RIS AI
4 Treffer1592 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 163–1772.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dass der steuerliche Vorteil nicht im Vordergrund steht. Ein hohes außersteuerliches Risiko ist anzunehmen, wenn die Beteiligung sämtliche der folgenden Merkmale aufweist: Das Beteiligungsunternehmen ist nach seinem Unternehmensschwerpunkt in einer besonders risikoreichen Branche (Wachstumstechnologie, Hochtechnologie, Forschung und Entwicklung) tätig. Die Zuweisung von Verlusten und Gewinnen…

BFG RV/6100547/2017Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2024Teil 1/7

…des § 2 Abs. 2a EStG "geworben" worden Die Gesellschaft sei im Bereich der Hoch- und Wachstumstechnologie bzw. deren Entwicklung tätig. Der Abschichtungserlös der atypisch stillen Gesellschafter sei betraglich nicht begrenzt und errechne sich ausschließlich nach dem Unternehmenswert. Im Gesellschaftsvertrag seien keine Vereinbarungen enthalten, die auf…

BFG RV/6100547/2017Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2024Teil 2/7

…2 Abs. 2a EStG 1988 Nach komprimierter Darstellung des Beschwerdevorbringens wurde zu diesem Punkt wie folgt ausgeführt: Betreffend die Behauptung der Beschwerdeführerin, sie sei im Bereich der Hoch- und Wachstumstechnologie tätig, sei auf die Ausführungen in den Punkten "Know How" und "Programmerstellungsvertrag" zu verweisen. Daraus…

BFG RV/7102395/2013Atypisch Stille und Wartetaste
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2016

…Die von der belangten Behörde dazu ins Treffen geführten Punkte überzeugen jedoch nicht: Weshalb die Planung, Entwicklung und Umsetzung von Beschneiungsanlagen schon aufgrund ihres weder in einer "Wachstumstechnologie" noch in einer "Hochtechnologie" angesiedelten Betätigung kein hohes außersteuerliches Risiko enthält, ist dem erkennenden Senat nicht ersichtlich…