Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…
…nachträgliche Förderung dar, welche ebenfalls keine Steuerfreiheit nach sich zieht. In den Altersversorgungsleistungen der SKE und AKM ist auch kein Würdigungspreis für bisherige hervorragende künstlerische Leistungen zu sehen, da die Förderung nicht ausschließlich von der Qualität der künstlerischen Leistung abhängig gemacht wird, sondern einerseits von…
…Tantiemen berechnet und stellen diese somit eine nachträgliche Förderung dar, welche ebenfalls keine Steuerfreiheit nach sich zieht. Darüber hinaus ist in den Altersversorgungsleistungen der X auch kein Würdigungspreis für bisherige hervorragende künstlerische Leistungen zu sehen, da die Förderung nicht ausschließlich von der Qualität der künstlerischen…
…früheren Tantiemen berechnet und stellen somit eine nachträgliche Förderung dar, welche ebenfalls keine Steuerfreiheit nach sich zieht. In den Altersversorgungsleistungen der SKE und AKM sind auch kein Würdigungspreis für bisherige hervorragende künstlerische Leistungen zu sehen, da die Förderung nicht ausschließlich von der Qualität der künstlerischen…
…von früheren Tantiemen berechnet und stellen somit eine nachträgliche Förderung dar, welche ebenfalls keine Steuerfreiheit nach sich zieht. In den Altersversorgungsleistungen der SKE ist auch kein Würdigungspreis für bisherige hervorragende künstlerische Leistungen zu sehen, da die Förderung nicht ausschließlich von der Qualität der künstlerischen Leistung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 13. Februar 2012 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…