…Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO entsprochen wurde, hat auf die Kosten des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO (Pfändungs-, Versteigerungsgebühren und Barauslagenersätze) keinen Einfluss. Rz 738: Wurde einem Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO stattgegeben, so bedeutet dies, dass für die hievon betroffenen Abgaben, soweit sie…
das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist. Es käme…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 10. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 16. August 2010 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
…aus den Pfändungs- und Versteigerungsgebühren einerseits und dem Barauslagenersatz andererseits zusammen. Auch nach Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 16 Rz 12, setzen sich die "Kosten der Vollstreckung", die mit den vom Abgabepflichtigen zu tragenden Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens übereinstimmen, aus den Gebühren (Pfändungs- und Versteigerungsgebühren) einerseits und dem Barauslagenersatz…
Österreichisches Insolvenzrecht 70; Bartsch - Pollak[3] I KO 187), wenn einer Zuwendung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes also keine wirkliche Gegenleistung gegenübersteht, (Lehmann, Komm. zur KO und AO 237; Mentzel - Kuhn - Uhlenbruck, KO[9] 331). Entgelt ist jeder wirtschaftliche Vorteil, jedes eigenwirtschaftliche Interesse (Mentzel - Kuhn…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner in der Beschwerdesache des Bf. vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, A-Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, A-Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. September 2009 ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG, entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, vertreten durch Y, gegen den Bescheid des Finanzamts Z vom 8. Jänner 2015 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Josef Thaler & Mag. Wilfried Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr. Hans Winter, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Rechtsgebühren vom 13. Februar 2001 entschieden wie folgt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. Mai 2009 ErfNr. xxx, StNryyy, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1Z. 7 lit. a GebG entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , über die Beschwerde vom 20.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.10.2017, ErfNr, betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt…
…Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. b) Die Versteigerungsgebühr anlässlich einer Versteigerung (eines Verkaufes) im Ausmaß von 1½% vom einzubringenden Abgabenbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt 10 Euro. Die Gebühren sind nach § 26 Abs. 2…
…Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. b) Die Versteigerungsgebühr anlässlich einer Versteigerung (eines Verkaufes) im Ausmaß von 1 1/2% vom einzubringenden Abgabenbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt 10 Euro. (2) Die im Abs. 1 genannten Gebühren sind auch…
…an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. b) Die Versteigerungsgebühr anläßlich einer Versteigerung (eines Verkaufes) im Ausmaß von 1½% vom einzubringenden Abgabenbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt 10 Euro. (2) Die im Abs. 1 genannten Gebühren sind auch dann…
…Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. b) Die Versteigerungsgebühr anlässlich einer Versteigerung (eines Verkaufes) im Ausmaß von 1 1 ½% vom einzubringenden Abgabenbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt 10 Euro. (2) Die im Abs. 1 genannten Gebühren sind auch…
…einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. b) Die Versteigerungsgebühr anlässlich einer Versteigerung (eines Verkaufes) im Ausmaß von 1 1/2% vom einzubringenden Abgabenbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt 10 Euro. Gemäß § 26 Abs. 2…
…Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. b) Die Versteigerungsgebühr anlässlich einer Versteigerung (eines Verkaufes) im Ausmaß von 1 1 / 2 % vom einzubringenden Abgabenbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt 10 Euro. (2) Die im Abs. 1 genannten Gebühren sind auch…
…einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. b) Die Versteigerungsgebühr anlässlich einer Versteigerung (eines Verkaufes) im Ausmaß von 1 1/2% vom einzubringenden Abgabenbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt 10 Euro. Gemäß § 26 Abs. 2…