3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…
…auch für die "Lieferung von Wärme", die von der Behörde unrichtig als gewerbliche Tätigkeit angenommen werde. Die Weiterverrechnung sei mit den gleichen Beträgen wie die Belastung durch den Wärmelieferanten erfolgt, sodass kein Gewinn für die Gesellschaft erzielt worden sei. Es seien weiters zu keinem Zeitpunkt …
…die Besteuerung nach Maßgabe der tatsächlichen Entgeltsvereinnahmung zu erfolgen. Bei den Versorgungsunternehmen ist ein Antrag auf Sollbesteuerung nicht möglich. Rz 2458: Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen gelten auch dann als Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1994, wenn sie die im § 11 Abs…
…Reparaturkosten der Heizung, nicht aber jene Kosten die aus umsatzsteuerlicher Sicht der Gewinnung und Verteilung der Wärme zuzuordnen sind. Diese Kosten der Wärmelieferung (inklusive der Kosten für die laufende Wartung bzw. Service der Heizungsanlage) wurden im Zuge der Jahresabrechnungen gemäß HeizKG ordnungsgemäß mit dem Normalsteuersatz…
… 17 Abs. 1 UStG 1994 gelten bei Versorgungsunternehmen Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen auch dann als Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994, wenn sie keine Angaben über Menge und Bezeichnung der Lieferung enthalten. 11.1.5.5. Zeitpunkt und Zeitraum Rz 1511…
…das Erdgasverteilungsnetz angeschlossen, nicht aber dessen Bestandteil sind, zB Rohrleitungen des Gas-Fernleitungsnetzes. Darüber hinaus geht die Steuerschuld für Wärmelieferungen über Wärmenetze und Kältelieferungen über Kältenetze auf den Empfänger über, sofern dieser Unternehmer ist. Rz 2604f: Zum Übergang der Steuerschuld kommt es nur, wenn der…
…regelmäßig verbunden sind, wobei mit der Rechnungslegung das Entgelt als vereinnahmt und die Lieferungen und sonstigen Leistungen als ausgeführt anzusehen sind; Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen gelten auch dann als Rechnungen im Sinne des § 11, wenn sie die im § 11 Abs. 1 Z…
…regelmäßig verbunden sind, wobei mit der Rechnungslegung das Entgelt als vereinnahmt und die Lieferungen und sonstigen Leistungen als ausgeführt anzusehen sind; Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen gelten auch dann als Rechnungen im Sinne des § 11, wenn sie die im § 11 Abs. 1 Z…
…Schätzungsweg zu ermitteln gewesen und dem Bf als Eigentümer der Liegenschaft zuzurechnen gewesen seien. Ebenso seien die Einnahmen aus den mit 20% zu versteuernden Wärmelieferungen und sonstigen Betriebskosten zu schätzen gewesen. Eine Fischerei sei mit dem 1,5 fachen Einheitswert iHv € 3.750,00…
…DC) für betriebliche Zwecke ohne Vorschreibung eines Entgelts für die Überlassung der Räume bzw. der Einrichtung und ohne Verrechnung von Betriebskosten bzw. eines Entgelts für Wärmelieferungen genutzt, wobei die ursprüngliche Absicht darin bestand, 20% der Fläche für die betriebliche Tätigkeit der Bf und der DC…
…verrechnet, die monatliche Betriebskostenpauschale betrug anfänglich 573,34 € zuzüglich 10% Umsatzsteuer. Die Vorauszahlung für die Wärmelieferung betrug 882,00 € zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Der Mietzins ist wertgesichert anhand des Verbraucherpreisindex 2005. Die belangte Behörde verweist hinsichtlich der Einrichtungsgegenstände darauf, dass keine Übergabeprotokolle vorliegen, dies…
…regelmäßig verbunden sind, wobei mit der Rechnungslegung das Entgelt als vereinnahmt und die Lieferungen und sonstigen Leistungen als ausgeführt anzusehen sind; Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen gelten auch dann als Rechnungen im Sinne des § 11, wenn sie die im § 11 Abs. 1 Z…
…vor. Die Höhe der Einkünfte war jedoch (siehe Punkt B.3.) aufgrund der Besteuerung der vom Bf. durchgeführten Wärmelieferungen und Mitvermietung von Fahrzeugabstellplätzen mit dem umsatzsteuerrechtlichen Normalsteuersatz anzupassen, wodurch sich eine Minderung der Einkünfte im Ausmaß der zusätzlich abzuführenden Umsatzsteuerbeträge ergab. Insoweit waren die angefochtenen…
…mangels entsprechender Voraussetzungen keine getrennten Betriebsteile vorliegen. Bei den Wärmelieferungen könne man nicht von Überwiegen sprechen. Der Finanzamtsvertreter wies darauf hin, dass die Entscheidung des VwGH im Unterschied zum vorliegenden Fall ein Heizkraftwerk mit überwiegender Wärmelieferung betroffen habe. Zu § 293b BAO merkte der steuerliche Vertreter…
…regelmäßig verbunden sind, wobei mit der Rechnungslegung das Entgelt als vereinnahmt und die Lieferungen und sonstigen Leistungen als ausgeführt anzusehen sind; Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen gelten auch dann als Rechnungen im Sinne des § 11, wenn sie die im § 11 Abs. 1 Z…
…Jene Zahlungen welche die Vermietungstätigkeit betroffen haben, sind jährlich als Werbungskosten berücksichtigt worden (Kosten im Zusammenhang mit der Wärmelieferung). Nach Ansicht des erkennenden Gerichtes steht die hier streitgegenständliche Zahlung aber nicht im Zusammenhang mit der ehemaligen Vermietung des Objektes, sondern eindeutig im Zusammenhang mit der…
…im Betriebsprüfungsverfahren (Niederschrift vom 26. April 2004) durchaus schriftliche Vereinbarungen betreffend Eigentum, Kaufoption, Strom- und Wärmelieferungen, eine Entschädigung für das Aufstellen der Anlage etc. vorliegen. Es werde deshalb um Vorlage der entsprechenden schriftlichen Vereinbarungen gebeten. In der Vorhaltbeantwortung vom 16. September 2004 replizierte die Bw…
…in keinster Weise erreichbar gewesen sind - ab 2005 mangels entsprechender Energieerzeugung weder Strom-, noch Wärmelieferungen durchgeführt werden konnten - diesbezüglich die Wärmelieferungen zur Gänze eingestellt wurden und die "privaten Einfamilienhäuser" gehalten waren, sich auf eigene Kosten Öfen und Brennmaterial anzuschaffen - die Stromversorgung derselben lediglich durch Zukäufe…
…werden sollte. Gleiches gilt für die Abwicklung der Auszahlungsansprüche der beiden Geschäftsführer für Bauleistungen und Wärmelieferungen im Wert von mehr als 400.000 S im Jahr 2000. Allein die dargestellten Widersprüchlichkeiten lassen massive Zweifel an der Richtigkeit des Parteienvorbingens im anhängigen Verfahren aufkommen, die eine…
…wurde unter Anderem in Tz 2 ausgeführt wie folgt: "Tz 2 Anschluss Nahwärme A. Mit ER 1435 vom 14. September 2006 wurde die bisherige Ölheizung auf die Nahwärmeversorgung A. umgestellt. Der Rechnung liegt das Wärmelieferungsübereinkommen vom 4. April 2006 zugrunde, das in Pkt. 2 besagt…