…im Hinblick darauf, dass sich seiner Ansicht nach bei Übergang zu einer anderen Gewinnermittlungsart die notwendigen Korrekturen überwiegend im ersten Gewinnermittlungszeitraum ergäben, in der in § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 normierten Aufteilung des Übergangsverlustes auf sieben Gewinnermittlungszeiträume eine Ungleichbehandlung erblickt, so ist dies…
…wie bisher beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart zu berücksichtigen (vgl. Tz 1 zu § 4 Abs. 10 EStG 1988 (Kommentar Zorn) in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Band III A). Übergangsverluste sollen in Hinkunft nur auf sieben Jahre verteilt wirksam werden…
…aufgebraucht wurden. Übergangsverlust - Verteilung auf sieben Jahre bzw. Hälftesteuersatz § 4 Abs. 10 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes: 1. […] Ergeben die Zu- und Abschläge einen Überschuss (Übergangsgewinn), so ist dieser beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu berücksichtigen…
…den gesetzlichen Vorschriften ein Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust zu ermitteln. Der Übergangsgewinn ist grundsätzlich im ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zu berücksichtigen, während hingegen ein Übergangsverlust auf die nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträume zu verteilen ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung können, solange der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung nicht…
…17.12.2014, 2012/13/0126). Daher erweist sich das Beschwerdebegehren auf Berücksichtigung des Übergangsverlustes zur Gänze als berechtigt. Eine Verteilung des Übergangsverlustes auf sieben Jahre hat zu unterbleiben. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…1 zu § 4 Abs 3 EStG aus Anlass der Übernahme des Teilbetriebes und des dabei zu erwartenden, auf sieben Jahre zu verteilenden, Veräußerungsverlustes sind die den bekämpften Sachbescheiden zugrunde liegenden Bemessungsgrundlagen unrichtig. Die Höhe der Bemessungsgrundlage für 2002 bis 2004 richtet sich nach der Höhe…
…den Fall des Wechsels der Gewinnermittlungsart. Sie ist daher im gegebenen Zusammenhang nicht anwendbar. Übergangsverluste wären ansonsten auf sieben Gewinnermittlungszeiträume zu verteilen. d.) Bei den Komponenten, die - nach herrschender Ansicht - in die Ermittlung des "rechnerischen doppelten Übergangsgewinns" (Korrekturpostens) Eingang finden, handelt es sich noch um…
…letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. 2. Darüber hinaus ist durch Zu- oder Abschläge und durch entsprechende Bilanzansätze sicherzustellen, daß sonstige Änderungen der Gewinnermittlungsgrundsätze (zB hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 auf…
…abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten, - Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und damit zusammenhängende Aufwendungen sowie - außergewöhnliche Aufwendungen, die keine Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwendungen sind, sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre zu verteilen. Bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen…
…Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 144/2001) (3) Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. (4) Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anwendung, wenn a) das unbewegliche Vermögen (Abs. 1 lit. a…
…letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. 2. Darüber hinaus ist durch Zu- oder Abschläge und durch entsprechende Bilanzansätze sicherzustellen, dass sonstige Änderungen der Gewinnermittlungsgrundsätze (zB hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 auf…
…letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. 2. Darüber hinaus ist durch Zu- oder Abschläge und durch entsprechende Bilanzansätze sicherzustellen, daß sonstige Änderungen der Gewinnermittlungsgrundsätze (zB hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 auf…
…ersten Gewinnermittlungszeitraum nach der Umwandlung oder Verteilung in den dem Umwandlungsstichtag folgenden drei Wirtschaftsjahren bzw. Verteilung von Verlusten auf sieben Jahre; siehe Rz 517 f). Rz 521: Die dargestellten steuerlichen Wirkungen kommen auch dann zur Anwendung, wenn die Überlassung des Wirtschaftsgutes an den Rechtsnachfolger auf…
…oder die Veräußerung unter § 37 Abs. 5 fällt. Da der Bw. im gesamten Verfahren und auch im Berufungsverfahren keinen Antrag auf Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf drei Jahre gemäß § 37 Abs. 2 EStG gestellt hat und die Bestimmung des § 37 Abs. 5 aus den dargestellten Gründen…
…rechnerischen Vorgänge mangels Geltung des § 4 Abs. 10 EStG 1988 steuerwirksam im ersten Wirtschaftsjahr der Nachfolgeunternehmen oder bei den Ausgleichsposten zu berücksichtigen. Ein rechnerischer Übergangsverlust ist daher nicht auf sieben Gewinnermittlungszeiträume zu verteilen, weil kein Anwendungsfall von § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 vorliegt…
…Abs. 10 Z 1 EStG 1988 beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ergeben, sind nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart auf die nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträume zu je einem Siebentel zu verteilen. 3.2.4.6 Gemeinnützige Vereine Rz 374: Ein Verlustausgleich zwischen steuerpflichtigen Betrieben nach § 45 Abs. 1…
…eine Verteilungspflicht auf die nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträume nach dem Wechsel. Gem. § 4 Abs. 10 EStG 1988 ist ein sich ergebender Übergangsverlust im Zuge des Wechsels der Gewinnermittlungsart beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zu je einem Siebentel in den nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträumen zu…
…letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen. 2. Darüber hinaus ist durch Zu- oder Abschläge und durch entsprechende Bilanzansätze sicherzustellen, daß sonstige Änderungen der Gewinnermittlungsgrundsätze (zB hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 auf…
…die Voraussetzungen für eine Nachversteuerung gegeben, kann der nachzuversteuernde Betrag wahlweise mit dem Verlust ausgeglichen oder nachversteuert werden. Im Falle einer Nachversteuerung ist der Nachversteuerungsbetrag gleichmäßig auf das laufende und das folgende Wirtschaftsjahr zu verteilen. Abs. 5: Im Falle der Übertragung eines Betriebes ist die…
… 2 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes 1988 auf Einkünfte aus einer Beteiligung, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, sowie § 2 Abs. 2b und § 2 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes 1988. | (3) | ... | (4) | Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich…