…Rz 359: Bei Konzentrationsverschmelzungen sind zwei grundsätzliche Erscheinungsformen möglich (unabhängig davon, ob am Unternehmen der übertragenden oder der übernehmenden Körperschaft eine atypische stille Gesellschaft besteht): Der atypisch Stille wird an dem durch die Verschmelzung veränderten Gesamtvermögen der übernehmenden Körperschaft beteiligt, was einen Zusammenschluss nach Art…
…den Auswirkungen der steuerpflichtigen Umgründung auf den Anteilsinhaber siehe Rz 1450 und 1451. Siehe weiters zur nicht unter Art. I UmgrStG fallenden Verschmelzung UmgrStR 2002 Rz 386 bis 405, zur nicht unter Art. II UmgrStG fallenden Umwandlung UmgrStR 2002 Rz 618 und 622 ff und…
1. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG) 1.1. System und Anwendungsbereich (§ 1 UmgrStG) 1.1.1. Allgemeines Rz 1: Die Regelungen des Art. I UmgrStG sind wie alle anderen Umgründungstatbestände Teil des allgemeinen Steuerrechts und nur zwecks kompakter Darstellung in einem Sondergesetz zusammengefasst. Ertragsteuerrechtlich gilt für…
…9 Ob74/21d). Zur grenzüberschreitenden Verschmelzung nach dem EU-UmgrG (vormals EU-VerschG) von Kapitalgesellschaften siehe näher Rz 41. Rz 30: Nach dem Verständnis der in Österreich für die nicht von der Niederlassungsfreiheit geschützten Fälle geltenden Sitztheorie ist anlässlich der Verlegung des Verwaltungssitzes einer juristischen…
1.13. Verschmelzungen und Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988 1.13.1. Allgemeines Rz 385a: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Die Regelung bewirkt, dass Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen…
…Jahren 2011 - 2013 die Bemessungsgrundlage beim übertragenden Kreditinstitut trotz des nicht mehr vorhandenen Vermögens eingefroren. Bei einer Verschmelzung in diesem Zeitraum würde die Bemessungsgrundlage der übertragenden Gesellschaft (Genossenschaft) verloren gehen. Bei Umgründungen ab 2014 bestehe das Problem nicht mehr (Hinweis auf Kirchmayr/Hristov, taxlex 2012…
…im Zuge einer Umgründung auf ein Kreditinstitut übergegangen, ist dieses Vermögen beim Rechtsnachfolger für die Berechnung der Sonderzahlung zu berücksichtigen. Beispiel: Zum 30. Juni 2016 erfolgt die Verschmelzung eines Kreditinstitutes auf ein anderes Kreditinstitut. Die Bilanzsumme im Sinne des § 5 des übertragenden Kreditinstitutes beträgt 2…
…….. als übernehmender Gesellschaft (im folgenden kurz „ B. “) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzem mit allen Rechten und Pflichten sowie unter ausdrücklichem Verzicht auf die Liquidation der übertragenden Gesellschaft zu verschmelzen. Im Anschluss an diese Verschmelzung soll die B. als übertragende Gesellschaft mit der AG…
…die unter das UmgrStG fallen, gelten als nicht steuerbar. Der Rechtsnachfolger (zB die übernehmende Körperschaft) tritt für den Bereich der Umsatzsteuer unmittelbar in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers (zB der übertragenden Körperschaft) ein. Rz 55: Im Einzelnen gilt dies für folgende Umgründungsvorgänge: Verschmelzungen (§ 1 UmgrStG) gemäß…
…Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. April 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Verschmelzungsvertrag vom 25. August 2008 wurde die CD GmbH als übertragende Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens…
…scheidet damit jedenfalls aus (Beuthien, BB 2007, 135). Da - wie bereits oben ausgeführt - weder die formwechselnde Umwandlung noch die Verschmelzung zu einer Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Grundstückserwerbers führen, lassen sich die unterschiedlichen Steuerbelastungen aus steuerlicher Sicht sachlich nicht rechtfertigen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind somit…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
…GBPW vom 15. November 2000 wurde vorerst darauf hingewiesen, dass die Regelung des StruktVG, wonach Buchverluste aus Verschmelzungsvorgängen steuerlich außer Ansatz zu lassen seien, für den vorliegenden Berufungsfall nicht mehr Geltung gehabt habe, da das StruktVG Ende 1991 durch das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) abgelöst worden sei. …
…in der jeweils geltenden Fassung ist. Die verschmelzende Umwandlung auf EU-Kapitalgesellschaften (diese beinhalten auch die österreichische AG und GmbH) ist bereits seit dem EU-Verschmelzungsgesetz (nunmehr EU-UmgrG) zivilrechtlich nicht mehr zulässig. Die im UmgrStG noch vorgesehene Ausnahme vom Betriebserfordernis ist nur mehr eingeschränkt…
…Rz 4). Geht man davon aus, dass die FL-GmbH bereits mit Verschmelzungsstichtag vom 30.6.2017 in steuerlicher Sicht entsteht und daher schon ab diesem Zeitpunkt als (in Liechtenstein) unbeschränkt steuerpflichtig gilt, so ist ab diesem Zeitpunkt ebenso das DBA Liechtenstein anwendbar. Dass der…
… 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 bis zum Verschmelzungsstichtag tatsächlich steuerlich geltend gemacht werden konnte. Rz 236: Die umgründungsbedingte Übertragung einer (abgewerteten) Beteiligung führt zu einem Übergang der restlichen noch offenen Siebentel auf den Rechtsnachfolger, der umgründungsbedingte Wegfall der Beteiligung (up-stream- und down…
…387: Während unter das Umgründungssteuergesetz fallende Umgründungen grundsätzlich als steuerneutrale Rechtsformänderungen behandelt werden, ordnet § 20 Abs. 1 KStG 1988 dann eine Besteuerung - und zwar im Falle von Verschmelzungen durch § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 eine Liquidationsbesteuerung im Sinne des § 19 KStG 1988 - an…
…Körperschaft entstehenden Buchgewinnen und Buchverlusten durch einen Verweis auf die entsprechenden Regelungen des § 3 Abs. 2 und 3 UmgrStG für die übernehmende Körperschaft bei Verschmelzungen. Rz 996: Eine nach § 202 Abs. 1 UGB mögliche Neubewertung des übernommenen Vermögens mit dem unternehmensrechtlich beizulegenden Wert ist weder…
…dieser stillen Reserven in den Händen des Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben Steuerverwaltung getragen werden. Denn es erschiene nicht sachgerecht, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung einer Konzerntochtergesellschaft mit einer anderen Konzerngesellschaft, die nach den Regeln der EG-Fusionsrichtlinie steuerneutral ablaufen soll, einem EU-Mitgliedstaat Steuermehreinnahmen verschafft…
1.7. Verschmelzung und Unternehmensgruppen 1.7.1. Allgemeines 1.7.1.1. Eckwerte der Gruppenbesteuerung Rz 349: Die Gruppenbesteuerung ist von folgenden Eckwerten getragen: Die Bildung einer Unternehmensgruppe ist optional. Einzige materielle Voraussetzung ist eine ausreichende finanzielle Verbindung zwischen den gruppenfähigen Körperschaften während des…