…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV…
…eines Gutscheins: Tarif für Ware oder Geld? Fragestellung: Wann liegt bei Gewinn eines Gutscheines ein Geld- und wann ein Warengewinn vor? Lösung: Wenn der Gutschein auf einen konkret bezeichneten Gegenstand bei einem bestimmten Unternehmen lautet, liegt ein Warengewinn vor; wenn der Gutschein auf einen bestimmten…
…Lokal vier Spielapparate der Type ***x*** gehalten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z.B. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne, für die jedoch die Glücksspielautomatenabgabe nicht entrichtet worden sei. Der Säumniszuschlag in der Höhe von 2% sei nach der zwingenden…
…seit August 2016 zwei Spielapparate ("Skill Games"). durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann, die jedoch von ihr nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden ist. Der Sachverhalt ist durch die amtliche Feststellung vom 19.11.2015…
…1***" in ***Adr-Betrieb***, seit November 2015 vier Spielapparate in Form von PC's ("Lenovo" LED Monitor) mit Gewinnmöglichkeit (mittels E-Kiosk) in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) gehalten habe, die jedoch von ihm nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden seien. Der Sachverhalt…
…Feststellung der Finanzpolizei vom 25. Oktober 2015 im Betrieb in Adresse, zwei Spielapparate durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z.B. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne, die jedoch nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet gewesen seien, gehalten habe. Der Sachverhalt sei auch…
…wurde angeführt, der Beschwerdeführer habe in dem genannten Lokal "vier Spielapparate der Type Minkygame", durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z.B. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne, für die jedoch die Glücksspielautomatenabgabe nicht entrichtet worden sei, weshalb die Glücksspielautomatenabgabe gemäß §…
…09.2016 das Halten von 4 Spielapparaten (3 Windows Tablets und ein Asus Vivo PC und ein E-Kiosk) festgestellt, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB.) Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann, die jedoch nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden sind…
…aus. Zur Begründung führte die Behörde aus: "Nach § 1 des Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetzes ist für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5…
…einen Spielapparat mit virtuellen Hunde- und Pferderennen (XXXXX) gehalten, durch dessen Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB) Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden konnte, der jedoch von ihr nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden sei. Der Sachverhalt sei durch die amtliche Feststellung vom 29…
…6 Abs. 1 VGSG betrage die Steuer für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z. B. Jeton oder Warengewinn) erzielt werden könne und für die ab 18. Februar 2011 keine Bewilligung oder Konzession nach §§ 5, 14 oder…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 1 des Wiener Glücksspielautomatengesetzes ist für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5, 14 oder 21…
…Halten von Spielapparaten und von Musikautomaten (§ 6) einer Steuer nach Maßgabe dieses Gesetzes. Für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5…
…die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §…
…1 im Zeitraum Jänner und Februar 2017 einen Glücksspielautomaten der Type "Internetshop" gehalten habe, durch dessen Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5,14 oder 21 Glücksspielgesetz…
…gelten. Gemäß § 6 Abs. 1 VGSG betrage die Vergnügungssteuer für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5, 14 oder 21 Glücksspielgesetz…
…Straße1 EKZ-S, seit Dezember 2014 zwei Münzgewinnspielapparate gehalten haben, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne, die jedoch von den Abgabepflichtigen nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden seien. Dieser Sachverhalt sei durch die amtliche Feststellung der…
…im eigenen Betrieb 'XY' im September 2016 zwei Spielapparate der Type 'Memory Skill', durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann, die jedoch von ihm nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden sind. Der Sachverhalt ist durch die…
…erwogen: Gemäß § 6 Abs. 1 VGSG (Vergnügungssteuergesetz 2005) beträgt für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5, 14 oder 21 Glücksspielgesetz…