…sich, dass der Geschäftsherr verpflichtet ist, die durch die Handlung des Geschäftsführers begründete Gebühr zu entrichten. Es entsteht die Gebühr nicht erst mit der Vorteilserlangung, vielmehr findet ein Übergang der bereits in der Person des Geschäftsführers entstandenen Gebührenschuld auf den Geschäftsherrn statt (vgl. Fellner, Gebühren…
…Adresse." Eine Vorteilserlangung im Sinne des § 29 GebG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Urkunde dem Geschäftsherrn (hier: der Fa. A GmbH) zu Beweiszwecken dient. Der Geschäftsführer der Bw erteilte der steuerlichen Vertretung den Auftrag, dem Finanzamt die Änderung des Mietvertrages mitzuteilen. Eine Vorteilserlangung durch…
Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages…
…aus dieser Leistungsbeziehung zwischen den Angehörigen kein umsatzsteuerrechtlicher Steuervorteil resultiert - sondern nur das Prinzip der Kostenneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette gewahrt wird - ist eine missbräuchliche oder familienhaft motivierte auf Vorteilserlangung abzielende Gestaltung überhaupt nicht denkbar. Da bei der Vermietung der Gewerbeimmobilie von der Bf…
… 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören. Als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit seien die erlangten Vorteile im Veranlagungsweg zu erfassen. Ein Wissen des Dienstgebers um die gegenständliche Vorteilserlangung, das eine allfällige Lohnsteuerabzugspflicht der TA GmbH als Dienstgeber hätte auslösen können, könne nicht als gegeben…
…dass der Geschäftsherr verpflichtet sei, die durch die Handlung des Geschäftsführers begründete Gebühr zu entrichten. Es entstehe die Gebühr nicht erst mit der Vorteilserlangung, vielmehr finde ein Übergang der bereits in der Person des Geschäftsführers entstandenen Gebührenschuld auf den Geschäftsherrn statt. Somit habe die Berufungswerberin…
13.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen Rz 573: Das Erfordernis klarer, ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast…
13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
10.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen 10.1.2.1 Allgemeines Rz 4009: Einnahmen müssen grundsätzlich von außen zufließen. Bloße Wertzuwächse, die in der Einkunftsquelle selbst liegen, fließen nicht zu und stellen demnach auch keine Einnahmen iSd § 15 EStG 1988 dar. Nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen Rz 4027: Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 10. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. März 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2021, Steuernummer…
9 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988) 9.1 Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988) 9.1.1 Allgemeines Rz 645: Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28. Mai 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden…
13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden Mödling ) vom 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A, Adresse, vertreten durch den V, Adresse1, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2009 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 14. September 2009 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Marsoner & Partner GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag sowie Säumniszuschlag für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis…
4.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien Rz 222d: Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (zB Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als…