…mit der Verwendung der Bonusmeilen statt. Erst im Zeitpunkt der Einlösung lässt sich in Geld ausdrücken, welchen Betrag sich der Teilnehmer am Vielfliegerprogramm durch die Verwendung der Bonusmeilen erspart hat. Zudem lässt sich erst nach der Einlösung der Bonusmeilen feststellen, ob diese für private oder…
4.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien Rz 222d: Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (zB Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als…
…die genannten Bescheide nur "dem Grunde nach" Berufung erhebe. Im Schriftsatz vom 31. Jänner 2005 führt sie sodann aus: "Vielfliegerprogramme werden nur an natürliche Personen vergeben. Das Unternehmen kann an solchen Programmen nicht teilnehmen. Gegen Vorlage der Karte werden dem Flugteilnehmer auf dessen Verlangen für…
…10 Euro | 64,10 Euro | DZ | 805,29 Euro | 788,73 Euro Entscheidungsgründe Mit dem im Spruch genannten (Sammel-)Bescheid hat das Finanzamt unter anderem Prämiengutschriften für die Teilnahme am Vielfliegerprogramm "Miles and More" als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelt und dafür Lohnsteuer…
…auch keine Nachteile. Auch sei gleich vorwegnehmend festgehalten, dass aus dem Abschluss dieses Rabattvertrages keinerlei rechtliche Auswirkungen auf andere Rechtsverhältnisse, so etwa auf allfällige Bonusmeilen von Dienstnehmern bei deren Teilnahme an einem Vielfliegerprogramm, resultieren würden. Beweis: Vertrag "FirmenBonus 2003". Es sei bekannt, dass z.B…
…ebenso für Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind (siehe Rz 1406a). Solche Zahlungen von dritter Seite erhöhen jedoch nicht das Jahressechstel. Im Rahmen von Vielfliegerprogrammen gewährte Bonusmeilen sind nicht von dieser Regelung umfasst, da der Arbeitgeber im Regelfall keine…
…eine Bausparkasse vermitteln) und ist schon bisher in den LStR 2002 Rz 965 ff vorgesehen. Im Rahmen von Vielfliegerprogrammen gewährte Bonusmeilen sollen - wie bisher - nicht von dieser Regelung umfasst sein, da der Arbeitgeber im Regelfall keine Kenntnis von der Einlösung der Bonusmeilen durch den Arbeitnehmer…
…21.04.2016, 2013/15/0259). Nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind Bonusmeilen, die einem Dienstnehmer von einem Dritten im Zuge eines Vielfliegerprogramms gewährt werden (VwGH 29.04.2010, 2007/15/0293), Bei Arbeitnehmern, die unter Weisungsgebundenheit im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeit (zB Autoverkäufer, Bankangestellte)…
…eine Bausparkasse vermitteln) und ist schon bisher in den LStR 2002 Rz 965 ff vorgesehen. Im Rahmen von Vielfliegerprogrammen gewährte Bonusmeilen sollen - wie bisher - nicht von dieser Regelung umfasst sein, da der Arbeitgeber im Regelfall keine Kenntnis von der Einlösung der Bonusmeilen durch den Arbeitnehmer…
…zwar im Wege eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staat zur Besteuerung zugewiesen sind, bei der Besteuerung in Österreich aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen sind, sowie steuerpflichtiger Arbeitslohn von dritter Seite wie zB. Bonusmeilen im Rahmen von Vielfliegerprogrammen, Bonuszahlungen, Stock Options,…(vgl. Jakom/Baldauf…
…400 Flüge absolviert und dabei bis zu 300.000 Meilen pro Jahr im Flugzeug zurückgelegt. Dementsprechend sei er auch von mehreren Fluggesellschaften in der jeweils höchsten Stufe der Vielfliegerprogramme geführt worden. Die konkreten Aufenthaltsorte sowie die dort jeweils verrichteten Arbeiten seien aus den beiliegenden tabellarischen…