…in Gasthäusern führt für sich allein nicht zu berücksichtigbaren Mehraufwendungen (VwGH 16.3.1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort…
5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…
…dass den Bw. die günstigsten Verpflegsmöglichkeiten in den von ihnen bereisten Orten soweit bekannt seien, dass ein Verpflegungsmehraufwand ausgeschlossen werden könne und die Aufwendungen als solche der privaten Lebensführung gemäß § 20 EStG einzustufen seien. Mit Schriftsatz vom 17. Jänner 2005 erhoben die Abgabepflichtigen dagegen Berufung…
…2001, An - und Heimreise am 21.12.2001). In der Einkommensteuererklärung 2001 hat die Bw im Zusammenhang mit diesem Lehrgang "Differenzwerbungskosten - Fahrtkosten" und "Differenzwerbungskosten - Tagesgebühr" geltend gemacht. Verpflegungsmehraufwand - Tagesgeld: Ausgaben für Verpflegung gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebenshaltung im Sinn des § 20 Abs. 1…
…1988 nicht abzugsfähig sind, nicht abgezogen werden. Tagesgelder stellen demnach nur bei Vorliegen einer beruflich veranlassten Reise Werbungskosten dar, andernfalls liegen nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung vor. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, der ihm deshalb entsteht, weil ihm die…
…werden können. Reisediäten (Tagesgelder) könnten nur anlässlich einer beruflich veranlassten Reise gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG zur Abgeltung eines Verpflegungsmehraufwandes insoweit als Werbungskosten abgesetzt werden, als sie nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für eine Dienstreise nicht das nach …
…1988 nicht abzugsfähig sind, nicht abgezogen werden. Tagesgelder stellen demnach nur bei Vorliegen einer beruflich veranlassten Reise Werbungskosten dar, andernfalls liegen nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung vor. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, der ihm deshalb entsteht, weil ihm die…
…mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vorläufig. 5. Mit Schreiben vom 28.03.2017 erhob der Bf durch seinen steuerlichen Vertreter Beschwerde, die sich gegen die Nichtanerkennung des Verpflegungsmehraufwandes richtete. Begründend wurde darauf hingewiesen, dass der Bf im Zuge der ambulanten Behandlung seiner Krebserkrankung…
…00, 14 x € 42,00); dies ergebe € 454,25. Bezüglich seiner zweiten Dienstreise nach Hikari vom 11.4.2008 bis 27.4.2008 gebühre ihm wegen Überschreitens der "Anfangsphase" von 15 Tagen kein Verpflegungsmehraufwand. Die beanspruchten Kosten einer (weiteren) Dienstreise nach München, Deutschland…
…erfolge. Ergänzend wurde im Einkommensteuerbescheid 2010 ausgeführt, dass zwecks Abgeltung eines Verpflegungsmehraufwandes für die Anfangsphase 15 Tagessätze zu je 36,80 € als Werbungskosten anerkannt worden seien. Der Einkommensteuerbescheid 2011 enthielt noch folgende Begründung: "Die Spesen waren dem Bruttolohn hinzuzurechnen." Mit Berufungsschriftsätzen vom 28. Oktober…
…muss, zu keiner Reise führt. Die Rechtfertigung der Annahme solcher Werbungskosten liegt bei kurzfristigen Aufenthalten nur in den bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwendungen gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen Verpflegungsaufwendungen (vgl VwGH vom 28…
…die örtlichen Verpflegungsmöglichkeiten ausreichend bekannt, sodass ein Mehraufwand für Verpflegung nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen sei (VwGH 28.01.1997, 95/14/0156). Voraussetzung für die einkünftemindernde Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand ist somit das Vorliegen einer Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988 bzw…
…Über die Berufung wurde erwogen: Entsprechend dem Vorbringen des Berufungswerbers im Berufungsschriftsatz vom 11. Mai 2009 ist gegenständlich allein strittig, ob im Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit des Berufungswerbers Verpflegungsmehraufwendungen (Taggelder) als Werbungskosten bzw. als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind oder nicht. Gemäß § 16 Abs…
…am ständigen Arbeitsort hinausgehen. Eine berufliche Tätigkeit, die an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen wird, führt zu keinem steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwand, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Ihrer Berufung konnte daher nicht entsprochen werden." Mit Schreiben vom 27. Dezember 2011…
…bleibende Betrag von 4,40 € angeführt sind. Über die Berufung wurde erwogen: Der Berufungswerber begehrt in seiner Berufung die Anerkennung für Verpflegungsmehraufwand (Kosten von 4,40 € für Frühstück pro Fahrt) in Zusammenhang mit seiner Fahrtätigkeit als Lokführer. Der Berufungswerber ist als Lokführer bei…
…Tag betragen darf. Tagesgelder für Auslandsdienstreisen können mit dem Höchstsatz der Auslandsreiseersätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden. Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG…
…über die lokale Gastronomie resultierende Verpflegungsmehraufwendungen können in solchen Fällen durch die entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. die Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 2001, Zl. 95/14/0013). Die üblichen (nicht abzugsfähigen) Verpflegungsmehraufwendungen während eines Arbeitstages werden…
…00 Uhr zu vergleichen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der als Werbungskosten geltend gemachte Verpflegungsmehraufwand (Tagesgelder) betreff die Zeiträume der beruflichen Tätigkeit in Zürich bei der Firma G. zu Recht lediglich für die ersten fünf Tage anerkannt worden ist. Der Bw…
…sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, welcher ihm deshalb entsteht…
…der Annahme von Werbungskosten nach § 16 Abs 1 Ziffer 9 EStG 1988 liegt bei kurzfristigen Aufenthalten überhaupt nur in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise (aufgrund der Ortsunkenntnis) angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen…