bestimmungen der Absätze 1 bis 7, in welchen die abzugsfähigen Warenrückvergütungen aufgezählt seien, nicht für die dem Anwendungsbereich der…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…wenn die Satzung konkrete Vorschriften über die Warenrückvergütung enthält und der auszuschüttende Betrag bestimmt ist oder zumindest bestimmbar ist. Enthält die Satzung keine derartigen Vorschriften, so entsteht der Anspruch erst im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Organe über die Warenrückvergütung. Forderungen aus Gewinnanteilen gegenüber Kapitalgesellschaften Rz…

VS-10006.3.3.5. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.3.3.5. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr Erfolgt die Ausfuhr der vstW unmittelbar in ein Drittland und wird der Ausgang aus der Union nachgewiesen, wird die Steuer auf Antrag für nachweislich im Steuergebiet versteuerte vstW erstattet oder vergütet. Eine Ausfuhr ist dann…

ZK-20313. Abfertigung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3. Abfertigung Zu den allgemeinen Bestimmungen über die Zollanmeldung wird auf die Arbeitsrichtlinien "Zollanmeldung Standardverfahren" (ZK-1580), "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612) sowie "Verbringung aus dem Zollgebiet" (ZK-2630) verwiesen. Der Abschnitt 3.1. und der Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf…

UZKKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 203 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und innerhalb von drei Jahren wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum zollrechtlich freien…

UP-43007.4. Angaben über Zollrückvergütungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

7.4. Angaben über Zollrückvergütungen Der Ausführer hat im Antragsformular zur Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED anzugeben, ob eine Zollrückvergütung in Anspruch genommen wurde bzw. wird oder nicht. 7.5. Zollrückvergütung im Falle von Irrtümern Wird ein Präferenznachweis irrtümlicherweise ausgestellt oder ausgefertigt…

ZK-20311. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

1. Einführung 1.1. Rechtsgrundlagen Art. 203 bis 207 Zollkodex der Union (UZK) Art. 158 bis 160 delegierte Verordnung zum UZK (UZK-DA) Art. 253 bis 256 Durchführungsverordnung zum UZK (UZK-IA) § 87 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) § 6 Abs. 4 Z 8 UStG 1994 (UStG…

UZKArtikel 118 Schadhafte Waren oder Waren, die den Vertragsbedingungen nicht entsprechen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 118 Schadhafte Waren oder Waren, die den Vertragsbedingungen nicht entsprechen (1) Die Einfuhrabgabenbeträge werden erstattet oder erlassen, wenn die Mitteilung der Zollschuld Waren betrifft, die vom Einführer zurückgewiesen wurden, weil sie zum Zeitpunkt der Überlassung schadhaft waren oder nicht den Bedingungen des Vertrags entsprachen…

VS-10006.3.3. Allgemeine Erstattungs- und Vergütungstatbestände
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.3.3. Allgemeine Erstattungs- und Vergütungstatbestände In den nationalen VSt-Ges finden sich Tatbestände, die auf alle vstW anwendbar sind und solche, die Sonderfälle je Warenkategorie darstellen. Erläuterungen zu den Sonderfällen sind in den speziellen ARL enthalten. 6.3.3.1. Aufnahme in ein…

ZK-20312.6. Landwirtschaftliche Erzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.09.2023

2.6. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Zu den Art. 159 UZK-DA und 254 UZK-IA; Art. 3 Delegierte Verordnung (EU 2016/1237) der Kommission (Ein- und Ausfuhrlizenzregelungen), ABl. Nr. L 206 vom 30.7.2016 S. 1 (1) Die Fälle und Voraussetzungen, unter denen eine Rückwarenbefreiung…

UP-47607. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien23.09.2022

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) a)Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die in der Gemeinschaft, in Jordanien oder in einem zulässigen Kumulierungsland bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen verwendet worden sind, für die ein Ursprungsnachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der…

ZK-25602.6. Überlassungsfiktion
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.6. Überlassungsfiktion | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 170 | Art. 325 | - Die Überlassungsfiktion ist ein Sonderfall der Erledigung der aV durch Überlassung der in das Verfahren übergeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr. Im Rahmen…

ZK-2031Einleitung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

UZK-DAKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 158 Waren, die bei der Wiedereinfuhr als im denselben Zustand wie bei der Ausfuhr befindlich gelten (Artikel 203 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Waren gelten bei der Wiedereinfuhr als in demselben Zustand, in dem sie…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3.2.3. Fehlende Rückwarennachweise Fehlende Rückwarennachweise sind - von finanzstrafrechtlich relevanten Fällen abgesehen - weder ein Überlassungshindernis noch ein zulässiger Grund für die Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung. Wird im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass Rückwarennachweise vom Anmelder nicht vorgelegt werden können oder diese unzulänglich sind, ist nach…

UP-43007.2. Betroffene Abgaben
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

7.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn…

VS-10006.3. Erstattung und Vergütung von Verbrauchsteuern
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.3. Erstattung und Vergütung von Verbrauchsteuern 6.3.1. Unterscheidung Erstattung/Vergütung/Erlass In bestimmten Fällen ist für nachweislich versteuerte vstW eine Entlastung von der jeweiligen Verbrauchsteuer vorgesehen. Die nationalen VSt-Ges differenzieren zwischen Erstattung und Vergütung. Die Erstattung ist die Rückzahlung eines entrichteten…

UZK-IAArtikel 256 Kommunikation zwischen den Behörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 256 Kommunikation zwischen den Behörden (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) Auf Antrag der Zollstelle, in der die Rückwaren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, übermittelt die Ausfuhrzollstelle alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen, aus denen hervorgeht, dass in Bezug auf diese…